Hallo,
erstens kann es ja sein, dass die Klasse beschließt, die
Arbeit gar nicht wiederholen zu wollen,
stimmt, aber wer will bei einem schlechten Ergebnis nicht die Chance nutzen sich zu verbessern.
zweitens ist es gar nicht so selten, dass die Noten bei der
Wiederholung der Klassenarbeit schlechter ausfallen als beim
ersten Versuch,
um dann wieder das Recht einer Wiederholung einzufordern
drittens haben die Schulnoten (in den meisten Berufen) nichts
mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Kammer und damit
mit der Statistik der Berufsabschlüsse zu tun.
Wer spricht denn hier nur von der Kammer? Mit der hat es natürlich nichts zu tun, aber die „Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen“ in RLP gilt nicht nur für Berufsschulen, sondern sie gilt für die „gilt für die öffentlichen berufsbildenden Schulen“ (§ 1). Dazu zählen eben auch Berufsfach-, Berufsober-, dualen Berufsober-, Fachschule und beruflichen Gymnasien. (§ 13)
Mir kann keiner erzählen, dass diese Regelung geschaffen wurde, in dem Wissen/Glauben, dass die neue Arbeit schlechter ausfällt als die erste. Nein, der Effekt wird vielmehr der sein, dass die Arbeiten von den Lehrer so gestellt bzw korrigiert werden, dass diese Problematik erst gar nicht auftritt, der Schnitt also definitiv über 4,0 liegt … auch um sich zusätzliche, vermeidbare Arbeit zu ersparen (was ich verstehe).
Sollte das mal nicht klappen, wird der Schnitt der Nacharbeit aber mit ziemlicher Sicherheit besser sein …
Das verstehe ich unter aufhübschen …
Gruß
Wawi