Keine Kirchensteuer trotz Mitgliedschaft?!

Hallo,

ich habe folgende Frage bezüglich Kirchensteuer, Austritt usw.
Ich bin getauft worden als Kind. Als ich dann angefangen habe zu arbeiten wurde ich gefragt ob ich Kirchensteuer bezahle und habe nein gesagt (ich hatte keine Ahnung) aber auch immer meine Konfession mit angegeben. Seit dem (das ist nun schon eine Weile her) habe ich meines Wissens nach nie Kirchensteuer gezahlt. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht unter dem Punkt Kirchensteuer nur Striche.
Ich bin ehrlich, total verwirrt.

  • Wenn ich Umziehe werde ich auf der Stadt nach meiner Religion gefragt und gebe das auch an, denn meiner Ansicht nach besitze ich diese Religion ja auch oder nicht?
  • Ich habe gelesen, dass man aus der Kirche aktiv austreten muss aber ich bin dafür nie irgendwo hin gegangen, wieso wird mir dann die Steuer nicht abgezogen?
  • Im Forum habe ich auch gelesen, dass man dann kein Taufparte mehr sein darf, dass war ich aber vor ein paar Jahren erst und da gab es auch keine Probleme.

Habe ich irgendwas falsch gemacht? Muss ich jetzt irgendwas nachzahlen? Bekomme ich eventl. sogar ärger?

Vielen Dank vorab und Grüße
Sarah

Hallo! ich will mal versuchen Licht ins Dunkel zu bringen. Also wo wohnst du(welcher landeskirche?)? Arbeitst du oder bist du Azubi oder Student? Nur wer Steuer zahlt der betzahlt auch kirchensteuer. Bist du auf deinem Pfarramt registriert? Du kannst dies bei der kirchengemeinde vor Ort nachfragen. Selstsam und lobenswert zugleich ist das jemend Kirchensteuer zahlen will! melde dich mal dann versuchen wir der sache weiter auf die Spur zu kommen!

Hallo bigklotzi,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also ich arbeite richtig, zahle Steuer und gebe in meiner Steuererklärung auch meine Konfession an, wenn ich mich jetzt nicht irre, wobei ich da schon immer ratlos bin, weil in meiner Lohnsteuerkarte ja nichts steht.
Ob ich angemeldet bin weiß ich nicht aber als ich letztens umgezogen bin, habe ich Post vom Pfarramt bekommen, von daher denke ich schon. Ich geb das auch wie gesagt auf der Stadt immer an, denn ob Kirchenmitglied oder nicht, für mich hab ich trotzdem noch diese Religion, wobei ich da scheinbar falsch denke. Verliere ich mit Austritt aus der Kirche meine Religion? Bin ich dann nicht mehr katholisch?
Achso, wohne in Hessen.

Naja, ich möchte da einfach gerne im reinen sein. Wenn ich tausende von EUR nachzahlen darf, macht mich das auch nicht froh :frowning:

Vielen Dank vorab.

Alos wenn du vom Pffaramt Post bekommen hast, dann bist du auch registriert. warum dir keine Kirchensteuerabgezogen wird weiß ich dann auch nicht. Kannst du mal bei deiner Komune nachfragen ob deine Konfession eingetragen ist. Ansonten habe ich von einer nachzahlung noch nie was gehört!!! Und katholisch bleibst du auch untesttütz nur die Herren in Rom im Moment nicht. Also ich würde bei der Komune nachfragen und dan bei deinem Arbeitgeber, der hat deine Steuerkarte und der überweist die Steuer. ich hoffe jetzt etwas weitergeholfen zu haben, ich bin eher der Experte für Württemberg und für die Ev. Kirche.

Aber wenn du 100% sicher sein willst ruf doch mal auf dem Pffaramt an das dir den Brieg geschrieben hat!!

