Kann ich einen Vermittlungsvertrag kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen privaten Arbeitsvermittler beauftragt mir eine Stelle zu vermitteln. Einen Vermittlungsgutschein habe ich. Der Vermittler geht mir dermaßen auf den Zeiger und verlangt das ich 24 Std. erreichbar bin. Ich habe auch andere Bewerbungsgespräche oder Firmenführungen, auch Gespräche beim Arbeitsamt wo er ständig anruft ( wenn ich im Gespräch bin ) und beschwert sich das ich dann nicht erreichbar bin. Wenn ich Gespräche habe schalte ich mein Handy auf lautlos. Ich finde es unhöflich bei einem Bewerbungsgespräch Anrufe entgegenzunehmen. Er verlangt das ich bei einer Firma 2 Tage Probearbeiten soll. Die Firma arbeitet regelmäßig am Wochenede, also eine 7 Tage Woche und Contischicht ohne Wochenendprozente. Muß ich diese Arbeit von dem Vermittler annehmen? Wie kann ich diesen Vermittler los werden? Enstehen mir Kosten wenn ich diesen Vermittlungsvertrag kündige? Enstehen mir Nachteile beim Arbeitsamt wenn ich den Vertrag kündige?

Schönen Gruß

Hallo,
Sie MÜSSEN gar nichts von dem Vermittler annehmen bzw. sci durch irgendwelche Absprachen festlegen. Selbstverständlich ist der Vertrag formlos kündbar. Das Recht ist auf Ihrer Seite.
VG

Hallo,

leider gibt es unter den privaten Arbeitsvermittlern jede Menge schwarze Schafe - hört sich ganz so an, als sei das bei dir der Fall. Trotzdem kann ich dich beruhigen:
Du hast mit dem Arbeitsvermittler einen Vertrag abgeschlossen, in dem EIGENTLICH auch eine Regelung bezüglich der Kündigung des Vertrages enthalten sein sollte. Fehlt diese, würde ich dennoch auf jeden Fall eine schriftliche Kündigung einreichen. Die Firma hat keinerlei Druckmittel gegen dich in der Hand und kann dich auch nicht zu Probearbeiten oder sonstwas zwingen! Es kann sein, dass du nach der Kündigung weiterhin unter Druck gesetzt wirst und dir mit einer Klage o.ä. gedroht wird - lass dich nicht einschüchtern, bleib cool und antworte, dass dieses Verhalten höchst unseriös ist und du dich beim Arbeitsamt über diese Vermittlungsagentur beschweren wirst (was du im Übrigen tatsächlich tun solltest, denn durch solche Arbeitsweisen werden auch die seriösen Arbeitsvermittler in den Dreck gezogen und die Ämter sollten über solche Methoden informiert werden).
Sollte der Vermittler irgendwelche Gebühren von dir verlangen, obwohl er dich nicht vermittelt hat, ist dies ebenfalls nicht seriös und nicht rechtmäßig (auch wenn eine solche Klausel im Vertrag enthalten sein sollte)!! Als Arbeitsvermittler geht man immer in Vorleistung und erhält nur eine Vermittlungsprämie, wenn man den Bewerber erfolgreich vermittelt und dieser mindestens 6 Wochen beim neuen Arbeitgeber bleibt.
Du bist also rechtlich absolut auf der sicheren Seite und kannst den Vermittlungsvertrag jederzeit kündigen, auch ohne Probleme mit dem Amt zu bekommen (wär ja noch schöner, wenn die einen zwingen könnten, eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen…!) Spätestens nach Ablauf des VGS wird dich der Vermittler sowieso in Ruhe lassen, wenn du ihm keinen neuen VGS zukommen lässt.
Viel Glück!

Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen mit der Antwort. Gruß

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen. Gruß

Einen VV kann man immer kündigen. Die Kündigungsfristen müsen in dem Vertrag drin stehen genau so wie die Datenschutzbestimmungen.
Nachteile bei der Arbeitsagentur können nur dann entstehen, wenn du ein konkretes Arbeitsangebot ohne ausreichende Begründung abgelehnt hast.

Wenn du möchtest, dann kann ich den VV ja mal prüfen ob er überhaupt den rechtlichen bestimmungen entspricht oder unwirksam ist [email protected]

hab ich schon beantwortet

Hallo.

1:
Dem Vermittler musst Du ganz klare Ansagen zu deiner Erreichbarkeit machen.
Das heißt zum Beispiel:
Mo. bis Fr.
10:00 bis 17:00

Alles andere ist Schwachsinn und der würde einen Tritt bekommen.

2:
Wenn Du in einem Gespräch bist (Vorstellung, Arbeitsamt usw.) ist es normal das kein Handy an oder Lautlos ist.
Auch das hat der Vermittler zu akzeptieren.
Er kann dann allerdings erwarten, dass Du dich kurzfristig bei ihm meldest.

