Guten Abend, Sarah.
Was da passiert ist, nennt man „versteckten Austritt“. Auf Grund der fehlenden Vernetzung der Ämter wurde Ihre Angabe nicht nachgeprüft, sondern einfach übernommen.
Als ich dann angefangen habe
zu arbeiten wurde ich gefragt ob ich Kirchensteuer bezahle und
habe nein gesagt (ich hatte keine Ahnung) aber auch immer
meine Konfession mit angegeben. Seit dem (das ist nun schon
eine Weile her) habe ich meines Wissens nach nie Kirchensteuer
gezahlt. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht unter dem Punkt
Kirchensteuer nur Striche.
Sie haben eine zweideutige Angabe gemacht, und der Beamter hat sich eine Lösung ausgesucht: ohne Religionszugehörigkeit.
Ich bin ehrlich, total verwirrt.
- Wenn ich Umziehe werde ich auf der Stadt nach meiner
Religion gefragt und gebe das auch an, denn meiner Ansicht
nach besitze ich diese Religion ja auch oder nicht?
Solange Sie nicht austreten, gehören Sie der Kirche an, in die Sie getauft worden sind. Wenn die Ämter beim Umzug miteinander vernetzt sind, dann übernimmt das eine Amt die Daten vom anderen, ohne daß Sie das ändern könnten. Zum Teil übernimmt der Beamte auch einfach, was ihm gerade einfällt . Das kann erklären, warum Sie immer noch als „bekenntnislos“ geführt werden.
- Ich habe gelesen, dass man aus der Kirche aktiv austreten
muss aber ich bin dafür nie irgendwo hin gegangen, wieso wird
mir dann die Steuer nicht abgezogen?
Eben weil Sie damals angegeben haben, keine zu zahlen, was der Beamte wohl als Aussage „Ich gehöre keiner Kirche an“ gedeutet hat.
- Im Forum habe ich auch gelesen, dass man dann kein Taufparte
mehr sein darf, dass war ich aber vor ein paar Jahren erst und
da gab es auch keine Probleme.
Das stimmt. Aber da der schleichende Austritt in der Regel erst nach einem Umzug auffällt, nach dem Sie nicht mehr bei der Kirchengemeinde angemeldet werden, könnte es sein, daß Sie damals noch ganz normal in den Gemeindelisten standen.
Habe ich irgendwas falsch gemacht? Muss ich jetzt irgendwas
nachzahlen? Bekomme ich eventl. sogar ärger?
Schwer zu sagen. Wenn man Sie vor Arbeitsantritt wörtlich fragt, „zahlen Sie Kirchensteuer“, müssen Sie ja nein sagen, weil Sie noch keine zahlen… *g*. Ich bin kein Jurist, der das prüfen könnte. Im Grunde müßten Sie die Kirchensteuer nachzahlen. In der Regel wird das von der Kirche aber nicht gefordert, wenn Sie ihr wieder beitreten.
Das Problem dürfte eher sein, wie sie aus der Nummer wieder rauskommen. Sie können nämlich eigentlich nicht austreten, da Sie nicht mehr in der Kirche gemeldet sind. Sie können aber eigentlich auch nicht eintreten, da Sie dafür die Austrittsbescheinigung vorlegen müssen, weil Sie ja getauft sind. Je nach dem, welchen Schritt Sie vorhaben, würde ich Ihnen raten, Ihr Wohnortpfarramt (wenn Sie in der Kirche sein wollen) oder das Standesamt (wenn Sie nicht drin sein wollen) zu kontaktieren.
Hilft das weiter? Oder haben Sie noch Fragen?
Gruß, Martinus