Ist es zulässig ein Kind nach Krankheit

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben; was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?

Hallo!

Diese Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten.
Das hängt noch von einigen Dingen ab:
Wie lange war ihr Sohn krank?
In welcher Jahrgangsstufe ist ihr Sohn?
Welche Angaben hat die Lehrkraft am Elternabend bzgl. Nachschreiben gemacht?

Rein rechtlich ist das schwierig - wie alles im Schulsystem - weil es nirgends wirklich eindeutige Vorgaben gibt. Es wird davon ausgegangen, dass der Lehrer das mit den Beteiligten einvernehmlich abspricht. Üblich ist beispielsweise das Kind zu fragen, ob es heute shcon nachschreiben kann/will oder morgen etc. Problematisch ist folgendes: Der lehrer darf die Probearbeit nicht herausgeben, solange ein Kind noch nicht geschrieben hat, sonst hätte dieses Kind „Vorteile“, das bringt teilweise ein Zeitproblem, da er die probe spät. nach 2 Wochen herausgeben soll. Erstellt er eine andere Arbeit, hat er wieder das Problem, dass es heißt, die eine oder die andere sei schwieriger/leichter gewesen. Das kann also ein Grund dafür sein, dass IHr Sohn so schnell nachschreiben musste. Ein anderer können die anstehenden Zeugnisse sein, je nach Bundesland mussten entweder die Noten für den Fachunterricht vergangenen Freitag abgegeben werden oder sogar die Zeugnisnoten an sich - dazu war diese Probe sicher notwendig, das duldet auch keinen Aufschub. Leider ist unser gesamtes Schulsystem nur auf diese Proben und die Noten ausgerichtet und sie erhalten ein ungeheurers Gewicht, bzw. alles richtet sich danach. Generell soll in der 4. Klasse jede probe eine Woche vorher angekündigt werden, das ist in den anderen Jahrgangsstufen nicht so - hier sollen die Kinder aus dem Unterricht heraus zeigen was sie können. Dh. wenn sich der abgefragte Stoff nur darauf bezieht, was Ihr Sohn vor seiner Krankheit mitbekommen hat, ist es „ok“ wenn er die probe am ersten Tag nach der Krankheit schreibt. Dass das menschlich natürlich völlig inakzeptabel ist, darüber brauchen wir nicht zu sprechen, das ist klar. Aber wie gesagt, Proben, Noten und Termine beherrschen unsere Schulen und das was menschlich sinnvoll und wichtig wäre hat da oft keinen Platz mehr. Natürlich wäre es besser, der Lehrer hätte Ihrem Kind noch Zeit gegeben und die Probe erst in einer Woche nachschreiben lassen, aber wie gesagt, er ist wahrscheinlich durch andere Bedingungen (Zeugnisse, Herausgabe der probe, Vorwurf der ungleichen Probestellungen…) etc, dazu gezwungen, Ihren Sohn bald nachschreiben zu lassen, bzw. sogar am Tag seiner Rückkehr und da es soweit ich weiß nichts gibt, was das verbietet, außer der gesunde moralische Menschenverstand, wird oft dieser Weg gewählt. Was soll ein Lehrer auch anderes tun, er ist also an sch der falsche, an dem man seinen Unmut los werden sollte.
Also, nein, es ist nicht gut was mit Ihrem Sohn geschehen ist und nein, Sie können wohl kaum was dagegen tun außer mit dem Lehrer sprechen. Wenn er keinen Ärger haben möchte, kann es gut sein, dass er Ihnen anbietet, die Probe nicht zählen zu lassen, eine neue probe zu schreiben, Ihren Sohn mündlich abzufragen, Ihrem Sohn Gelegenheit zu einem Referat zu geben o.ä. Gerade wenn Ihr Sohn länger krank war, könnten Sie auch mit einem Attest zum Rektor (aber erst zum Lehrer!) oder notfalls auch zu den Schulbehörden. Aber ganz ehrlich - das bringt extrem ungute Stimmung und macht den Lehrern, die ja auch ncihts für das System können, das Leben zur Hölle. Generell sollte man sich fragen, ob diese Art der Leistungsbewertung überhaupt sinnvoll ist und das ganze hinterfragen.

Herzliche Grüße,
sonnenstrahl:smile:

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu
lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen
Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben;
was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?

