Kann Gutachter feststellen, ob ein KFZ beim Unfall

Wer hat einen Rat für mich?
Ich bin echt verzweifelt und völlig entsetzt. Folgendes ist passiert:
Jemand fuhr hinter einem BMW, beide bogen links in eine Strasse ein. Während der BMW weiter fuhr, sah man rechts eine kleine Parklücke. Also setzte man Rückwärts in die Lücke ein. Während man noch am einparken war, kam der BMW mit vollgas im Rückwärtsgang zurück. Da auf Grund der extrem schmalen Lücke nicht schneller einzuparken war, und man den BMW auf den anderen PKW zurasen sah, hupte man noch. Aber es war zu spät. Der BMW rasierte vorne die Front weg. Er, und drei kleine Kinder stiegen aus und er schnauzte noch die Kids an, dass die jetzt mal sehen können was passiert, wenn man im Auto so rum tobt.
Man rief die Polizei. Aber die Polizei wollte auch nicht kommen. Grund: Kein Personenschaden.
Also unterschrieb der Unfallgegner, dass er reingefahren ist. Gestern war der Gerichtsprozess. Der BMW-Fahrer behauptet, dass keine anderer PKW hinter ihm war und das es auch keine freien Parkplätze gab. Also wird unterstellt, dass der andere bereits in der Parklücke gewesen sei, als der BMW in die Strasse bog und dann beim rausfahren aus der Parklücke wäre der Unfall passiert.
Wäre die Polizei gekommen, hätten die feststellen können, wie heiß der Motor war und dass man nicht gerade erst losfahren wollte.

Kann nun ein Gutachter feststellen, ob der PKW, der am einparken war bei dem Crash stand, vorwärts - oder rückwärts fuhr? Ist so etwas feststellbar?

Bin echt für jede Antwort dankbar. Diese Schlechtigkeit auf der Welt wird immer schlimmer

Grüße
Maryza

Hallo!

Man rief die Polizei. Aber die Polizei wollte auch nicht
kommen. Grund: Kein Personenschaden.

Das glaub ich nu gar nicht. Wenns nich grade in ner Nacht um den ersten Mai passiert is, müssen die Cops anrücken. Ob sie wollen oder nicht.

Also unterschrieb der Unfallgegner, dass er reingefahren ist.
Gestern war der Gerichtsprozess. Der BMW-Fahrer behauptet,
dass keine anderer PKW hinter ihm war und das es auch keine
freien Parkplätze gab. Also wird unterstellt, dass der andere
bereits in der Parklücke gewesen sei, als der BMW in die
Strasse bog und dann beim rausfahren aus der Parklücke wäre
der Unfall passiert.

Es lässt sich einwandfrei vom Gutachter feststellen, wer wo reingefahren is. das Schadensbild is bei nem „Frontalcrash“ anders als bei nem „Streifschuss“. Ausserdem hat der Rückwärtsfahrende IMHO eine besondere Sorgfaltspflicht.

Wäre die Polizei gekommen, hätten die feststellen können, wie
heiß der Motor war und dass man nicht gerade erst losfahren
wollte.

Da sis zweitranging. Ich würde auf jeden Fall versuchen, anhand des Tatzeitpunktes den zuständigen Zentralisten ausfindig zu machen u den zuur Rechenschaft ziehen.

Kann nun ein Gutachter feststellen, ob der PKW, der am
einparken war bei dem Crash stand, vorwärts - oder rückwärts
fuhr? Ist so etwas feststellbar?

Ja, sicher. Dafür werden diese Leute schliesslich bezahlt :wink:

Bin echt für jede Antwort dankbar. Diese Schlechtigkeit auf
der Welt wird immer schlimmer

Beim nächsten Mal bei der Polizei einfach sagen, dass es vermutlich einen Verletzten gibt, dann is man auf der sicheren Seite :wink:

Grüße
Maryza

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

Danke für die Antwort.
ich wollte es zuerst auch nicht glauben. Aber die Polizei -zumindest in Hessen - kommt nur, wenn es Verletzte gegeben hat. Falls mir mal so etwas passiert, werde ich auf jeden Fall angeben, dass es vermutlich Verletzte gegeben hat.

Es sind ja beide rückwärts gefahren. Der eine in eine Parklücke, der andere auf der Strasse.
Aber den Zentralisten ausfindig zu machen dürfte kein Problem sein. Der Zeitpunkt steht eindeutig fest. Und dann? Wenn man den gefunden hat, was dann? Soll der dann den prozentualen Anteil übernehmen, den man jetzt dem einparkenden Fahrer aufdrücken will?

Viele Grüße
Maryza

Hallo,

ich stimme hier überwiegend zu, wäre jedoch mit Schlussfolgerungen etwas vorsichtiger.

