Kann ein Stromanbieter den Strom sperren, wenn man einen Säugling hat?

Mein Stromanbieter will mir den Strom sperren, obwohl ich willig bin zu zahlen. Bin aber im Rückstand!!! Ich habe drei Kinder, davon ist eins 4 Monate alt. Darf er das überhaupt???

Hallo Airsniper,
da kann ich leider nicht viel zu sagen weil so etwas mich Gott sei Dank noch nie getroffen hat.
Aber ich nehme mal ganz stark dann dass du mit 3 Kindern einen gewissen Schutz genießt !!
Wenn du da keine Berührungsängste hast wende dich an das Arbeitsamt (sorry ich denke du bist arbeitssuchend) die müssen dir Vorschuss geben ! Die Caritas zB oder andere soziale Einrichtungen geben auch Spendengelder, da solltest du dich informieren. Du kannst auch die Hilfe vom Jugendamt annehmen weil die sind auch dafür da das es den Kindern gut geht. Leider musst du dir aber dann gewisse „Einmischungen“ gefallen lassen. Du wirst sicher deine Karten auf den Tisch legen müssen und mit ihnen zusammenarbeiten aber wenn das Kindeswohl bei dir ganz oben steht zählt nur der Erfolg.
Ansonsten helfen vlt. deine Eltern oder der Vater der Kinder aus ?
Ich hoffe du findest einen Weg !!
Leider ist das Leben teuer geworden aber einige Sachen müssen sein u.a. Miete und Strom. Du musst schauen wie du das unter einen Hut bekommst. Und bedenke geborgt ist nicht geschenkt ! Das kann ein unschöner Kreislauf werden aus dem man ganz schlecht rauskommt.
Alles Gute sweetsour

Geundsätzlich kann ein Stromanbieter den Strom sperren, wenn er trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt wird. Natürlich darf er dadurch niemanden gesundheitlich gefährden. Das wäre z.B. der Fall, wenn durch die Stromsprerrung medizinische Geräte ausfallen würden oder wenn im Winter nur eine Elektroheizung zur Verfügung steht.
Ein Sägling oder Kleinkind an sich ist kein Hinderungsgrund, wobei natürlich hier höhere Anforderungen an die Angemessenheit der Stromsperre zu stellen sind als z.B. bei einem 1-Personen-Haushalt eines Erwachsenen.

Insgesamt geben Sie zu wenig Infos, um den Sachverhalt beurteilen zu können. So ist natürlich relevant, ob Sie bisherige Zahlungsvereinbarungen eingehalten haben. Keinem Versorgungsunternehmen ist ein Kunde zuzumuten, der sich nicht an Zahlungvereinbarungen hält.
Wichtig ist auch, ob es sich um ein öffentlich-rechtliches Verorgungsunternehmen (Stadtwerke etc.) handelt oder um einem Privatanbieter (z.B. yellow-Strom). Öffentlich-Rechtliche Versorgungsunternehmen sind nämlich gehalten, zumindest eine Grundversorgung zu gewährleisten.

Also: Setzen Sie sich mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung und bieten Sie Ratenzahlung der Rückstände und zukünftig pünktliche Zahlungen an. Wenn Sie da nicht bereits eine unrühmiche Vorgeschichte haben, wird so ein Angebot in der Regel akzeptiert. Dann müssen Sie diese Vereinbarung allerdings penibel einhalten.

Wenn das Versorgungsunternehmen sich weigert bleibt nut der Gang zum Sozial- und/order Jugendamt, um sich dort unter Hinweis auf die mögliche Gefährdung des Kindes Unterstützung zu holen.

Der Antwort von Martin37 kann ich nur zustimmen. Ich denke mehr kann man dazu nicht sagen.