Hallo,

ich bin Lehrerin an ein einer weiterführenden Schule. Das würde ich gerne vorwegschicken, denn das ist ja schon ein kleiner Unterschied.
Ich würde das in Klasse 5 aber auch tun. Mein Vorteil ist dabei, dass ich dieselbe Arbeit stellen kann, denn wahrscheinlich habe ich dann die Arbeit noch nicht korriegiert zurückgegeben an die anderen Schülerinnen und Schüler. Der ehemals kranke Schüler schreibt dann dieselbe Arbeit, das ist eine vergleichbarere Leistungsanforderung als eine Nachschreibearbeit.
Ich frage aber den Schüler zunächst nach seinem Befinden, gerade, wenn er länger krank gewesen ist - sprich mehrere Tage - würde ich die Eltern per Mail über meine Absicht informieren. Wenn er sich nicht in der Lage fühlt, die Arbeit zu schreiben, würde ich das aber auch nicht von ihm verlangen. Das sieht man einem Kind aber auch oft an, ob es noch mitgenommen ist von der Erkrankung.

Ich würde das Gespräch mit der LehrerIn suchen und die Situation erklären, sprich, auf die geschwächte Konstitution des Kindes verweisen. Es werden ja mehr als eine Arbeit geschrieben und darüber hinaus auch Tests oder die mündliche Beteiligung bewertet. Ist diese Arbeit ein „Ausrutscher“, kann der Lehrer in seiner pädagogischen Freiheit die Arbeit weniger stark in seine Bewertung einbeziehen.

Herzliche Grüße!

Frage: Wie lange war Ihr Kind krank und wurde das Thema schon vor seiner Krankheit behandelt?
Wenn das Thema schon länger geübt wurde und vor der Krankheit der Test für die, z.B. nächste Woche angekündigt wurde (was in der Regel in der Grundschule noch gemacht wird), dann aber Ihr Kind krank war, ist es o.k., wenn es den Test direkt nachholt, denn der Test soll ja zeigen, inwieweit Ihr Kind das Thema verstanden hat. Damit spielt es keine Rolle ob es sofort oder später sein Können unter Beweis stellen muss. War die Krankenzeit aber länger, und es hat Unterrichtstoff verpasst, sollten Sie mit dem LehrerIn sprechen und um eine Wiederholung oder Nichtbewertung bitten.
Grundsätzlich sollte aber verpasster Unterrichtstoff, auch während der Krankenzeit möglichst miterarbeitet oder nachgeholt werden. Und diese Aufgabe ist eine „Holschuld“ und keine „Bringschuld“, d.h. Sie müssen sich darum kümmern, an entsprechendes Material oder Infos zu kommen.
Ich hoffe, Ihnen damit etwas geholfen zu haben, wobei ich aber auch sagen muss, dass es von Lehrer zu Lehrer unterschiedliche Auslegungen und Handhabungen geben kann und darf.
Liebe Grüße
Nofretete2008

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu
lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen
Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben;
was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?

Ich halte die Frage für falsch. Es mag zulässig sein, wahrscheinlich ist es das auch und ich handhabe es auch so, dass Schüler, die bei einer Klausur gefehlt haben, diese am nächstmöglichen Termin nachschreiben dürfen, sofern sie ein Attest für ihr Fehlen haben. Ansonsten ist das Fehlen unentschuldigt und die Leistung somit ungenügend.
Ich unterrichte aber auch Schüler, die zwischen 16 und 40 Jahre alt sind.
In deinem Fall handelt es sich um einen Grundschüler. Im Grundschulbereich ist im Umgang mit den Schülern mehr Verständnis und pädagogisches Fingerspitzengefühl zu erwarten. Daher würde ich das Gespräch mit der entsprechenden Lehrkraft suchen und fragen, wie stark der Test gewichtet wird.
Gerade ein Fehlen aufgrund von Krankheit ist immer sehr differenziert zu betrachten. Meine eigenen Kinder wurden und werden von ihren Klassenkameraden während einer Krankheit mit den nötigen Informationen versorgt und können, sobald es ihnen besser geht, die persönlichen Defizite aufarbeiten.
Wie gesagt - im Zweifelsfalle hilft immer das persönliche GEspräch mit der Lehrkraft.

Gruß
Tegatana

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu
lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen
Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben;
was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?

