Kaputte armlehne - gewährleisungsverweigerung

Liebe/-r Experte/-in,

die Armlehne unseres 3er-Sofas ist leider gebrochen und wie befinden uns noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung. Das möbelhaus jedoch weigert sich jedoch in Gewährleistungspflicht zu gehen.

Sie argumentieren damit, dass die Lehne nie und nimmer ohne unser Eigenverschulden hätte kaputt gehen können und wir hätten uns darauf gesetzt!

Nach langem hin und her soll ein Gutachter kommen und sich das anschauen. Wenn der Gutachter jedoch zu dem Ergebnis kommt, dass die lehne auf Grund unseres Verschuldens kaputt gegangen ist, sollen wir seine Kosten bezahlen.

Meine Fragen:

  1. darf das Möbelhaus so agieren?
  2. darf das möbelhaus darauf bestehen, dass der gutachter ein IHK-Gutachter sein muss? es gibt in hamburg nur einen davon:frowning:

danke

Hallo Basco,

Deine Fragen würde ich mehr juristischer Natur sehen.

Ich kann Dir Deine Fragen dahingehend nicht beantworten da ich euer Modell und dessen machart nicht kenne.

Für mich stellt sich die Frage was das denn für eine Qualität von Möbel sein muss, wenn eine Armlehne vom angeblichen daraufsitzen bricht.

Sicherlich kann das Möbelhaus so agierten und behaupten
Ihr seid daran schuld und ihr könnt dann leider nur über einen Gutachter das Gegenteil beweisen. Bei dem Gutachter muss es sich meine Wissens nach um einen öffentlich bestellten Sachverständigen (für Polstermöbel)handeln.

Gleichzeitg muss dieser (meiner Wissens nach) von beiden Seiten anerkannt werden.

Ich würde mich hier noch mal an die Plattform …juristische Fragen… wenden, denn dort sind sicherlich die richtigen und kompetenten Leute hierfür zu finden.

Meine persönliche Meinung - es ist mehr als ein unkulantes Einrichtungshaus - denn bei einem Problem
dieser Art sind auch Kulanzregelungen mit dem Hersteller möglich - der Händler muss sich dafür nur entsprechend engagieren.

Sorry dass ich euch nicht besser weiterhelfen kann.

Gruß
teparo

Hallo

Ich bräuchte mal ein paar mehr Informationen

Was ist das für eine Armlehne ???..ist sie Verstellbar (Klappfunktion) …oder ist sie Fest …

Um was für einen Hersteller handelt es sich??
(Einige Hersteller haben die Möglichkeit bei Ihren Modellen die Armehen separat zu Tauschen was natürlich von den Kosten her eher gering ist )

Haben sie Kinder? (ich frage weil das oft vom Händler
vorgeschoben werden kann, mit der Argumentation das Kinder ohne das wissen der Eltern auf der Armlehne gesessen haben können)…

Ich bin seit fast 20 Jahre im Möbelhandel und kann ihnen sicher weiterhelfen… ich bin auch immer der Meinung das man im Zweifelsfall für den Kunden entscheidet sofern es nicht 100% nachweisbar ist das der Kunde den Schaden verursacht hat…

Ich würde mich freuen wenn ich ihnen mit meinem Wissen weiterhelfen kann…

Gruß
Gini_78

Hallo Basco,
es wird schwierig sein ohne Gutachter zu einer Einigung zu kommen. Wenn Du sicher bist das die Lehne nicht überlastet wurde würde ich mich darauf einlassen. Du kannst aber auch jeden vereidigten Gutachter beauftragen, eventuel bei der Handwerkskamer mal nachfragen. Eine weitere Möglichkeit wäre einen Tischler zu fragen ob er sich das mal für ein ‚paar Euros‘ ansieht.

Gruß
F. Kersting

Guten Abend!
Bitte um detailhafte Fotos unter sv(at)schabauer.com
lG
Peter Schabauer

Halo Basco,

auch ich würde die Gewährleistung verweigern, denn eine Armlehne kann bei normaler Nutzung nicht brechen. Ein Bruch der Armlehne kann nur durch Gewalteinwirkung von außen erfolgen, wie darauf sitzen, darauf stellen o.ä…
Eine Armlehne heißt Armlehne und nicht Arschlehne!
Auch meinen Kollegen und Mitarbeitern im Verkauf trete ich kräftig in den denselben, sollten die sich im Kundengespräch mit dem Allerwertesten auf der Arm- oder Rückenlehne platzieren.