3:
Abstriche beim Lohn müssen leider inzwischen hingenommen werden.
Allerdings Arbeit ohne Bezahlung nicht.
Schicht- und Wochenendarbeit ohne Zuschläge würde ich auch dankbar ablehnen.
Aber bitte immer dran denken, dass der Vermittler nicht für Lohn- und Gehaltsfragen da ist.
Das ist Verhandlungssache zwischen Dir und dem Arbeitgeber!

4:
In der Regel ist es so, dass Du den Vertrag ohne Kosten kündigen kannst.
Kosten entstehen dabei nicht. Es wäre aber auch gut, den Vertrag mal zu sehen, ob da nicht irgendwelche Klauseln eingebaut sind.
Nachteile beim Arbeitsamt entstehen dir da nicht.
Du bist ja mit seiner Leistung nicht einverstanden!

Frage:
Ist es möglich mit den Vertrag einmal per E-Mail oder Fax zu zusenden?
Ich wäre dann auch Bereit, den Vertrag zu lesen und ihn dann Rechtssicher und in deinem Namen kostenfrei zu Kündigen.

Infos dazu:
www.jakob-diener.de
(Kostenfreie außergerichtliche Rechtshilfe)

Mail: [email protected]
Fax: 02452 9766551

Ja hamma denn schon Weihnachten???

Ich wünschte mir, dass nur mindestens 10 Prozent aller Vermittler so arbeiten würden, und nicht nur 5 Prozent. wie heißt denn der gute, ich will ihm gerne ein dickes Lob zu kommen lassen.

Beste Grüße

Na super, ich werde Sie dann für die Probearbeit vorschlagen.

Ich habe Ihnen den Vertrag per E-Mail zu geschickt. Ich bedanke mich vielmals. Gruß

Ich habe Ihnen den Vertrag per E-Mail zugeschickt. Ich bedanke mich vielmals. Gruß

Hallo Undergroundman,

natürlich ist JEDER Vertrag kündbar. Wie lauten denn die Vertragsbedingngen?

Andererseits kann die Arbeitsagentur dann durchaus Rechtsfolgen daraus ableiten und Sanktionen einleiten.

Die Probearbeit mache ich gerne. Allerdings haben Sie dann die Chance auf den Job verpasst. Nehme ich mal an.

Na super, ich werde Sie dann für die Probearbeit vorschlagen.

Hat mir die Arbeitsagentur aber was anderes erzählt. Aber vielen Dank für die Antwort.

Hallo,
grundsätzlich sind Vermittlungsgutscheine für die Inanspruchnahme
von Vermittlungsdienstleistungen gedacht.
Der Gutschein wird jedoch erst eingelöst, wenn die Vermittlung erfolgreich
war, sprich mit Vorlage des Arbeitsvertrages.
Inwieweit eine rechtliche Bindung mit dem Privaten Arbeitsvermittler
besteht, ist auf Basis des Vermittlungsauftrages zu entscheiden.
Ich würde sehr dazu raten diesen konkreten Fall mit dem Bewerberbetreuer
konkret zu besprechen und ggf. den aktuellen Vermittlungsauftrag zu kündigen
und einen anderen Privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen.
Sollte der Arbeitsvermittler ein Arbeitsangebot machen, dann ist dies im Rahmen
der allgemeinen Zumutbarkeitsregelungen des SGB III anzunehmen oder auch nicht.
Auch dies würde ganz konkret mit dem Bewerberbetreuer bei der Agentur für Arbeit besprechen.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo, ausschlaggebend ist auf jeden Fall, was im Vermittlungsvertrag steht. Darin müsste auch die Kündigungsmöglichkeit geregelt sein. Selbstverständlich kann der Vermittler nicht eine uneingeschränkte Erreichbarkeit verlangen, jedoch haben Sie sich sicherlich auch lt. Vertrag verpflichtet, vom Vermittler initiierte Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Der Vermittler kann auch nicht verlangen, dass Sie eine Arbeit annehmen müssen und auch Kosten dürften Ihnen deshalb keine entstehen. Sollte diesbezüglich etwas im Vertrag geregelt sein, ist das noch die Frage, ob dies statthaft ist.

Da ein privater Arbeitsvermittler nichts mit dem Arbeitsamt zu tun hat, entstehen Ihnen hierbei auch keinerlei Nachteile.

Ich hoffe, alles bestens beantwortet zu haben. Viele Grüße und einen schönen Tag

Hallo „undergroundman“ :wink:

Laut Vertrag „102848“ sehe ich da keine Probleme und könnte, wenn sie es Wünschen, den Vertrag „Vertragsgerecht“ kündigen.

Die passende Vollmacht wir Ihnen noch Heute zugestellt.

Wie gesagt:„Für Sie selbstverständlich Kostenfrei“!

Unterlagen wurde übersandt!

Vielen Dank. Vollmacht unterschrieben zu Ihnen unterwegs. Per E-Mail und Original auf dem Postweg. Vielen Dank für die Hilfe

Unterlagen wurde übersandt!

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen. Gruß