Hallo bigklotzi,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also ich arbeite richtig, zahle Steuer und gebe in meiner
Steuererklärung auch meine Konfession an, wenn ich mich jetzt
nicht irre, wobei ich da schon immer ratlos bin, weil in
meiner Lohnsteuerkarte ja nichts steht.
Ob ich angemeldet bin weiß ich nicht aber als ich letztens
umgezogen bin, habe ich Post vom Pfarramt bekommen, von daher
denke ich schon. Ich geb das auch wie gesagt auf der Stadt
immer an, denn ob Kirchenmitglied oder nicht, für mich hab ich
trotzdem noch diese Religion, wobei ich da scheinbar falsch
denke. Verliere ich mit Austritt aus der Kirche meine
Religion? Bin ich dann nicht mehr katholisch?
Achso, wohne in Hessen.

Naja, ich möchte da einfach gerne im reinen sein. Wenn ich
tausende von EUR nachzahlen darf, macht mich das auch nicht
froh :frowning:

Vielen Dank vorab.

Hallo Sarah,
sie haben einen sozusagen „stillen“ Austritt aus der Kirche vollzogen.
Das „normale“ Verfahren ist so: Sie werden getauft und damit Mitglied der Kirche. Sobald Sie Geld verdienen sind Sie Kirchensteuerpflichtig. Das Finanzamt entnimmt Ihrer Lohnsteuerkarte ihre Konfession und führt dem entsprechen die Kirchensteuer an die jeweilige Kirche ab. Falls Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen oder die Mitgliedschaft in der Kirche beenden wollen, erklären sie vor dem Amtsgericht Ihrer Stadt den Austritt. Diese Austrittsmeldung wird vom Gericht an das für Sie zuständige Tauf(Pfarr)amt weitergeleitet. Dort wird im Taufbuch Ihr Austritt vermerkt. Danach können Sie tatsächlich kein Taufpate mehr sein (höchstens Taufzeuge).
Es kommt immer wieder mal vor, dass wie bei Ihnen, keine Kofession auf der Lohnsteuerkarte steht, obwohl Sie formal keinen Austritt aus der Kirche erklärt haben. So sind Sie weiterhin formal Mitglied der Kirche, auch wenn Sie sich an der finanziellen Unterhaltung der Kirche nicht beteiligen, wozu Sie (wie in jedem anderen „Verein“ auch) verpflichtet sind.
Also: Sorgen Sie für klare Verhältnisse. Geben Sie bei der Stadtverwaltung an, dass Sie in einer Kirche sind, lassen Sie dass dann auf die Lohnsteuerkarte eintragen. Ab dann zahlen Sie dann Kirchensteuer. Meines Wissens müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen bischöflichen Verwaltung informieren. Falls Sie ein schlechtes Gewissen plagt so lange von kirchlichen „Dienstleitungen“ profitiert zu haben, können Sie ja einen Geldbetrag spenden, der dann auch steuerlich absetzbar ist :smile:
Es grüßt Sie freundlich
Markus

Guten Abend, Sarah.

Was da passiert ist, nennt man „versteckten Austritt“. Auf Grund der fehlenden Vernetzung der Ämter wurde Ihre Angabe nicht nachgeprüft, sondern einfach übernommen.

Als ich dann angefangen habe
zu arbeiten wurde ich gefragt ob ich Kirchensteuer bezahle und
habe nein gesagt (ich hatte keine Ahnung) aber auch immer
meine Konfession mit angegeben. Seit dem (das ist nun schon
eine Weile her) habe ich meines Wissens nach nie Kirchensteuer
gezahlt. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht unter dem Punkt
Kirchensteuer nur Striche.

Sie haben eine zweideutige Angabe gemacht, und der Beamter hat sich eine Lösung ausgesucht: ohne Religionszugehörigkeit.

Ich bin ehrlich, total verwirrt.

  • Wenn ich Umziehe werde ich auf der Stadt nach meiner
    Religion gefragt und gebe das auch an, denn meiner Ansicht
    nach besitze ich diese Religion ja auch oder nicht?