Ja, das Möbelhaus darf das - es liegen genügend Erfahrungswerte über diese Schäden vor - und ja, den Gutachter bezahlst Du, falls er feststellt, dass der Bruch der Armlehne durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ja, das Möbelhaus bestimmt den Gutachter und der sollte möglichst vereidigt und vor Gericht zugelassen sein, um bei einem Gerichtstermin nicht noch einmal Gutachterkosten entstehen zu lassen (Schadensminderungspflicht).

Der Möbelhändler bzw. das Möbelhaus befinden sich in keiner Gewährleistungspflicht, solange der unsachgemäße Gebrauch des Polstermöbels nicht ausgeschlossen wurde. Da in Deinem Fall noch Garantie besteht (6 Monate Garantie, danach 18 Monate Gewährleistung mit Beweisumkehrpflicht) ist das Möbelhaus berechtigt, einen vereidigten Gutachter oder Sachverständigen einzusetzen, der den Schaden überprüft.

Eine Reparatur Deines Schadens kann aber für Dich kostengünstig über den POS (Polstermöbelspezialservice) erfolgen; zu erreichen über: http://www.polsterservice.de/kostenvoranschlag.html?.. oder frage Deinen Verkaufsberater in Deinem Möbelhaus nach dem POS.

Bei artgerechter „Haltung“ Deiner Polstermöbel kann ein derartiger Schaden nicht entstehen. Sollte allerdings der Schaden nicht durch Dein Verschulden entstanden sein, brauchst Du den Einsatz eines Gutachters keinesfalls zu fürchten und kannst dem ganz entspannt entgegen sehen.

Hallo,
es wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Eine Sofalehne muss es aushalten, wenn man sich mal draufsetzt.
Es ist also Aufgabe des Sofaverkäufers, nachzuweisen, dass der Mangel nicht durch schlechte Verarbeitung o.ä. zustande kam, sondern durch falschen Gebrauch. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass das Sofa keinen Mangel hatte, sieht es aber schlecht aus.
Ich würde, wenn vorhanden, eine Rechtschutzversicherung einschalten und das über einen Anwalt klären lassen. Man kann dann auch einen eigenen Gutachter einschalten. Aber auch das kostet wieder.
Sie wissen ja selber am besten, wie Sie das Sofa benutzt haben. Sind Sie in normal üblicher Weise damit umgegangen (dazu gehört auch, sich mal auf die Lehne zu setzen, würde ich es darauf ankommen lassen.

Hallo,
vorab zur Info: ich bin Leiter der Kundendienstabteilung eines großen Möbelhauses und habe täglich mit solchen Fällen zu tun.
Das Vorgehen des Möbelhauses ist wenig kulant, aber in rechtlicher Sicht vollkommen einwandfrei. Tatsächlich sind gebrochene Armlehnen häufig auf falsche Benutzung zurückzuführen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Lieferung muss der Händler beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Lieferung (evtl. versteckt) vorhanden war. Die Einschaltung eines von der IHK bestellten Gutachters ist auch rechtens, da es sich hier um ein industriell gefertigtes Möbelstück handelt und nicht um ein handwerklich gefertigtes. Gutachter sind tatsächlich rar, das liegt vor allem daran, dass nur wenige Gutachter zugelassen werden. Wenn der Gutachter zu dem Entschluß kommt, dass es sich hier um Kundenverschulden handelt, können die Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Ein Gutachten kostet zwischen 500 und 1000 Euro und man sollte sich kritisch fragen, ob man dieses Risiko eingehen will. Eine Reparatur kommt da mit Sicherheit günstiger. Wenn man jedoch sicher ist, dass es sich nicht um eigenes Verschulden handelt, kann man dieses Risiko eingehen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, mit der Sie vorher sprechen können ?

