Kann man einen gemeinnützigen Verein zur Rechenschaft ziehen?

Hallo, ich bin im Vorstand eines Ortsvereines. In unserem Ort gibt es einige Vereine, u.a. einen Dorfverein, der sich als Bindeglied beschreibt. Der Dorfverein (DV) hat eine Satzung. In dieser Satzung finde ich u.a.:

  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke und damit die Förderung einer lebendigen Dorfgemeinschaft
    -Unterstützung von Veranstaltungen anderer Dorfvereine
    Der DV hat just eine Parallellveranstaltung zu der eines anderen Vereins im Dorf organisiert und damit nach meiner Auffassung gegen den guten Ton und gegen die eigene Satzung gehandelt. Habe ich rechtliche Argumente, um dem entgegenzuwirken? Mein Ziel ist keine Klage, sondern Unterlassen und gute Argumente. Vielen Dank für eure Hilfe vorab.

Gutes Benehmen ist nicht juristisch einklagbar… schnappe sich jeder ein Schäufelchen, ab in den Sandkasten und macht das da untereinander aus.

Das kommt davon wenn man sich nicht untereinander abspricht.
Der andere Verein hat sicher seine Veranstaltung nicht kurzfristig angekündigt.
Dazu gehört immer langer Vorlauf wo man alles klärt und vorbereitet.

Zwei Veranstaltungen mit ähnlichem Publikumszuspruch schaden sich ja i.d. R. selber, wenn sie zeitgleich oder kurz hintereinander stattfinden.

Und mit den idealisierten Satzungszielen kann man hier nicht ( rechtlich schon gar nicht) argumentieren.

MfG
duck313

„Dumm gelaufen“, aber nicht justiziabel! Für die Zukunft: „Reden hilft“! D.h. man macht gemeinsam einmal im Jahr einen Termin zur Abstimmung der für das nächste Jahr geplanten Veranstaltungen, und erstellt dann einen Terminkalender, auf dem jeder sehen kann, wann wer was plant. Auf der Basis lassen sich dann auch zusätzliche Veranstaltungen und Verschiebungen relativ leicht so organisieren, dass man sich nicht ins Gehege kommt. Technisch kann man das heute über so netten Dingen wie einen gemeinsamen Google-Kalender wunderbar unterstützen.

Der Veranstaltungskalender wird vom DV herausgegeben. Wenn der Taubenzüchterverein eine Parallellveranstaltung gehabt hätte, wäre das völlig unerheblich. Ein Verein, der sich als Bindeglied und Förderer des Dorflebens betrachtet und dann parallell etwas macht, hat m.E. erstens etwas an seiner Aufgabe nicht verstanden und zweitens wirklich schlechtes Benehmen an den Tag gelegt.

Mag ja alles sein, aber eben nicht justiziabel! Das ist keine Frage fürs Rechsbrett, denn es gibt hieran keinen rechtlichen Aspekt! Da hilft nur „reden“, Verständnis wecken, Probleme aufzeigen, um bessere Abstimmung bitten, …

Oder - was in solchen Situationen auch gerne mal passiert - jemand wirft dann eben einfach die Flinte ins Korn, wenn es ihm zu blöde wird.

Vielen Dank für die Antworten.

Hier kann man rechtlich vermutlich nicht viel machen, aber den Involvierten sollte vielleicht mal klar gemacht werden das sie nicht mehr im Kindergarten sind. Ich mein es geht hier im Grunde um eine Gemeinde, wie kann man hier nur gegen einander arbeiten.