Kaufvertrag nichtig? Rücktritt vom Kauf möglich? bei PKW-Verkauf

Hallo, ich benötige Eure Hilfe…

Vor ein paar Tagen habe ich als Privatverkauf mein Gebrauchtfahrzeug an einen Händler verkauft.
Ich hatte das Fahrzeug etwa 8 Wochen zuvor ebenfalls bei einem Händler erworben.Zu dem Fahrzeug gab es noch eine bis 06/2011 gültige Gebrauchtfahrzeuggarantie des Herstellers.
Nach sehr genauer Begutachtung und Probefahrt durch den Händler, der einige Mängel an dem Fahrzeug festgestellt hatte, einigten wir uns über den Preis und schlossen einen Kaufertrag ab, den ich zuvor aus dem Internet ausgedruckt hatte. Hier ein paar Vertragsauszüge:

„Hiermit verkauft der oben genannte Verkäufer nachfolgend beschriebenes Kraftfahrzeug unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen an den ebenfalls oben genannten Käufer. Der Käufer hat das Fahrzeug probegefahren und ausgiebig begutachtet. Alle Fahrzeugdaten und Schriftstücke wurden vollständig zur Kenntnis genommen und geprüft. Alle Schäden -auch nach Fahrzeugübernahme gehen zu Lasten des Käufers. Somit werden alle möglichen Reklamationen ausgeschlossen. Vertragswandlungen- bzw. Minderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Alle Verkaufsgrundlagen beruhen sich ausschliesslich auf diesen Kaufvertrag, darüber hinaus wurden mündliche Nebenabreden nicht beschlossen.“
Und weiter: …"Sonstige Unfallschäden / Schäden können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Ansonsten wurden in dem Vertrag z.B. unter Sonstige Vereinbarungen o.Ä. nichts zugesichert.

Einen Tag nach Abholung des PKW hatte der Käufer das KFZ an ein Diagnose- Fehlerauslesegerät bei einer Hersteller-Vertragswerkstatt anschliessen lassen, da das Auto am Morgen nach der Überführung im kalten Zustand unruhig lief. Hierbei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen sogenannten „Überdreher“ (gefahren im zu hohen Drehzahlbereich) erlitten hatte. Des Weiteren konnte genau festgestellt werden, dass dieses zu der Zeit geschah, in der es in meinem Eigentum befand.

Nun möchte der Käufer das Fahrzeug an mich zurückgeben, da ein großer verborgener Mangel vorhanden war/ist. Der Schaden liegt bei etwa 3.000,00 - 9.000,00€. Es wurde festgestellt, dass der Motor am 5. Zylinder einen Schaden hat und bald ein kapitaler Motorschaden entstehen könnte/wird.

Der Käufer behauptet, dass nun auch die Herstellergarantie ungültig hierfür ist, da mir ein eindeutiger Fahrfehler / Schaltfehler nachzuweisen wäre.

Ich habe von alldem nichts gewusst bzw. gemerkt.
In den etwa 1000 gefahrenen km nach dem angeblichen Schaltfehler, lief das Fahrzeug einwandfrei. Die Leistungsentfaltung und alles andere war wie immer. Auch der Käufer hat sowohl bei der Probefahrt, als auch bei der Überführung (etwa 200km) nichts gemerkt.

Da es sich um ein Automatikgetriebe mit Tiptronicfunktion handelt und ichausschliesslich im Automatikbetrieb gefahren bin, ist mir dieses sowieso ein Rätsel.
Weiterhin sind auch andere Personen mit dem Fahrzeug gefahren, während meiner Eigentumszeit.

Meine Fragen an Euch: 1. Muss ich das Fahrzeug zurücknehmen? 2. Wäre dieser Vertrag Rechtsgültig, wenn er von einer Privatperson selbst „entwickelt“ wurde.

1000 Dank für Eure Hilfe bzw. Antworten!!!

zahntechnikhm

Hallo.

Keine Panik, Du brauchst das Auto nicht zurück zu nehmen.
Ob die Hersteller-Garanie für Deinen Käufer greift oder nicht, kann ich Dir nicht mit Sicherheit sagen, aber das ist auch nicht Dein Problem.
Woher die Schäden an dem Auto stammen ist auch völlig irrelevant. Fakt ist, dass der Käufer den Wagen mit allen Mängeln und Schäden von Dir erworben hat.

Beste Grüße aus Hamburg

Hallo,
zunächst einige Fragen:

  • welches Fabrikat ?
  • Kauf beim Hersteller/Niederlassung oder „Höker“ ?
  • Verkauf an Hersteller/Niederlassung/ „Höker“?
  • warum ein so schneller Wiederverkauf, wenn alles ok war ? (Zum Verständnis)
  • um welche Kaufpreishöhe handelt es sich ?

MfG
Hoppel