Grüße

Hallo Basco.

Ein etwas kniffliger Fall, aber die Fakten sind folgende:
Eine Reklamation innerhalb der Gewährleistung muss der
Möbellieferant auf seine Kosten beseitigen.
Er kann ja in diesem Fall auf die Herstellergarantie zurückgreifen.
Einen Gutachten kann er bestellen, muss diesen aber auch selber bezahlen.
Die IHK Gutachter sind vereidigte Sachverständige und werden in der Regel nur vom Amtsgericht bestellt.
Ich glaube, dass der Händler Sie nur einschüchtern will.
Bitte die Reklamation unbedingt in Schriftform vorbringen und auf die Garantie bestehen.
Alles andere können Sie in Ruhe abwarten.

Hallo BASCO,

danke für dein Vertrauen.
Auf deine Frage, ob das Möbelhaus das darf kann ich nur sagen, ja das darf es. Man kann im allgemeinen davon ausgehen, dass eine Armlehne bei sachgemässer Nutzung, also auflehnen mit dem Arm oder auch Kopf, nicht bricht. Leider zeigt die Realität und die Erfahrung, dass viele Kunden und leider auch Verkäufer gerne eine Armlehne als Sitzgelegenheit missbrauchen. Dafür ist sie aber nicht ausgelegt, denn es heißt Armlehne und nicht Arschlehne !!
Solltest du aber deine Armlehne „artgerecht“ benutzt haben, hast du doch den IHK Gutachter nicht zu fürchten und die Rechnung zahlt ja dann auch der Händler.
Du kannst ja mal Bescheid sagen, was aus der Sache geworden ist.
Viel Erfolg.
Schöne Grüße Computermaus

  1. darf das Möbelhaus so agieren?
  2. darf das möbelhaus darauf bestehen, dass der gutachter ein
    IHK-Gutachter sein muss? es gibt in hamburg nur einen davon:frowning:

danke

Hallo,

also erst einmal muss ich sagen das dieses Thema ehr etwas für einen Rechtsberater (Anwalt od. ähnl.) ist.
Abgesehen das selbst wenn man sich auf eine Armlehne setzen würde so dürfte diese nicht so einfach brechen, ich selbst setze mich mit meinen weit über 100kg auf eine Lehne und die hält das aus.

Zum Thema Gutachter: Wer sagt denn das diese Reklamation einen Gutachter benötigt ?..Weil derjenige müsste nach meinem Rechtsverständnis auf jedenfall dessen Kosten (des Gutachters)übernehmen.

Persönlich würde ich nur schriftlich mit dem Möbelhaus mich verständigen und einen Anwalt hinzuziehen / drohen diesen einzuschalten. Das Möbelhaus wäre gut beraten die Sache gütlich und unbürokratisch zu regeln allein des guten Rufes wegen.
Sehr zu empfehlen wäre auch der Verbraucherschutzbund welcher in jeder größeren Stadt zu finden ist.

Ich drücke Ihnen die Daumen das es dennoch gütlich verläuft.

Viele Grüße

Ingo J.

…tut mir leid,…da kann ich nicht helfen,…nicht von Wien aus,…ohne auch wirklich zu wissen was da bei Euch im Detail passiert ist

lg wp
Liebe/-r Experte/-in,

die Armlehne unseres 3er-Sofas ist leider gebrochen und wie
befinden uns noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung.
Das möbelhaus jedoch weigert sich jedoch in
Gewährleistungspflicht zu gehen.

Sie argumentieren damit, dass die Lehne nie und nimmer ohne
unser Eigenverschulden hätte kaputt gehen können und wir
hätten uns darauf gesetzt!

Nach langem hin und her soll ein Gutachter kommen und sich das
anschauen. Wenn der Gutachter jedoch zu dem Ergebnis kommt,
dass die lehne auf Grund unseres Verschuldens kaputt gegangen
ist, sollen wir seine Kosten bezahlen.

Meine Fragen:

  1. darf das Möbelhaus so agieren?
  2. darf das möbelhaus darauf bestehen, dass der gutachter ein
    IHK-Gutachter sein muss? es gibt in hamburg nur einen davon:frowning:

danke

Dies Sind rechtliche Fragen, die ich leiter nicht beantworten kann. Meiner Meinung ist es der richtige weg, da ein Gutachter neutral sein muß.

