Kann ich bei Media Markt vom Kauf zurücktreten?

Mir ist die Woche folgender Fehler unterlaufen. Seit 2 Wochen war ich auf der Suche nach einem LCD TV der im Testergebnis super abschneidet aber im Preis noch akzeptabel ist. So kam ich auf den Toshiba 40VL733. Doch dieser ist anscheinend durch den Unfall in Japan hier nirgends zu bekommen. Also telefonierte ich mal mit Media M. die ihn zwar auch nicht liefern konnten, aber mir den " besseren " Toshiba 40VL748 für den gleichen Preis angeboten hatten. Laut Verkäufer ( Zeuge meine Frau ) ist dieser sogar besser und bietet die selbe Leistung. Montag gekauft und stellte nun fest das diese 748er TV Ausführung extrem minderwertiger ist als der 733er. Weniger Anschlussmöglichkeiten und ein totales Spiegeldisplay.
Vom Verkäufer wurde ich nicht auf das extreme Spiegelbild , und auch nicht auf die wenigen Ausgangs / Eingangsbuchsen aufmerksam gemacht.

Frage: Kann ich da von meinem Kauf zurücktreten und bekomme mein Geld zurück oder nur evtl. einen Gutschein dafür ( oder anderes Gerät ) ?

Frage: Kann ich da von meinem Kauf zurücktreten und bekomme mein Geld zurück oder nur evtl. einen Gutschein dafür ( oder anderes Gerät ) ?

Mir ist die Woche folgender Fehler unterlaufen. Seit 2 Wochen war ich auf der Suche nach einem LCD TV der im Testergebnis super abschneidet aber im Preis noch akzeptabel ist. So kam ich auf den Toshiba 40VL733. Doch dieser ist anscheinend durch den Unfall in Japan hier nirgends zu bekommen. Also telefonierte ich mal mit Media M. die ihn zwar auch nicht liefern konnten, aber mir den " besseren " Toshiba 40VL748 für den gleichen Preis angeboten hatten. Laut Verkäufer ( Zeuge meine Frau ) ist dieser sogar besser und bietet die selb Leistung. Montag gekauft und stellte nun fest das diese 748er TV Ausführung extrem minderwertiger ist als der 733er. Weniger Anschlussmöglichkeiten und ein totales Spiegeldisplay. Vom Verkäufer wurde ich nicht auf das extreme Spiegelbild , und auch nicht auf die wenigen Ausgangs / Eingangsbuchsen aufmerksam gemacht.

Antwort:
Kurz gesagt, nein du hast kein RECHT auf Umtausch, weil du im Laden gekauft hast (Rechtsvertrag ist abgeschlossen und du hattest die Möglichkeit, die Ware zu testen). Wenn MediaMarkt das Gerät zurücknimmt oder umtauscht oder nen Gutschein ausstellt, ist das KULANZ von denen. Sehr gut erläutert ist das hier:
http://www.ekritik.de/html/umtausch__gewahrleistung_…

Andererseits wurdest du zumindest schlecht beraten, so dass du eine gute Verhandlungposition hast. Man könnte ja mal (dünnes Eis) einen Betrug in den Raum stellen. (Tatbestandsmerkmale ist eine bewußte Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils; bekommt ein MM-Mitarbeiter Provision?? Aufstieg und Gehalterhöhung bei hohen Verkaufszahlen?? vgl. §263StGB)

Viel Erfolg

Hallo Wolfmike,

ich bin kein Eperte auf dem Gebiet.
In vielen größeren Ketten gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht auf kulanzbasis. Die gößeren Ketten strecken den Zeitraum auf kulanz gerne auch noch ein bisschen. Wichtig ist, dass du den Kassenbon noch hast, dann stehen deine Chancen ganz gut. Probier einfach dein Glück. Ich kann dir aber nicht garantieren, dass es klappt.

Viel Erfolg
ashaya

Hallo,

also ersten ist es absolut leichtsinnig den Aussagen eines Verkäufers zu glauben. Zweitens gib es eine Produktbeschreibung.

Jedoch haben Sie ein 14 tägiges Rückgaberecht bei einlegen eines Widerspruchs. Hier ist Ihnen das Geld nach Rückgabe der Ware auszuzahlen.

Ist diese Frist verstrichen, haben Sie keinerlei rechtsansprüche mehr.

Grüße, Donowan

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Hallo Wolfmike,
ich denke da kannst Du nur auf die Kulanz von Media Markt hoffen.
Gruß Wallas

Kulanz ja, aber kein Anspruch. Die von ihnen vorgebrachten Mängel sind alles Dinge, die sie im Laden beim Begutachten des Gerätes hätten sehen können. Also Täuschung als Anfechtungsgrund fällt damit weg.
Die Aussage des Verkäufers „Das Gerät sei besser und bietet dieselbe Leistung“ ist eine subjektive Meinung und reichlich unbestimmt (Was heisst denn dieselbe Leistung?)Damit ist die Aussage vor Gericht nix wert.
Wenn Sie bestimmte Eigenschaften von einer Ware erwarten (zb. bestimmte Anschlüsse) ist nur relevant, ob der Verkäufer ihnen diese explizit am besten schriftlich zugesichert hat. Nur dann ist das Fehlen der Anschlüsse ein Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
All das ist bei Ihnen nicht der fall: Also zum Mediamarkt gehen, denn Sachverhalt schildern und auf Kulanz hoffen. Im allgemeinen klappt das.
Mfg
Mawabo