Hi,
ich (20) wohne seit September 2010 mit meinem Sohn (16 Monate) in einer 2-Zimmer-Wohnung (58 qm) 350 € Kaltmiete + 130 € Nebenkosten.
Die Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Habe meine Nebenkostenabrechnung vom 02.11.2010 - 01.11.2011 (bei mir im Briefkasten am 05.01.2012) am 21.01.2012 beim Jobcenter abgegeben damit die Nachzahlung von 74,18€ übernommen wird. Heute bekomme ich einen Brief vom Jobcenter in dem es heißt:
Die Nebenkostennachzahlung kann nicht übernommen werden da die gezahlten Beträge ihren angemessenen Verbrauch bereits übersteigen.
Ist das so rechtens? Muss das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung wirklich nicht übernehmen? Und was bedeutet ANGEMESSENER Verbrauch?
Danke schonmal
Kurby