Mfg

Vielen Dank fürIhre Antwort und Unterstützung. Wir werden noch einen Versuch starten, um eine Kulanzlösung zu finden. Sollte das nicht klappen, werden wir die Sache so hinnehmen und keinen Rechtstreit eingehen.

grüsse

.

Vielen Dank fürIhre Antwort und Unterstützung. Wir werden noch einen Versuch starten, um eine Kulanzlösung zu finden. Sollte das nicht klappen, werden wir die Sache so hinnehmen und keinen Rechtstreit eingehen.

grüsse

.

Hallo Basco,

das mit gebrochenen Teilen ist so eine Sache. Wie gebrochen ist es denn? Wie ist es denn tatsächlich passiert? Sei mir nicht böse, aber von alleine bricht
keine Lehne… so quasi „im Danebenstehen ist die Lehne
auf einmal in sich zusammengefallen.“ Sichtbarer Bruch
ist normal auf Gewalteinwirkung zurückzuführen und damit kein Garantiefall das sieht auch der Gutachter so, da kannst Du sicher sein. Ist die Armlehne allerdings beim Anlehnen aus der Verschraubung gebrochen, dann wäre das eine Reklamation und muss
kostenlos behoben werden.

Die ersten 6 Monate nach dem Kauf ist generell der Händler und der Hersteller in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat. Vom 7.-zum 24.Monaten der 2 Jahre Gewährleistung bist Du in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Soviel zur Garantie.

In meinen 35 Berufsjahren, habe ich aber noch keine
von alleine brechende Armlehne gesehen… also überlege noch einmal ob vielleicht doch einer draufsass… Was war es denn für ein Fabrikat bzw. Preislage… bei Markenware dürfte das auch in diesem Fall nicht passieren.

Also nichts für ungut
gedo

Zunächst würde ich davon ausgehen, dass ein gutes Produkt auch eine Belastung der Armlehene aushalten muss, dafür ist diese ja vorgesehen, wer kennt das nicht, dass man mal darauf sitzt oder sich aufstützt. Wenn es ein billiges Produkt war, muss man mit Bruch rechnen aber hinnehmen muss man es auch nicht, meinem Rechtsempfinden nach, schon wg. der Garantie innerhalb 6 Monaten. Du wirst ja nicht damit randaliert haben. In den ersten 6 Monaten ist der Hersteller noch beweispflichtig, danach der Käufer.

Ich denke der Gutachter wird neutral sein und das ist immerhin ein Schritt zu einer Lösung bzw. zu einer Urteilsfindung. Aber wer zahlt die Kosten des Gutachtens? Wenn du einen eigenen beauftragst kostet das viel Geld.

Die Polsterung müsste für ein genaues Gutachten abgenommen werden, um zu sehen, ob der Holzrahmen an der Stelle einen Materialfehler hatte. Massivhölzer können schon bei der Trocknung Risse bekommen haben oder vielleicht ist der Rahmen zu dem Zweck einfach zu schwach ausgelegt worden, zB. nur ein Streifen Spanplatte, wäre frei verbaut, ohne Unterleimung, gar nicht geeignet und würde einbrechen. Das wäre Schrott meiner Meinung nach.

Ich denke schon dass das Möbelhaus das darf, es steht in der Beweispflicht und soll ja den Schaden übernehmen, ausserdem ist es zur Nachbesserung oder Reparatur eines eventuellen Fehlers berechtigt bzw. verpflichtet.

Hi Sie haben die Möbel aber nicht bei Kraft oder Höffner gekauft den die haben Ihre eigenen Gutachter.was ist das für eine Armlehne ist sie mechanisch verstelbar oder ist sie starr? verstellbare sind nur bis 30 kg belastbar was aber kaum einer weiß und auch niemand beim kauf sagt.laut gesetz hat die firma drei mal das recht einer ausbesserung und innerhalb der gewärleistung sogar die pflicht zu reagieren

Leider kann ich dazu keine Auskunft geben.