Kann ich aus gesundheitlichen Gründen

… ausziehen ohne Konsequenzen?

Seit dem 01.09.2010 wohne ich in einer Wohngemeinschaft und habe einen Vertrag mit einem festen Mietjahr unterschrieben. (Wohnen auf Zeit - 12 Monate)
Da meine psyschichen und gesundheitlichen Gründen jedoch in der WG immer öfter und schwerer auftreten durch Hygiene und Engeprobleme, habe ich eine Minderung der Mietzeit erbeten.
Wenn ich nun einen Nachmieter finde, könnte ich ausziehen. Diese Möglichkeit besteht seit November und seitdem suche ich. Jeder rät mir, schnellstmöglich auszuziehen. Wenn ich ausziehe, ohne die Kündigungsfristen zu beachten und die Miete samt Betriebskosten nicht mehr zu zahlen, welche Konsequenzen muss ich daraus ziehen?
Vielen Dank im Vorraus.

… ausziehen ohne Konsequenzen?

… ist schwierig! Sie können jederzeit die WG verlassen, sind aber bis zur Stellung eines geeigneten Nachmieters oder dem Ende der Mietzeit zur Zahlung der Miete weiterhin verpflichtet.

Kurz gesagt, man könnte dich Schadenersatzpflichtig machen und damit müsstest Du weiterhin für die Kosten der Wohnung aufkommen.

hallo…
na klar kannst du das ich bin auch aus gesundheitlichen und Psychen gründe ausgezogen rede einfach mit deinem
Vermieter falls er nicht einverstanden sein sollte solltest du den Gesundheitsamt darüber informieren, und die Hausverwaltung. am besten noch einen anwalt über Mietrecht informieren.
hoffe konnte dir helfen.

Hallo AnneMarie22
Da kann ich ihnen leider keine konkrete Antwort geben. Würde mich mit einem Rechtsanwalt beraten.
Wünsche ihnen ein gutes neues Jahr und dass ihre Wünsche alle in Erfüllung gehen.
Mit lieben Grüßen
Martin

hallo,
ich denke das nur die möglichkeit hast eher aus deinem vertrag zu kommen mit einem nachmieter. rede doch noch mal mit deinen mitbewohner und versucht eine gemeinsame lösung zu finden. wäre ja schließlich für euch alle wichtig euch zu einigen.

gruß
pucksi

Nein, sonst bekommst du noch ein Problem .(Klage vom Anwalt)nicht einhaltung des Vertrages.
Gruß
flattermann

Hallo,
es ist schwer Psysche und gesundheitliche Gründe vor Gericht auf die Wohnung abzuwälzen.
Selten sind nur die Wohnung für die erkrankung ursachlich.
Darum denke ich das Du die 12Monate bezahlen musst wenn Deine Mitbewohner es drauf ankommen lassen vor Gericht zu gehen.
Einen Nachmieter zu finden ist da die einfachste Lösung, und da muss dann mal eine Anzeige schalten notfalls auch wiederholen wenn man raus will und die Doppelbelastung der Mieten sich nicht leisten kann.

Ich bin kein Anwalt, habe auch so einen Fall in der Hausverwaltung noch nicht gehabt, also ist meine Antwort nur mein Rechtsempfinden entsprungen.

Hoffe Du hast Dir auch noch einen Anwalt hioer angeklickt.
Würde mich freuen wenn Du mal berichtest wie es ausgegangen ist.
Ich kann daraus auch noch was lernen.

lieben Gruß
Petra

niemand kauft die Katze im Sack .Insofern ist davon auszugehen , dass sie die Räumlichkeiten wohl kannten , als sie den Mietvertrag unterschrieben.Offenbar ist Ihr Vermieter Ihnen bereits entgegen gekommen, mit der Möglichkeit einen Nachmieter zu finden. Er hat Anspruch auf die Miete für die Mietzeit. Es ist ja schließlich ein Vertrag zustande gekommen , den beide Seite so gewollt haben.

Hallo, auch bei Mietverträgen gilt der Rechtsgrundsatz „Verträge müssen gehalten werden“. Bei Auszug und Zahlungseinstellung kann der/die Vertragspartner einen Mahnbescheid erwirken, also eine amtl. Zahlungsaufforderung, welche z.B. per Lohnpfändung bzw. Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden kann.
Wenn allerdings Umstände gesundheitl. oder psych. Art auftreten, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich machen (vom Arzt beglaubigt), kann man die 12 Monate Mietzeit auf 3mon verkürzen.
Im vorliegenden Falle erscheint mir jedoch das „eleganteste“, einen adäquaten Nachmieter zu präsentieren. Der Vermieter darf 2 adäq.Nachmieter ablehnen, den dritten muß er nehmen, hier greift dann das Schikaneverbot bzw. dann ist der Vm beweispflichtig, warum er den Nachmieter ablehnt. Der Nachmieter muß vor allem nachweisen können, daß die Miete gezahlt werden kann.-

Mehr kann ich aus der Ferne nicht dazu sagen.- Gruß, Achim

hallo,guten tag,würde dir raten den mieterbund anzurufen,die helfen dir.Liebe grüße anna

Hallo,
ich bin leider keine Experte hinsichtlich einer solchen Rechtslage. Mein Gefühl sagt mir lediglich, dass Sie die Kosten der Miete für das ganze Jahr zahlen müssen, sollten Sie keinen Nachmieter finden.
Wenn Sich die WG nicht auf eine Mietminderung aus gesundheitlichen Günden einläßt, bleibt wohl nichts anderes übrig als das Jahr zu bleiben oder zu zahlen.
Gruß
Santanai