Solange Sie nicht austreten, gehören Sie der Kirche an, in die Sie getauft worden sind. Wenn die Ämter beim Umzug miteinander vernetzt sind, dann übernimmt das eine Amt die Daten vom anderen, ohne daß Sie das ändern könnten. Zum Teil übernimmt der Beamte auch einfach, was ihm gerade einfällt :wink:. Das kann erklären, warum Sie immer noch als „bekenntnislos“ geführt werden.

  • Ich habe gelesen, dass man aus der Kirche aktiv austreten
    muss aber ich bin dafür nie irgendwo hin gegangen, wieso wird
    mir dann die Steuer nicht abgezogen?

Eben weil Sie damals angegeben haben, keine zu zahlen, was der Beamte wohl als Aussage „Ich gehöre keiner Kirche an“ gedeutet hat.

  • Im Forum habe ich auch gelesen, dass man dann kein Taufparte
    mehr sein darf, dass war ich aber vor ein paar Jahren erst und
    da gab es auch keine Probleme.

Das stimmt. Aber da der schleichende Austritt in der Regel erst nach einem Umzug auffällt, nach dem Sie nicht mehr bei der Kirchengemeinde angemeldet werden, könnte es sein, daß Sie damals noch ganz normal in den Gemeindelisten standen.

Habe ich irgendwas falsch gemacht? Muss ich jetzt irgendwas
nachzahlen? Bekomme ich eventl. sogar ärger?

Schwer zu sagen. Wenn man Sie vor Arbeitsantritt wörtlich fragt, „zahlen Sie Kirchensteuer“, müssen Sie ja nein sagen, weil Sie noch keine zahlen… *g*. Ich bin kein Jurist, der das prüfen könnte. Im Grunde müßten Sie die Kirchensteuer nachzahlen. In der Regel wird das von der Kirche aber nicht gefordert, wenn Sie ihr wieder beitreten.

Das Problem dürfte eher sein, wie sie aus der Nummer wieder rauskommen. Sie können nämlich eigentlich nicht austreten, da Sie nicht mehr in der Kirche gemeldet sind. Sie können aber eigentlich auch nicht eintreten, da Sie dafür die Austrittsbescheinigung vorlegen müssen, weil Sie ja getauft sind. Je nach dem, welchen Schritt Sie vorhaben, würde ich Ihnen raten, Ihr Wohnortpfarramt (wenn Sie in der Kirche sein wollen) oder das Standesamt (wenn Sie nicht drin sein wollen) zu kontaktieren.

Hilft das weiter? Oder haben Sie noch Fragen?

Gruß, Martinus

Hallo Sarah,

durch Deine Taufe bist Du „Mitglied“ in der Kirche ( ev oder rk ). Dies haben Deine Eltern veranlaßt.

Mit der Angabe Deiner Kofession hast Du die „Migliedschaft“ bei der Kirche bestätigt.

Für die Einbehaltung der Kirchensteuersteuer ist der Arbeitgeber verantwortlich ( ca. 9 % der Lonsteurer ).

Der Arbeitgeber richtet sich nach der Eintragung auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte, auf der Deine Name / Anschrift steht und auch die Steuerklasse rechts oben eingetragen ist. Dort steht auch die Angehörigkeit zu der Kirche.

Sollte dort eine Kirchenzugehörigkeit eingetragen sein und Dein Arbeitgeber - entgegen seine Verpflichtung - keine Kirchensteuer einbehalten haben, wird dies das Finanzamt beim Lohnstuerjahresausgleich / Einkommensteuererklärung automatisch korrigieren.

Steuerlich würde ich mir keine großen Gedanken machen, vor allem nicht für die Vergangenheit.

Zukünftig würde ich aber unter den den vorstehenden Ausführungen schon auf einen korrekten Abzug bei der Gehaltsabrechnung achten.

Bezüglich des Kirchenrechtes kenne ich mich nicht aus. Ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Kirchengemeinde ist aber nicht bekannt.

