Hallo
Insbesondere muss man auch
den Familien auf „Täterseite“, …
Wenn die Schüler - wie im Eröffnungsbeitrag beschrieben - mehrmals „verhört“ wurden, und „Aussage gegen Aussage“ steht, dann ist die Assoziation zum normalen Strafverfahren alledings da. Ich finde es nicht sehr gut, wenn man solche Vorkommnisse in der Grundschule - allein schon durch die verwendeten Bezeichnungen - auf die gleiche Stufe mit polizeilichen Ermittlungsverfahren stellt, zumal die Leute, die die „Verhöre“ führen, meistens in keiner Weise dazu ausgebildet und oft nicht kompetent für eine kriminalistisches Ermittlungsverfahren und obendrein noch ganz klar parteiisch sind. Mal vom Alter der „Straftäter“ mal ganz abgesehen.
…gerade weil auch eine Lehrerin
der Schule betroffen ist, zubilligen das Thema abschließen zu
können, nachdem es ausreichend erörtert worden ist.
Wenn die Lehrerin ihr Kind auf die gleiche Schule schickt, an der sie auch Lehrerin ist, ist dies allerdings ausschließlich ihr Problem, finde ich.
Ich würde das Thema nach offenbar ausgibiger Befassung mit den
Betroffenen jetzt wirklich als erledigt betrachten und es
nicht immer wieder aufwärmen.
Die Sache ist ja die, dass der Wahrheitsgehalt dessen, was die Mädchen erzählt haben, öffentlich angezweifelt wurde, und zwar durch die Lehrerin-Mutter. D. h. sie hat ihre Autorität an der Schule dazu gebraucht, ihren Sohn zu unterstützen, und ihn so darzustellen, als habe er immer recht, und ja gleichzeitig dazu missbraucht, andere Kinder unglaubwürdig zu machen und zu schwächen.
Ich finde keineswegs, dass die Mutter eines der Mädchen ihrer Tochter das Signal geben sollte, dass ‚man da halt nichts machen kann‘ oder dass das in irgendeiner Weise in Ordnung ist. Die Mutter sollte nach Möglichkeit wenigstens erreichen, dass anerkannt wird, dass ihre Tochter nicht gelogen hat, und dass die Jungs sich ihnen gegenüber nicht so verhalten dürfen. Und dass da auch irgendwas passiert, wenn die das noch mal tun.
Ansonsten finde ich auch eine Lehrerin, die ganz offensichtlich die Dinge falsch und zu gunsten ihres Sohnes darstellt, nicht unbedingt gut für eine Schule ist, und es wäre sehr gut, sie mal dazu zu zwingen, über ihre Einstellung nachzudenken und mit sich selbst ins Reine zu kommen.
Es ist eine Sache zwischen den
Beteiligten, und ich finde, dass hier schon viel zu viel
Öffentlichkeit geschaffen wurde. Interessanterweise haben wir
im Jugendstrafrecht zum Schutz der Betroffenen einen
grundsätzlichen Ausschluss der Öffentlichkeit, und hier werden
Neunjährige mit ganz intimen Dingen in ihrem persönlichen
Umfeld öffentlich zur Schau gestellt.
Na ja, diese Neunjährigen haben ihre intimen Dinge aber doch selbst öffentlich zur Schau gestellt.
Sicher ist es nicht sehr gut, wenn das so eine öffentliche Angelegenheit wird, aber als eine Sache nur zwischen den Beteiligten würde ich das auch nicht bezeichnen. Und mal davon abgesehen ist die Sache bereits an der Öffentlichkeit, was man ja nun nicht ändern kann, und das sollte einen nicht daran hindern, die Sache richtigzustellen. Allerdings würde ich als Mutter des Mädchens weniger die beiden Jungs, den Umgang der Erwachsenen damit zum Thema machen.
Eine ganz andere Frage stelle ich mir allerdings tatsächlich
in Bezug auf deine Tochter: Wie kommt es, dass eine
Neunjährige angeekelt vor dem Penis eines Gleichaltrigen
wegläuft? Denn mal ganz abgesehen davon, dass ich von dem
öffentlichen Schwanzvergleich auch nicht viel halte, sollten
Kinder in dem Alter doch wohl soweit aufgeklärt und im Umgang
mit dem anderen Geschlecht souverän sein, dass sie der bloße
Anblick eines Geschlechtsteils nicht derartig schockiert.
Wenn du eine solche Frage stellst, dann müsstest du aber doch auch in Frage stellen, wieso manche Frauen weglaufen anstatt etwas aufgeklärter und souveräner zu reagieren, wenn sie einem gleichaltrigen Vorzeiger (Sittenstrolch) begegnen.
Das ist immerhin eine Straftat, und ich finde nicht, dass man im Grundschulalter bei den Kindern durchgehen lassen sollte, was nur wenige Jahre später als Straftat gilt.
Viele Grüße
Thea