Jobcenter übernimmt Nebenkostennachzahlung nicht

Hi,

ich (20) wohne seit September 2010 mit meinem Sohn (16 Monate) in einer 2-Zimmer-Wohnung (58 qm) 350 € Kaltmiete + 130 € Nebenkosten.
Die Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Habe meine Nebenkostenabrechnung vom 02.11.2010 - 01.11.2011 (bei mir im Briefkasten am 05.01.2012) am 21.01.2012 beim Jobcenter abgegeben damit die Nachzahlung von 74,18€ übernommen wird. Heute bekomme ich einen Brief vom Jobcenter in dem es heißt:

Die Nebenkostennachzahlung kann nicht übernommen werden da die gezahlten Beträge ihren angemessenen Verbrauch bereits übersteigen.

Ist das so rechtens? Muss das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung wirklich nicht übernehmen? Und was bedeutet ANGEMESSENER Verbrauch?

Danke schonmal :smile:

Kurby

Hallo,

es ist rechtens, und auch irgendwie nicht. Das Jobcenter berechnet die Kosten nach Qaudartmetern und Sorte der Heizung. Das ist leider unterscheidlich von Stadt zu tadt, daher kann ich zur Höhe nichts sagen. Aber es kann sein, dass du mehr verbraucht hast, als sie zahlen müssen. Das heisst zwar, dass sie das nicht übernehmen müssen, sie müssen die Rechnung aber erstmal zahlen und dir auf Wunsch ein Darlehen(!) einräumen. Sie dürfen nicht drauf ankommen lassen, dass man dir den Strom abdreht, da du ein Kleinkind hast. Insofern sind sie übernahmepflichtig. Aber nur in Form eines Darlehens. Du solltest also vereinbaren, dass man dir monatlich 10 Euro zur Tilgung des Darlehens abzieht (und ein bißchen sparsamer im Verbrauch werden).
Gruß Gwen

Hallo,

der angemessene Verbrauch wird individuell (u.a. nach Lage, Art der Heizung, Anzahl der Personen) ermittelt.
Bei einer kleinen Differenz wird diese in der Regel übernommen. Da es sich bei knapp 75€ jedoch schon um einen größeren Betrag handelt, wird das Jobcenter die Zahlung nicht leisten.
Laut Gesetz ist das Jobcenter dazu auch nicht verpflichtet.

Gruß

hallo,
entschuldige war gestern nicht am PC. Schreibe auf jeden Fall schon einmal einen Widerspruch ein. ganz wichtig dafür hast Du 2 Wochen Zeit. ich werde noch etwas nachschlagen und melde mich spätestens um 18:00 Uhr nochmal.
In der Nebenkostenabrechnung ist doch bestimmt auch heißes Wasser enthalten oder?

Erstmal der Widerspruch.

Eigene Anschrift

Adresse von der Behörde


Ort,Datum

Widerspruch gegen den Bescheid vom…

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bescheid über Leistungen des SGB II vom…
lege ich hiermit Frist und Formgerecht Widerspruch ein.

Eine Begründung kann später wenn nötig nachgereicht werden.

mit freundlichem Gruß

Anlagen:
Kopie Ihrer Ablehnung

Hallo Kurby,
da kenne ich mich nicht aus, sorry. Hier ist die Nachfrage evtl. bei Expertenwissen zum Arbeitsrecht gefragt.
Beste Grüße
Kocki

hey,
können Sie mir bitte den Inhalt des Schreibens vom Jobcenter ohne persönliche Daten wiedergeben. Sprich was wurde für für welche Nebenkosten berechnet?
Das zu wissen wäre sehr wichtig!!! Außerdem kannst Du von Deiner Behörde einen Beleg fordern aus dem hervorgeht welche Nebenkosten zu welchem Betrag für dort wo Du wohnst als "angemessen " angesehen wird. Das müssen Sie Dir aushändigen.
By
Falls noch fragen sind… schreib mich an

Ich bin weder Rechtsberater, Anwalt, o.arbeite im Bereich Beratung.Alles was ich hier schreibe ist auf eigene Erfahrung oder mein Wissen zurück zu führen. Dies gilt für alle weiteren Antwortschreiben z.B. in diesem Fall

Guten Tag.

Das Jobcenter zahlt insoweit die Miete inkl. Nebenkosten und heizkosten, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit ist bei jedem Jobcenter anders, richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten.

Bei uns im Jobcenter ist es so, wenn die angemessen Nebenkosten z.B. 80,-€ sind und der Kunde bisher nur 70,-€ im Monat bekommen hatte und nun eine Nachzahlung i.H.v. 100,-€ erfolgen muss, dann werden die 100,-€ übernommen. Sobald aber der Kunde den Maximalbetrag, in diesem Beispielfall 80,-€/Monat erhalten hat, kann keine Übernahme der Nachzahlung erfoglen, da ja bereits die angemessenen Kosten übernommen wurden sind.

Sie können aber gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen oder beim Sozialgericht sich eine Einstweiligen Rechtsschutz holen - lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, wenn Sie klagen wollen.

Hallo Kurby,

leider kann ich zu den Pflichten und Rechten des Jobcenters nichts sagen.

Gruß

Mary