Herr, schick…
*seufz* Eine Ansammlung von Ahnungslosigkeiten, die wir - mal wieder - von Dir lesen dürfen.
Aber ein Konzert könnte ja rein theoretisch ja
auch ein klassisches Konzert in einer Philharmonie sein, eine
Oper, ein Liederabend, ein Heimatabend mit Volksmusikanten
oder ein Jazz-Konzert etc.
Das ist richtig, allerdings wären diese Fälle vermutlich kein Problem, weil dort üblicherweise keine Möglichkeit zum Tanzen besteht und sowas daher dann(!) nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des JuSchG gilt. Bei Ausschank von Alkohol bspw. allerdings evtl. als Gaststätte i.S. §4 JuSchG.
Wenn ausgeprägter Alkohol- und Drogenkonsum (von den anderen
Besuchern) zu erwarten ist, wie es ja wohl z. B. bei einem
Rockkonzert der Fall sein kann, dann fände ich es natürlich
nicht so empfehlenswert.
Ah. Rocker nehmen Drogen, Jazzer nicht. Soso.
das Alter der Besucher
kontrolliert höchstwahrscheinlich niemand, jedenfalls nicht,
wenn es sich um eine kommerzielle Aufführung handelt.
Doch, sowas wird kontrolliert, weil die Konzertveranstalter genau wissen, was passiert, wenn da mal die Polizei vorbeischaut (und auch das geschieht immer mal wieder).
Und wenn die Jugendlichen eine unterschriebene Erklärung von den
Eltern dabeihaben, dass sie ohne Aufsicht da hin dürfen, dann werden
die Veranstalter es vermutlich auch für ok halten.
Wieso sollten die Veranstalter so dämlich sein?
Mein Sohn (15) ist jetzt in den Ferien alleine (mit Bekannten, aber
halt ohne Aufsicht) eine Woche in den Skiurlaub gefahren.
Was so ungefähr gar nichts mit der Frage hier zu tun hat.
Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, wie es bei Konzerten
ist, da ich sowas noch zu selten erlebt habe.
Das lesen wir. Dann mach Dich doch bitte zukünftig kundig, bevor Du (unzutreffende) Mutmaßungen ohne Grundlage verbreitest - in einem Expertenforum.
Meine Kinder
gehen manchmal zu Musikschulveranstaltungen (was allerdings
auch oft abendliche Rockveranstaltungen sind, nur halt
Musikschulbands), und da ist es nie ein Problem. Na ja, da
sind ja normalerweise auch deren Musikschullehrer anwesend.
Es ist völlig latte, was für eine Art Musik gespielt wird. Schulveranstaltungen sind a) eben Schulveranstaltungen und b) sind dort volljährige und zuständige Aufsichtspersonen zugegen.
.m