Klassenarbeit wiederholen

hallo!

wenn ein Klassenarbeit total schlecht ausgefallen ist, kann oder muss sie dann wiederholt werden? und wird der erste Versuch dann gewertet oder nicht?

es geht um eine Berufssschulklasse in Reinland Pfalz.

und wo kann mann das nachschauen, ich mein wo das steht, in welchem Gesetz.

vielen dank schonmal

gruß, tunefish

Hallo,
ib RLP gilt der Drittelparagraph, d.h. wenn ein Drittel oder mehr der abgegebenen Arbeiten schlechter als 4 sind muss die Arbeit dem Schulleiter vorgelegt werden. Dieser muss die Lerngruppe und den Fachlehrer hören und dann entscheiden, ob die Arbeit gewertet oder wiederholt wird. Die Lerngruppe kennt zu diesem Zeitpunkt nicht die Einzelnoten, sondern weiß nur, dass die Arbeit „unterm Strich“ ist.
Im Falle der Wiederholung gilt die neu geschriebene Arbeit in jedem Fall.
Gruß Orchidee

Nachtrag; link
steht hier: http://rlp.juris.de/rlp/BBiSchulO_RP_P34.htm

Hallo,

… und hier ganz offiziell:

„Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen

§ 34 Abs. 5:
Die Schüler einer Lerngruppe müssen gehört werden, wenn die Hälfte oder mehr der Noten einer Klassen- oder Kursarbeit oder einer schriftlichen Überprüfung unter „ausreichend“ liegt. Nicht ausreichende Noten wegen Leistungsverweigerung oder Täuschung werden nicht berücksichtigt. Der Schulleiter entscheidet nach Anhören des Fachlehrers und des Sprechers der Lerngruppe, ob der Leistungsnachweis wiederholt wird. Die Noten der Wiederholung sind maßgeblich.“

Gruß

Tja, da war ich doch zu langsam …

OT- Aufhübschen
Hallo,

§ 34 Abs. 5:
Die Schüler einer Lerngruppe müssen gehört werden, wenn die
Hälfte oder mehr der Noten einer Klassen- oder Kursarbeit oder
einer schriftlichen Überprüfung unter „ausreichend“ liegt.
Nicht ausreichende Noten wegen Leistungsverweigerung oder
Täuschung werden nicht berücksichtigt. Der Schulleiter
entscheidet nach Anhören des Fachlehrers und des Sprechers der
Lerngruppe, ob der Leistungsnachweis wiederholt wird. Die
Noten der Wiederholung sind maßgeblich."

Auf diese Art und Weise kann man natürlich auch seine Statistiken der Berufsabschlüsse und Durchschnittsnoten aufhübschen und … naja, lassen wirs …

Gruß
Wawi

Hallo,

Auf diese Art und Weise kann man natürlich auch seine
Statistiken der Berufsabschlüsse und Durchschnittsnoten
aufhübschen und … naja, lassen wirs …

Das verstehe ich nicht –

erstens kann es ja sein, dass die Klasse beschließt, die Arbeit gar nicht wiederholen zu wollen,

zweitens ist es gar nicht so selten, dass die Noten bei der Wiederholung der Klassenarbeit schlechter ausfallen als beim ersten Versuch,

drittens haben die Schulnoten (in den meisten Berufen) nichts mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Kammer und damit mit der Statistik der Berufsabschlüsse zu tun.

Gruß

Hallo,

erstens kann es ja sein, dass die Klasse beschließt, die
Arbeit gar nicht wiederholen zu wollen,

stimmt, aber wer will bei einem schlechten Ergebnis nicht die Chance nutzen sich zu verbessern.

zweitens ist es gar nicht so selten, dass die Noten bei der
Wiederholung der Klassenarbeit schlechter ausfallen als beim
ersten Versuch,

um dann wieder das Recht einer Wiederholung einzufordern :smile:

drittens haben die Schulnoten (in den meisten Berufen) nichts
mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung bei der Kammer und damit
mit der Statistik der Berufsabschlüsse zu tun.

Wer spricht denn hier nur von der Kammer? Mit der hat es natürlich nichts zu tun, aber die „Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen“ in RLP gilt nicht nur für Berufsschulen, sondern sie gilt für die „gilt für die öffentlichen berufsbildenden Schulen“ (§ 1). Dazu zählen eben auch Berufsfach-, Berufsober-, dualen Berufsober-, Fachschule und beruflichen Gymnasien. (§ 13)

Mir kann keiner erzählen, dass diese Regelung geschaffen wurde, in dem Wissen/Glauben, dass die neue Arbeit schlechter ausfällt als die erste. Nein, der Effekt wird vielmehr der sein, dass die Arbeiten von den Lehrer so gestellt bzw korrigiert werden, dass diese Problematik erst gar nicht auftritt, der Schnitt also definitiv über 4,0 liegt … auch um sich zusätzliche, vermeidbare Arbeit zu ersparen (was ich verstehe).

Sollte das mal nicht klappen, wird der Schnitt der Nacharbeit aber mit ziemlicher Sicherheit besser sein …

Das verstehe ich unter aufhübschen …

Gruß
Wawi