Kann ich Geld zurückforden vom aufgelösten Konto?

Ich habe zur Miete gewohnt und jeden Monat mein Geld per Direktüberweisung überwiesen. Da muss ich wohl irgendwann ein Zahlendreher rein bekommen haben. Jedenfalls kam meine Vermieterin zu mir und meinte es wäre nix angekommen. Nach ein Anruf bei der Bank habe ich erfahren, dass das Konto bereits aufgelöst wurde, wo ich es immer hin überwiesen habe. Kann ich das Geld irgendwie wiederbekommen?

Hallo,

schnellstens mit der Bank telefonieren, welche Möglichkeiten es hier in diesem Fall gibt.
Aber wenn das Konto schon aufgelöst ist…das sieht nicht gut aus…

Verstehe ich nicht ganz. Wurde Dein Konto aufgelöst oder das auf das Du überwiesen hast? Wenn das Konto des Empfängers aufgelösst wurde, würde ich versuchen, den Empfänger über meine bzw. seine Bank zu ermitteln und mich mit ihm direkt in Verbindung zu setzen.

Ich befürchte nein. Ich würde versuchen über rechtliche Schritte den Namen des Kontoinhabers von der Bank zu bekommen und diesen dann um Rückzahlung bitten bzw. auch den Weg rechtlich gehen. Aber keine Garantie das es der richtige Weg ist.

Hi Lupo86,

da kann ich Dich beruhigen! Ich nehme mal an, dass das Konto damals Deinen Vermieter gehörte und Du nur vergessen hast die neue Kontoverbindung für Deine Überweisung zu nutzen!

Im Regelfal werden Überweisungsbeträge bei aufgelösten Konten an den Empfänger zurückgeleitet. Da dies anscheinend nicht bei Dir geschehen ist, solltest Du bei Der Bank der „Direkteinzahlung“ einen „Nachforschungsauftrag“ stellen. Selbst wenn Du die Überweisungsbeläge nicht mehr hast, müsste die Bank die Belege noch in der Verfischung haben. Damit wird sich aufklären wo Dein Geld verblieben ist, da es auch sein kann das es bei der Empfängerbank auf einem CPD (Conto pro Diverse-nicht zuzuordnene Eingänge) rumliegt, da es nicht an Dich zurück überwiesen werden konnte.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen…

MFG

Hallo,

du hast schon ein Recht, das Geld wiederzubekommen,
allerdings nicht auf dem Bankwege, da es eine
Überweisung war und keine Lastschrift. Da kann die Bank
davon ausgehen, dass die Angaben alle richtig sind.

Die einzige Möglichkeit, die du hast, das Geld
zurückzufordern, ist, dass du bei der Bank versuchst,
die Adressdaten des ehemaligen Kontoinhabers
rauszubekommen. Dann anchreiben und hoffen, dass du das
Geld wiederbekommst. Andernfalls bleibt dir nur noch
der Weg über einen Anwalt und dann ggf. gerichtlich. Da
du aber ja beweisen kannst, dass du einen Zahlendreher
in der Überweisung hattest (du hast ja mehrmals vorher
denselben Geldbetrag an deine Vermieterin überwiesen),
sollte dir die Bank desjenigen, an den du dein Geld
überwiesen hast, auch die Angaben geben.

Ich drücke dir die Daumen, dass du dein Geld möglichst
schnell und problemlos wiederbekommst. Ich hoffe, ich
konnte dir helfen. Wenn du noch fragen hast, immer raus
damit :smile:

LG Johanna Schulze

Hallo lupo86!

Vorab der Hinweis, dass das keine Rechtsberatung ersetzt.
Da die Überweisung als Zahlungsempfänger die Vermieterin enthalten hat, hat
sich hier ein Dritter ungerechtfertigt bereichert.
Derjenige hat die Miete erhalten und hätte seiner Bank mitteilen müssen (laut AGB
der Banken), dass er zu Unrecht Geld erhalten hat. Die Bank hätte das Geld
zurücküberwiesen.
Ich würde mich kurz mit einem Anwalt abstimmen, ob ein Schreiben an die Bank
des falschen Empfängers oder direkt eine Anzeige bei der Polizei das richtige
Rechtmittel ist.

Viele Grüße
Stephan

Hallo Lupo86,
vom Grundsatz her kann man eine vollständig durchgeführte Überweisung nicht mehr
Rückgängig machen. Die Bank darf sich nicht einfach auf dem Konto des Empfängers
bedienen. Erschwerend kommt hier hinzu, dass dieses Konto bereits aufgelöst ist, sich Dein
Geld also gar nicht mehr in dieser Bank befindet.
Auf der anderen Seite hat der Empfänger Geld angenommen, welches ihm nicht zusteht. Du
hast m. E. ihm gegenüber einen Gerausgabeanspruch. Allerdings wird Dir dessen ehemalige
Bank nicht seine Adresse verraten. Dir bleibt daher nur der Gang zur Polizei. Nimm Deine
Kontoauszüge mit. Es sollten die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängers zu
erkennen sein.

Viele Grüße,
Michael

Wie lange ist das denn her? Und über welchen Zeitraum hast Du das gemacht?

Auf jeden Fall kannst Du von dem falschen Empfänger Dein Geld verlangen. Es ist nicht erlaubt, offensichtlich falsche Geldeingänge auf das eigene Konto zu behalten. Als beweis reichen Deine Kontoauszüge.

So weit, so einfach. Du hast keinen Namen und keine Adresse. Versuche erst einmal, Hilfe von Deiner Bank zu bekommen. Oder von der Empfängerbank. Sage letzterer, immerhin haben Sie das Geld gutgeschrieben, obwohl Kontonummer und Empfängername nicht übereingestimmt haben. Gibt Dir niemand den Namen und die Anschrift des Empfängers (die Daten sind natürlich trotz Kontolöschung noch bei der Bank), bitte die Institue, sich mit dem falschen Empfänger in Verbindung zu setzen und ihn um die Herausgabe zu bitten, da ansonsten der Überweisende (also Du) zum Rechtsanwalt gehen würdest und die Bank ihm die Kontkatdaten herausgeben würde. Machen die das nicht, dann musst Du Dir einen Anwalt nehmen.

Wenn der Empfänger keine Insolvenz angemeldet hat, dann bekommst Du Dein Geld auf jeden Fall wieder.

Grüße…

Dirk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ja, die Person, die das Geld hat, ist wiederrechtlich bereichert und Du hast dieser Peron (nicht der Bank) gegenüber einen Herausgabenspruch nach §812 BGB.

Grüße

Uwe

Hallo lupo86,

leider kannst du das Geld von der anderen Bank nicht so einfach wieder zurück fordern.
Du solltest schon versuchen, den Empfänger ausfindig zu machen und ihn zu kontaktieren, dass er das Geld unberechtigt erhalten hat. Sollte er dies abstreiten, kannst du ihm mit dem Gang vor Gericht drohen (allerdings ist hier die Frage, ob sich ein teures Verfahren lohnt!?). Die Aussicht auf Erfolg ist meiner Ansicht gut, da die Überweisung ja eindeutig dem falschen Konto und somit einem Empfänger zugeordnet werden kann (Daten sind der anderen Bank ja bekannt).
Problematisch wäre nur, wenn diese Person inzwischen zahlungsunfähig oder insolvent ist. Dann würdest du wahrscheinlich keinen Cent mehr sehen.

Leider ist es bei einer Überweisung nicht wie bei einer Lastschrift, die du einfach zurück geben kannst!

Ich hoffe, dir damit ein wenig geholfen zu haben??!

Dionysos0775