Kein ALG1 mehr bei Maßnahmenverlängerung?

Hallo,

Ich habe von der Agentur für Arbeit eine Umschulung zugesagt bekommen und diese auch gemacht. Leider habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden, so das ich jetzt eine Masßnahmenverlängerung beantragt habe, um im Januar 2017 die Prüfung nach zu holen.

Allerdings ist amn 01.08.2016 mein ALG 1 ausgelaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich bei Maßnahmenverlängerung weiterhin das ALG 1 bekommen müsste, oder nicht.

Sollte dem so sein, wäre es ggf lieb, wenn ihr mir Paragraphen und ähnliches dazu nennen könntet.

Danke

Hallo,

normalerweise richtet sich dein ALG1-Anspruch ja nach der Dauer und dem Einkommen deiner vorhergehenden Beschäftigung. Eine Maßnahme oder deren Verlängerung hat darauf, meines Wissens nach, keinen Einfluss.

Gruß,
Steve

Hallo,

deine Schilderung läßt mehere Fragen offen. Grundsätzlich bleibt nach Ende der Weiterbildungsförderung noch ein Restanspruch von 30 Tagen. Klar ist, dass kein § dir weiterhilft. Anwort bekommst du nur durch die AA. Mit einem schriftlichen Bescheid könnte man nochmals reagieren. Vielleicht hat die prüfende Stelle (Kammer?) Erfahrungswerte.

Gruß
Otto