Klausurnoten (FH) im Nachhinein verschlechtern?

Hallo!

Bei uns im Semester gibt es folgendes Problem:

Nach einer Noteneinsicht in eine Klausur wurde festgestellt, dass sich der Prof bei den Punkten vertan hatte und alle Klausuren wurden nochmal angeschaut und die Punkte neu gezählt und gewertet.
Nun sind auch einige Studenten dabei schlechter weggekommen, d.h., ihre Noten haben sich zum Negativen verschlechtert.

Ist dies überhaupt zulässig? Ich habe gehört, dass eigentlich nur zu Gunsten des Studenten verbessert werden darf, nicht jedoch zu dessen Nachteil. In der Studienordnung unserer FH habe ich nichts dazu gefunden, auch nicht im Landeshochschulgesetz.

Darf das jede FH selbst entscheiden, oder gibt es da eine deutschlandweit gültige Regelung?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Gruß
Nasenbaer00

Moin,

Nach einer Noteneinsicht in eine Klausur wurde festgestellt,
dass sich der Prof bei den Punkten vertan hatte

Nun sind auch einige Studenten dabei schlechter weggekommen,
d.h., ihre Noten haben sich zum Negativen verschlechtert.

da wurde festgestellt und berichtigt.
Was ist daran verwerflich?
wenn er von Anfang an korrekt gearbeitet hätte, wäre direkt dsa aktuelle Ergebnis da gewesen und niemand hätte sich beschwert.

Ist dies überhaupt zulässig?

Natürlich.

Ich habe gehört, dass eigentlich
nur zu Gunsten des Studenten verbessert werden darf, nicht
jedoch zu dessen Nachteil.

Wo hast Du das gehört?
Auf dem Klo?
In der Mensa?
In der Kneipe?

In der Studienordnung unserer FH
habe ich nichts dazu gefunden, auch nicht im
Landeshochschulgesetz.

Na dann.

Darf das jede FH selbst entscheiden, oder gibt es da eine
deutschlandweit gültige Regelung?

Im Bereich Bildung gibt es so gut wie nichts, das bundesweit geregelt wäre, weil Bildung Ländersache ist.

Aber wie schon geschrieben, ein Fehler wurde erkant und berichtigt - was ist daran auszusetzen?

Gandalf

… auf einer Arbeit, egal ob Ex oder Staatsexamen, muss die Note draufstehen, die dem Inhalt entspricht. (Hi) Dass man nicht nachträglich runterwertet, ist nettigkeit des korrektors, wenn es dann so geschieht. Strenggenommen wäre es aber nicht korrekt, nachträglich nicht die schlechtere Note draufzuschreiben, auch wenn man erkennt, das man offensichtlich zu hoch bewertet hat.

die Franzi

ein paar Gedanken meinerseits…
Hallo,

also ich habe mich in Klausuren nachträglich immer nur verbessert (wenn denn die Note beinflussbar war) und ich glaube mich zu entsinnen, dass ein Prof mal meinte, dass eine Verschlechterung eh nicht möglich sei.

Aber dies betrifft individuelle Klausureinsichten,nachdem das amtliche Ergebnis schon geschrieben stand und der Professor sich keines Fehlers seinerseits bewusst war.

Und immerhin habe ich an 2 verschiedenen Hochschulen studiert, die das beide so handhabten, also wird wohl ein bisschen mehr dahinter stecken, als nur göttliche Gnade des Herren Dozenten.

Gruß, Leebo

Hallo Gandalf,

vielen Dank für Deine nette, ausführliche Antwort.

Wo hast Du das gehört?
Auf dem Klo?
In der Mensa?
In der Kneipe?

Da muss ich Dich leider enttäuschen. Auf dem Klo hab ich anderes zu tun als über Prüfungen zu sprechen.
Ich habe es von einem Bekannten, der auch studiert hat, gehört. An seiner FH wurde es so gehandhabt.

Aber wie schon geschrieben, ein Fehler wurde erkant und
berichtigt - was ist daran auszusetzen?

Ich hatte auch nichts auszusetzen, sondern eine sachliche Frage gestellt, auf die ich mir eine sachliche Antwort erhofft hatte.

Gruß
Nasenbaer00

2 Like

Leebo und Miezekatze,

vielen Dank für Eure Antworten!

Na, ich werd mal sehen, wie das Ganze nun ausgeht.
Vllt. liegt es wirklich daran, dass alle Klausuren nochmal durchgeschaut wurden und nicht eine einzelne.
Ich selbst kann mich ja nicht beschweren, denn meine Note hat sich ja erheblich verbessert :smiley:
Aber für die, die dadurch schlechter geworden sind, isses halt ärgerlich.

Beste Grüße
Nasenbaer00

Hallo Nasenbär,

Ist dies überhaupt zulässig? Ich habe gehört, dass eigentlich
nur zu Gunsten des Studenten verbessert werden darf, nicht
jedoch zu dessen Nachteil.

es gibt Prüfungsordnungen, in denen steht, dass bei einer Ergänzungsprüfung oder Nachprüfung keine schlechtere Note für das Gesamtergebnis herauskommen darf, als es eine alleinstehend auch schon rechtsgültige Prüfung ergeben hat.

Allerdings gibt es auch hier Prüfungsordnungen, die sagen: „Wenn Du 3 hast und willst wegen einer 2 die Prüfung wiederholen, dann hast Du Pech gehabt, wenn die zweite Prüfung 4 ergibt, weil Du die 4 dann kriegst“.

Aber dass Fehler bei Korrekturen nur in eine Richtung korrigiert werden dürften, habe ich auch noch nie gehört oder gelesen.

Gruß, Karin