Kann man Kosten für einen Hausverwalter umlegen

Hallo Zusammen,

ich habe seit 4 Jahren eine 7-köpfige Familie ( 2 Erwachsene und 5 Kinder ) in meinem Haus zur Miete wohnen. Bereits im 2 Monat fingen Komplikationen mit der Bezahlung der Miete und der Nebenkosten an, da der Mieter stängig Arbeitslos ist. Es ist ständig ein Auf und Ab, ob ich meine Miete von Ihm oder vom Staat bekomme. Des Öfteren liegen schon mal Monate zwischen den kompletten Zahlungen. Da ich aber leider zu gutmütig bin, und die Familie wegen der Kinder nicht raus schmeissen will, wollte ich nun meinen Bruder als Hausverwalter einsetzen. Er bekommt dafür 50 Euro monatlich. Kann ich diese Kosten auf die monatl. Miete drauf rechnen, oder ist das nicht zulääsig ?

Bitte um Antwort.

Danke

Grüße

Gabi

Kosten für Hausverwaltung (Rechnungen bezahlen, umlegen auf Mieter) ist vermieter sache und kann nicht umgelegt werden. Hausmeisterkosten (Fegen, z.T Reparaturen im Aussenbereich etc.) können umgelegt werden

Gruß
A.

Hallo,

ganz eindeutig - Verwalterkosten sind nicht umlagefähig.

Anbei Auszug aus meiner Fachliteratur:

Zu den wichtigsten Geboten der Nebenkostenabrechnung gehört der Grundsatz, dass Verwaltungskosten nicht zu den Nebenkosten gehören. Dennoch schleichen sich immer wieder Verwaltungskosten in die Abrechnung mit ein. Unwirksam ist, eine Art „Bearbeitungsgebühr“ für die Erstellung der Abrechnung zu verlangen oder sich das Porto für die Versendung vom Mieter erstatten zu lassen. Die eigene Verwaltungstätigkeit darf nicht auf den Mieter umlegt werden. Aber auch die Kosten einer externen Hausverwaltung dürfen nicht auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen.

Viele Grüße

Hallo Gabi,

auch bei der Vermietung und Verpachtung unterscheidet das Finanzamt grundsätzlich zwischen
positiven und negativen Einkünften.
Das heißt, Du musst nur die Miete angeben die dir dein Mieter tatsächlich gezahlt hat und du kannst alle Kosten gegenrechnen ,die dir entstanden sind, um diese Einkünfte zu erzielen.
Hierzu zählen idR auch die Kosten für den Verwalter.
Diese Einkünfte hätte jedoch dann auch dein Bruder zu versteuern.
Welche Funktionen hatte dein Bruder bei der Verwaltung ?
Macht er dies profesionel und gibt es einen Verwaltervertrag ?
Wer hat die Nebenkostenabrechnungen mit deinen Mietern in den letzten Jahre gemacht ?

Hallo Homann,

danke für die schnelle Antwort. Jetzt weis ich wenigstens weiter ! Bisher gibt es keine direkte Nebenkostenabrechnung. Der Mieter zahlt die üblichen Nebenkosten selbst, und alles Andere, wie Versicherungen, sind beeits in der Miete eingerechnet.

Aber dann kann ich die Kosten ja bei der nächsten Einkommenssteuererklärung mit angeben.

Danke

Grüße

GabiHo.

Hallo Sonja,

Danke für die schnelle Antwort. Dnn weis ich ja schon mal weiter.

Grüße

Gabi

Hallo,

OK, danke für die Anwort. Habe jetzt auch mal wieder eine Teilzahlung bekommen.
„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!“

Grüße

Gabi