Kaufvertrag Kaufrecht Roller Versteckte Mängel?

Hallo,

folgendes: Habe mit meinen Bruder einen Roller gekauft.

Der Roller springte bei der Besichtigung nicht an. Die Verkäuferin sagte: Der Roller ging am WE noch. Man muss nur die BAtterie aufladen und dann geht er wieder.

Die Batterie habe ich dann aufgeladen - Roller ging nicht.
Neue Zündkerze eingebaut- Roller sprang mit Mühe an, fährt aber nicht, da sich jetzt beim Zweiradhändler herausgestellt hat, dass Zylinder, Kolben und Benzinpumpe kaputt sind. Reperatur= 500-600€.

Die Verkäuferin schrieb im Vertrag noch hin: Gekauft wie steht und liegt.

Meiner Meinung nach handelt es sich ganz klar um Betrug? Es sind versteckte Mängel, die ich nicht wissen konnte und die mir verschwiegen worden sind. Die Verkäuferin lügte, da die Zündkerze ganz schwarz war und SIe mit dem Zustand was der Roller hatte, bestimmt nicht am WE gefahren ist.

Ich bitte um eure Meinung!

Fordern Sie den Verkäufer zur Rückabwicklung des Geschäftes auf. Er soll Ihnen unverzüglich das Geld zurückgeben und den Roller zurücknehmen. Lehnt er das ab, dann zeigen Sie ihn wegen Betrug an. Das ist ein ganz fauler Handel gewesen!

Hallo,

Meiner Meinung nach handelt es sich ganz klar um Betrug? Es
sind versteckte Mängel, die ich nicht wissen konnte und die
mir verschwiegen worden sind. Die Verkäuferin lügte, da die
Zündkerze ganz schwarz war und SIe mit dem Zustand was der
Roller hatte, bestimmt nicht am WE gefahren ist.

das mag Deinem Bauchgefühl entsprechen. Letztendlich muss der Käufer aber beweisen, dass der Verkäufer einen Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat. In der Praxis ist das schwer bis unmöglich. Betrug würde zudem Vorsatz voraussetzen. Auch das ist so gut wie nie beweisbar.

Wer etwas funktionsuntüchtiges kauft muss auch damit rechnen, etwas funktionsuntüchtiges zu bekommen, denn die Ist-Beschaffenheit entspricht der Soll-Beschaffenheit.

Dumm gelaufen…

Gruß

S.J.

Hallo,

dazu muss ich wissen ob der Verkauf privat oder beim Händler erfolgte

Von Privat zu Privat!

Sie sagte auch, dass der Roller versichert sei. Eine Versicherung konnte Sie mir nicht aufweisen.

Der Kaufpreis lag bei 550€ von ursprünglich 600€. Der Preis ist ok für eine Roller Baujahr 2004 (Suzuki Katana).

Habe eine Rechtschutzversicherung SB 150€. Habe der Frau per Einschreiben rückschein ein Brief gesendet mit Frist zur Antwort: Die Frist ist abgeloffen und keine Antwort erhalten…

14 Tage sind rum? Kaufdatum 18.01.2012. Der Roller stand in der Fachwerkstatt und es dauerte nee Weile…

Interessante Antwort: Aber wenn die VK sagt, dass der Roller funktioniert und Sie damit noch gefahren ist vor 48h und die Batterie jetzt leer sei, deswegen er nicht anspringt… Mhhh

Hallo,
Anwalt fragen
Gruß Marco
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Bei Privatkauf kannst Du nur etwas machen wenn Dich der Verkäufer arglistig getäuscht hat. Dies scheint mir aber hier der Fall zu sein.Ich würde meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen, ohne wird es nicht gehen wenn schon auf Dein Schreiben keine Antwort erfolgt.Wenn Du gewinnst muss der Verkäufer auch Deine SB bezahlen.

Hallo

Aus ihrem Schreiben gehen viele Details nicht hervor. Ich würde nicht sofort lautstark von Betrug sprechen, sondern von einem Gewährleistungsfall.

  1. Bringen sie das Fahrzeug nochmals zum Händler und übergeben Sie ihm eine Liste mit den Mängeln die sie repariert haben möchten. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist bis wann es fertig sein muss.
  2. Bleiben Sie ruhig und sachlich.
  3. Hält sich der Händler nicht an die Vereinbarungen, so suchen Sie Sich so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe. Dieser freut sich über solche Aufträge, denn da kann er nur gewinnen.
    Es endet damit, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss und Sie alle Aufwendungen zurück erhalten.

MfG
Tiefenbacher

Sie verwechseln etwas. Habe den Roller von PRIVAT gekauft. Ich habe der VK einen Brief geschickt, mit Frist zum ANtworten, auch per Mail.

Ich war so kulant, dass Sie NUR 50% der Kosten tragen soll.

Leider keine Antwort erhalten…

Wie ich sagte:

Letztendlich muss der Käufer aber beweisen, dass der Verkäufer einen Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat.

Macht nichts! Der Fachmann in der Werkstatt, der den Schaden während dieser Zeit festgestellt hat, ist Ihr wichtigster Zeuge für den Defekt der Ware (Moped). Bestehen Sie folglich auf der bereits erwähnten Rückabwicklung!

Hallo!!

Versuche doch bitte erst mit der Verkäuferin zu sprechen und Sie soll den Roller zurück nehmen und Dir dein Geld zurück geben. Einen Anspruch auf Schadenersatz kann man nur einklagen und das lohnt sich meistens nicht. Und da es ja im Vertrag steht ist gekauft wie gesehen immer ein Grund als Verkäufer alles zu leugnen.
Viel Glück