Als Mitglied der rk.- kath. Kirche bin ich aber der Auffassung, wenn man seine Religion angibt, sollte man auch den geringen Kirchensteuersatz zahlen.

Wenn die Kirchen in Deutschland nicht eine besondere gesellschaftspolitische Aufgaben mit allen ihren Einrichtung hätten, würde kaum der Staat das Inkasso der Kirchensteuer übernehmen.

Für Deine persönliche Nutzung der kirchlichen Einrichtungen wie Hochzeit - Taufe und Konformation Deiner Kinder - Beerdigung mußt Du selbst entscheiden.

Für die rk- kath. Kirche kann ich sagen, daß - nach meinen Informationen - noch nie ein Pfarrer die Spendung eines Sakramentes - wie vorstehend beschrieben - abgelehnt hat, wenn er die Auffassung gewonnen hat, daß der „Gläubige“ den Wunsch aus christlicher Überzeugung hat.

Für einen Entspannungsurlaub lade ich Dich gene hier nach Thüringen ein; schaue unter
www.haus-sabine-direkt.de -

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Martinus,

ich war gestern bei mir auf der Stadt und diese haben gesagt, dass meine Religionszugehörigkeit bei denen vermerkt ist. Dies würde auch erklären, warum ich nach meinem Umzug Post von der Kirche erhalten habe und was ja auch richtig ist, da ich nie ausgetreten bin. Das es auf die Lohnsteuerkarte nicht übernommen wurde liegt wohl daran, dass es vorher mal nicht vermerkt war. Er meinte ich kann das jetzt nachtragen lassen und dann sollte zumindest für die Zukunft alles stimmen.
Wenn ich nie ausgetreten bin, muss ich ja auch nicht extra wieder eintreten oder? Denn für die Kirche müsste ich ja noch ganz normal Mitglied sein…

Vielen Dank und deine umfangreiche und hilfreiche Antwort.

Gruß
Sarah

Unter diesen Umständen ist es in der Tat interessant, daß Sie ohne Kirchensteuer Kirchenmitglied bleiben konnten. Ich würde das auf einen Meldefehler und mangelnde Absprache der Ämter zurückführen.

Sie haben Recht, Sie sind nach wie vor Gemeindeglied und müssen auch nicht wie er eintreten.

Gruß, Martinus

Hallo,

tut mir leid, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ.
Leider kann ich Ihnen in dem Punkt aber wohl auch nicht weiterhelfen. Die Schuld an dem Ganzen kann man aber wohl nur schwerlich Ihnen anlasten, da ist wenn dann schon das Finanzamt gefragt, würde ich sagen.
Diesen Fall habe ich ehrlich gesagt auch noch nie erlebt. Vielleicht findet sich hier im Forum ja noch ein Steuerexperte, der diese Problematik erschöpfend beantworten kann.

Viele Grüße

Hallo Sarah,
du musst nur eine Religion angeben, wenn du auch in einer Kirche bist. Striche bedeutet, du bist bei der Gemeinde nicht als Kirchenmitglied registriert.
Okay, du bist getauft worden. Bist du denn bei einem Amtsgericht ausgetreten? Wenn nicht, dann bist du noch in der Kirche und musst diese Angabe bei der Gemeinde ändern lassen.
Stimmt, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist, kann man kein TaufPATE sein, aber TaufZEUGE. Man wird nicht auf diese Feinheit hingewiesen. Weiß ich nur aus Erfahrung.

Nachzahlen kann sein. Ärger… eher weniger

Hallo zurück,

welcher Konfession gehörst du denn an? In meiner Glaubensgemeinschaft z. B. bezahle ich auch keine Kirchensteuer an den Staat. Jedoch bezahle ich in der Gemeinschaft 10% meines Einkommens, was jedoch nicht an den Staat geht, sondern intern für den Bau von Gemeindehäusern, Unterrichstmaterial usw. verwendet wird. Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen.
Grüße, Diana

Hallo,
diesbezüglich bin ich leider überfragt.
Mit freundlichen Grüßen