Es lässt sich einwandfrei vom Gutachter feststellen, wer wo
reingefahren is. das Schadensbild is bei nem „Frontalcrash“
anders als bei nem „Streifschuss“.

Das stimmt nur eingeschränkt. Der Gutachter kann tatsächlich die Positionen der Fahrzeuge zueinander feststellen, wer wem „reingefahren“ ist, kann jedoch nur eingeschränkt beurteilt werden. Sicherlich wird festzustellen sein, ob eines der beiden Fahrzeuge stand oder nicht. Mehr aber auch nicht.

Ist so etwas feststellbar?

Ja, sicher. Dafür werden diese Leute schliesslich bezahlt :wink:

Nur, weil ein Gutachter bezahlt wird, bedeutet das nicht, dass er auch das gewünschte Ergebnis liefert. Das Hauptproblem bei derartigen Fällen ist eben, dass das Gutachten nur die relativen Geschwindigkeiten und Positionen zueinander, nicht aber die absoluten vor Ort feststellen kann.

Demnach lassen sich oftmals lediglich Plausibilitätserwägungen durch das Gericht anstellen, wenn bestimmter Parteivortrag mit den festgestellten Ergebnissen nicht übereinstimmen kann.

Richtig ist jedoch ausdrücklich der Hinweis, dass sowohl beim Ausparken als auch beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten geltend und mangels Feststellung weiterer Tatsachen hier in der Regel für den anderen lediglich die Betriebsgefahr des Fahrzeuges (ca. 20 bis 25%) verbleibt (wenn überhaupt).

Gruß
Dea

Hallo,

Sicherlich wird festzustellen sein, ob eines der
beiden Fahrzeuge stand oder nicht. Mehr aber auch nicht.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

dass wäre absolut ausreichend! Denn dann kann die Gegenseite nicht mehr behaupten, man wäre ihm reingefahren. Denn der andere PKW stand, bzw fuhr rückwärts.
Damit müßte die Sachlage klar sein.

Vielen Dank!, Ich hoffe nur, dass der Gutachter dass wirklich feststellen kann.

VG
Maryza

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Also unterschrieb der Unfallgegner, dass er reingefahren ist.
Gestern war der Gerichtsprozess.

Wieso gab es einen Prozess, wenn der Unfallgegner sich schuldig bekannt hat? Hat er seine Aussage widerrufen und ggf. mit welcher Begründung?

Wieso gab es einen Prozess, wenn der Unfallgegner sich
schuldig bekannt hat? Hat er seine Aussage widerrufen und ggf.
mit welcher Begründung?

Man muss weder seine Aussage (welche rechtliche Bedeutung dieser auch immer zukommt) widerrufen, noch dieses begründen, um verklagt werden zu müssen. Man muss einfach nur nicht zahlen. Dann bleibt dem anderen eben nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten (aus der Erklärung des anderen, er sei schuld, kann man nunmal nicht vollstrecken).

Gruß
Dea

Wieso gab es einen Prozess, wenn der Unfallgegner sich
schuldig bekannt hat? Hat er seine Aussage widerrufen und ggf.
mit welcher Begründung?

Man muss weder seine Aussage (welche rechtliche Bedeutung
dieser auch immer zukommt) widerrufen, noch dieses begründen,
um verklagt werden zu müssen. Man muss einfach nur nicht
zahlen.

Da hast du Recht. Danke für den Hinweis, aber manchmal komme ich noch nicht einmal auf die einfachsten Lösungen.
Mich interessiert aber auch, warum der Unfallgegner offensichtlich den Prozess gewonnen hat, obwohl er zuvor seine Schuld zugegeben hatte.

Mich interessiert aber auch, warum der Unfallgegner
offensichtlich den Prozess gewonnen hat,

Davon steht doch garnichts in der Ausgangsfrage. Ich verstehe das so, dass man jetzt nach den Hinweisen im 1. Termin überlegt, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

obwohl er zuvor seine
Schuld zugegeben hatte.

Das hat eine Reihe von Gründen. Es ist insbesondere bekannt, das jemand kurz nach einem Unfall in einer starken Stresssituation steht und kaum rational handelt. Auch ist nicht klar, ob derjenige das überhaupt wirklich wissen kann. Konnte er die Situation wirklich richtig einschätzen? Oft wird einem auch erst nach der Konsultierung eines Anwaltes klar, dass man tatsächlich nicht oder zumindest nicht nur schuld war.

Es wäre rechtsstaatlich sehr problematisch, würde man jemandem wegen derartiger Schnellschüsse faktisch den nachfolgenden Rechtsweg, bzw. die Rechtsverteidigung nehmen oder erheblich einschränken.

Gruß
Dea