Hallo Rain1307,
schade, dass dein Sohn so einen vermasselten Test hatte!
Du schreibst nicht, in welcher Klasse dein Sohn ist, in welchem Bundesland ihr lebt und ob ihr wusstet, dass in der Abwesenheit deines Sohnes eine Klassenarbeit geschrieben wurde?
Das Schulrecht Niedersachsen sieht vor, dass „bewertete schriftliche Arbeiten in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen sind.“
Weiter:
„Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.“
Durchaus vorstellbar ist, dass die Lehrerin deinem Sohn die Klassenarbeit gleich hat nachschreiben lassen, damit er keine Informationen von seinen Mitschülern bekommt und dadurch klar im Vorteil den Anderen gegenüber wäre- aber in der Grundschule ist das eher selten der Fall. Andererseits ist es kurz vor den Ferien natürlich wichtig, nochmal von allen Schülern Ergebnisse zu haben. Die Lehrerin muss diese ja dann mit im Zeugnis berücksichtigen.
Zudem habt ihr euren Sohn ja erst dann zur Schule geschickt, als er wieder vollständig genesen war- das denkt zumindest die Lehrkraft :wink:.
Wenn diese Klassenarbeit der einzige Ausrutscher deines Sohnes war wird die Lehrerin ihn sicherlich auch nicht voll berücksichtigen.
Alles Gute!

Hallo Rain 1307,
Autsch, das tut weh, ich bin zwar kein Experte, sondern nur Mutter, aber ich glaube schon das die Lehrkraft das machen darf. Sicher hat ihr Sohn/ihre Tochter gewußt, das in seiner Krank-Zeit eine Arbeit geschrieben wurde.
Somit wars auszurechnen, das das passieren kann …
Die Lehrer sind auch nur Menschen, was mir mit meinen Töchtern immer wieder passiert ist, das Lehrkräfte
die meine Töchter auf dem Kieker haben dann solche Sachen Extra machen… Ein Narr der böses dabei denkt:wink: !
Meine Mädels haben auch immer wieder Ausrutscher bei
Schulaufgaben … Erst heute ab ich eine 4 (Ex) eine
5 Schulaufgabe und eine 6 im Ausfragen unterschreiben müssen.) Alles bei einer Lehrkraft, die meine Tochter unbedingt loswerden will.
Ein Lehrer, der mit den Kindern ist, würde sowas nicht tun, er würde dem Kind die Chance geben sich auf die Schulaufgabe vorzubereiten… Aber zulässig ist es wahrscheinlich schon, da wirst Du wohl kein Glück haben …
LG

Hi Rain,

auch wenn es vielleicht bitter wäre, dachte ich, dass die Lehrkraft die Arbeit nachschreiben lassen darf oder kann.

Da ein Virus-Infekt meistens keine wochenlange Krankheit ist, wird davon ausgegangen, dass der Stoff „sitzt“.

Die Inhalte der u.a. links sagen aber, dass das in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

Trotzdem würde ich versuchen, mit dem/der Lehrer/in noch mal ein ruhiges Gespräch zu führen, ob die Arbeit evt. nicht gewertet wird.
Oder auch den Vertrauenslehrer hinzu ziehen?
Wie sah denn der Klassendurchschnitt aus?

Eine rechtssichere Auskunft kann letztendlich nur das Schulamt geben. Wobei die sofort nach Schule und Lehrer fragen, was sich für Ihren Sohn evt. auch nicht so positiv auswirken wird.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn einen
positiven Ausgang der Angelegenheit!

Schön wäre es, wenn wir hier vom Ausgang der Sache hören würden.

Freundlicher Gruß

P.S. Warum Tegatana die Frage für falsch hält, ist mir unerklärlich.

Nachtrag zu meiner o.a. Antwort: Hab vergessen die links zu posten:

http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-8323/unt…

http://www.focus.de/schule/schule/recht/nachschreibe…

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu
lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen
Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben;
was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?

Ich arbeite(te) immer in Hessen und auch nie in der Grundschule! Ich weiß auch nicht, wie lange das Kind krank war. Deshalb kann ich nur empfehlen:
(1) Zuständige Fachlehrer(in) ansprechen. Wenn da keine vernünftige, dem Kind dienliche Lösung zu Stande kommt, weiter gehen …
(2) … zur Schulleitung …
(3) und dann notfalls (aber nur bei längerer Erkrankung und dadurch größeren Rückständen im Lernstoff) zum Amtsjuristen des Schulamts. Dort erfahren Sie mit Sicherheit die betr. Vorschriften des Schulgesetzes.

hallo,
sorry, komme nicht aus nrw. grundsätzlich würde ich aber den lehrer ansprechen. sollte dies nicht fruchten, gibt es in den meisten schulen vertrauenslehrer. sonst hift wohl nur der weg zur schulleitung. viel glück
candy**66

… sofort am ersten Tag eine Klassenarbeit nachschreiben zu
lassen? Mein Sohn geht zur Grundschule, er hatte einen
Virus-Infekt und mußte sofort einen Mathe- Test nachschreiben;
was aber richtig daneben ging. Wer weiß genaueres darüber?