Halo Basco,
auch ich würde die Gewährleistung verweigern, denn eine Armlehne kann bei normaler Nutzung nicht brechen. Ein Bruch der Armlehne kann nur durch Gewalteinwirkung von außen erfolgen, wie darauf sitzen, darauf stellen o.ä…
Eine Armlehne heißt Armlehne und nicht Arschlehne!
Auch meinen Kollegen und Mitarbeitern im Verkauf trete ich kräftig in den denselben, sollten die sich im Kundengespräch mit dem Allerwertesten auf der Arm- oder Rückenlehne platzieren.
Ja, das Möbelhaus darf das - es liegen genügend Erfahrungswerte über diese Schäden vor - und ja, den Gutachter bezahlst Du, falls er feststellt, dass der Bruch der Armlehne durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ja, das Möbelhaus bestimmt den Gutachter und der sollte möglichst vereidigt und vor Gericht zugelassen sein, um bei einem Gerichtstermin nicht noch einmal Gutachterkosten entstehen zu lassen (Schadensminderungspflicht).
Der Möbelhändler bzw. das Möbelhaus befinden sich in keiner Gewährleistungspflicht, solange der unsachgemäße Gebrauch des Polstermöbels nicht ausgeschlossen wurde. Da in Deinem Fall noch Garantie besteht (6 Monate Garantie, danach 18 Monate Gewährleistung mit Beweisumkehrpflicht) ist das Möbelhaus berechtigt, einen vereidigten Gutachter oder Sachverständigen einzusetzen, der den Schaden überprüft.
Eine Reparatur Deines Schadens kann aber für Dich kostengünstig über den POS (Polstermöbelspezialservice) erfolgen; zu erreichen über: http://www.polsterservice.de/kostenvoranschlag.html?.. oder frage Deinen Verkaufsberater in Deinem Möbelhaus nach dem POS.
Bei artgerechter „Haltung“ Deiner Polstermöbel kann ein derartiger Schaden nicht entstehen. Sollte allerdings der Schaden nicht durch Dein Verschulden entstanden sein, brauchst Du den Einsatz eines Gutachters keinesfalls zu fürchten und kannst dem ganz entspannt entgegen sehen.