Hallo!
Bei uns im Semester gibt es folgendes Problem:
Nach einer Noteneinsicht in eine Klausur wurde festgestellt, dass sich der Prof bei den Punkten vertan hatte und alle Klausuren wurden nochmal angeschaut und die Punkte neu gezählt und gewertet.
Nun sind auch einige Studenten dabei schlechter weggekommen, d.h., ihre Noten haben sich zum Negativen verschlechtert.
Ist dies überhaupt zulässig? Ich habe gehört, dass eigentlich nur zu Gunsten des Studenten verbessert werden darf, nicht jedoch zu dessen Nachteil. In der Studienordnung unserer FH habe ich nichts dazu gefunden, auch nicht im Landeshochschulgesetz.
Darf das jede FH selbst entscheiden, oder gibt es da eine deutschlandweit gültige Regelung?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Gruß
Nasenbaer00