Hallo,
Ich habe von der Agentur für Arbeit eine Umschulung zugesagt bekommen und diese auch gemacht. Leider habe ich die Abschlussprüfung nicht bestanden, so das ich jetzt eine Masßnahmenverlängerung beantragt habe, um im Januar 2017 die Prüfung nach zu holen.
Allerdings ist amn 01.08.2016 mein ALG 1 ausgelaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich bei Maßnahmenverlängerung weiterhin das ALG 1 bekommen müsste, oder nicht.
Sollte dem so sein, wäre es ggf lieb, wenn ihr mir Paragraphen und ähnliches dazu nennen könntet.
Danke