Kann man eine Geburtsurkunde beantragen, ohne in Deutschland angemeldet zu sein?

Hallo liebe Leute,

wir haben etwas komplizierte Situation, weiß nicht wirklich, wo ich die Antworten finden kann.Vielleicht weiß jemand was weiter?
Es geht um folgendes: bin gerade schwanger, will mein Kind zu Hause gebären und in dieser Zeit werden wir uns in Deutschland aufhalten (für ca.2 Monate), jedoch ohne angemeldet zu sein. Ich bin in einem EU Land angemeldet, mein Mann hat zwar eine deutsche Postadresse, jedoch in einer anderen Stadt und einem anderem Bundesland. Wir beide sind (EU)Ausländer, haben in Deutschland geheiratet und einige Jahre gelebt, unsere zwei Kinder sind auch in Deutschland geboren worden. Keiner von uns hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun aber, nach der Geburt, brauchen wir eine Geburtsurkunde, damit ich in meinem Heimatland einen Pass beantragen kann. Geht das auch ohne einen festen Wohnsitz in D zu haben? Bis jetzt konnte ich kein Info darüber finden. Ich habe aber gehört, dass einige Frauen aus Osteuropa in den deutschen Krankenhäuser gebären, ohne eben in D zu leben. Könnte das der Anhaltspunkt für mich sein? Kennt sich da jemand aus?

Hallo

Erst mal die besten Wünsche für Mutter und Kind!

Selbstverständlich!

Hier ein paar Zitate aus https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde
Eine Geburt in Deutschland muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, binnen einer Woche angezeigt werden (§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)). Zur mündlichen Anzeige der Geburt sind nach § 19 PStG in folgender Reihenfolge verpflichtet:
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. (§ 20 PStG).
Bei der Anzeige ist eine Reihe von Angaben zu der Geburt (Ort, Datum, Zeitpunkt), zu dem Kind (Geschlecht, Name) und zu der Mutter und, soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt, dem Vater (Name, Wohnanschrift) zu machen und durch geeignete Nachweise (ggf. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Personalausweis usw.) zu belegen.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist ein Nachweis dazu notwendig (z. B. Reisepass) und fallweise weitere Nachweise.
Ende der Zitate

Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen zu Deiner Zufriedenheit.

merimies

Hi,

Ich hab mir nur überlegt warum eine EU-Bürgerin, die nicht aus D kommt und nicht in D lebt extra nach D zur Geburt kommt.
Am medizinischen Standard kanns kaum liegen, der ist in der EU ziemlich gleich. Und bei einer Hausgeburt sowieso nicht relevant.
Da ist mir eben der Geburtstourismus in angelsächsische Länder und insbesondere in die USA eingefallen,
so daß ich einfach nur darauf hinweisen wollte, dass in D das Jus sanguis gilt.
Dass das so heisst, ist doch nicht meine Schuld

Ich finds schade, dass einem gleich rechtes Gedankengut untergeschoben wird, nur weil man etwas weiter denkt als die Frage gestellt war.
Vielleicht wurde von der Fragestellerin es als gesetzt angesehen, daß das Jus soli hier gilt und hat deshalb gar nicht danach gefragt?

Grüße
miamei

1 Like

Ich danke Dir, Merimes, für Deine Antwort! Ich konnte nirgendwo finden, ob man eine Meldeadresse braucht, um eine Geburtsurkunde zu verlangen, jedoch weiß ich, dass in Deutschland doch alles organisiert und geregelt ist, deshalb hatte ich meinen Zweifel. Das heißt also, dass die Geburtsurkunde nichts mit dem Wohnsitz zu tun hat, es ist lediglich eine Art Bescheinigung, dass ein Kind geboren wurde. Das macht es einfacher!

Vielen,vielen Dank noch mal :slight_smile:
Liebe Grüße,
Anna

Nicht vergessen, es war aber eine andere Situation- zu dem Zeitpunkt, wo meine Kinder geboren wurden, lebten wir in Deutschland- d.h. wir waren auch ganz normal in einer Wohnung angemeldet. Jetzt werden wir es nicht sein, weil wir nur vorübergehend in D sein werden. Daher meine Zweifel.

Zu Hause heißt einfach in einer Mietwohnung :wink: ,auf jeden Fall nicht im Krankenhaus- so lange natürlich alles gut geht!

Danke für die Antwort!

Liebe Grüße,
Anna

Hallo!

Nur eine kurze Nachfrage: wie kommt es, daß Ihr Euch zwei Monate in Deutschland aufhalten werdet, ohne Euch anzumelden?

Grüße!

Hallo,
dir ist aber schon klar, dass ein Kind nicht automatisch Deutscher wird, nur weil es in D geboren ist?
Ein Kind ist nur dann automatisch deutsch, wenn eines der beiden Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeits besitzt.

In anderen Ländern wie z. B. den USA ist das anders, da entscheidet der Geburtsort über die Staatsangehörigkeit.

Grüße
miamei

Hallo miamei

Das ändert aber nichts daran, dass seine Geburt dem deutschen Standesbeamten gemeldet werden muss, in dessen Zuständigkeitsbereich es zur Welt gekommen ist und dass seine Geburt auch von diesem Standesbeamten dokumentiert wird - und nur das war Gegenstand der Frage.

Bitte nicht gleich Angst haben, dass hier „artfremdes“ Blut in unser Heilig Vaterland eingeschmuggelt werden soll!

Gruß merimies

Komisch !
Wenn das stimmt, müsste man doch wissen, woher diese Kinder die Geburtsurkunde bekamen ? Schon alles vergessen ?
Ich frage mich auch wo „zuhause gebären“ eigentlich sein soll, wenn man eben weder Deutsche noch in Deutschland lebt, sein soll ?

Aber um es abzukürzen, die Urkunde gibt’s am Ort der Geburt. Vom dort zuständigen Standesamt.

MfG
duck313

Hallo,

schon mal was von Touristen gehört ???

&Tschüß
Wolfgang

Wir beide sind (EU)Ausländer, haben in Deutschland geheiratet und einige Jahre gelebt, unsere zwei Kinder sind auch in Deutschland geboren worden. Keiner von uns hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Hallo miamei,
das steht in der Frage.

Grüße Selina