Hallo Ralf,
das ist immer so ne Sache mit den Begründungen…
Versuche es mal andersrum… "warum sollte das „kein“ Wohnraum sein?
Ich persönlich würde meinen, wenn es eine komplette Überdachung ist, direkt ans Wohnhaus angebaut, mit geschlossenen Seitenteilen ( z.B. verglast etc. ) könnte man argumentieren, das es ein Anbau mit Wohnraumcharakter ist… ( wichtig dürfte auch eine Beheizung des Raums sein )!
Wenn die Seiten offen sind, und der Raum um den Pool nicht beheizt werdenh kann, wird die Behörde die These vom Wohnraum wohl kaum aufrecht erhalten können.
Ich habe gerade mal gegoogelt und mir die geplante Überdachung angesehen. Ich denke die These der Behörde von wegen „Erweiterung des Wohnraums“ dürfte haltbar sein.
Aber genaueres ( z.B. auch warum eine „Wohneraumerweiterung“ überhaupt ausgeschlossen sein soll? - evtl. Aussenbereich??? ) sollte Dir ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sagen können.
Ausserdem wieso stellst Du nicht nen Bauantrag nur für den Balkon und baust dann z.B. die „genehmigungsfreie Poolüberdachenug“ anschließend?
Ist nicht viel, aber ist auch ne schwierige Frage, die sehr viel mit „Ermessen“ zu tun hat. Da ist guter Rat immer schwierig u heikel, viel Glück. U.F.