Konzert mit 14?

Hallo!

Ich habe keine passendere Katgeorie gefundenn…
Also meine Tochter möchte auf ein Konzert gehen, alleine mit ein paar Freunden, aber sie ist erst 14 und ich bin mir nich sicher ob das Jugendschutzgesetz das erlaubt. Die Freunde sind zwischen 14-17 also kein volljähriger.
Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob das so funktioniert.
ÜBer Antworten freue ich mich sehr :smile:

Liebe Grüße

Hallo,

Ich habe keine passendere Katgeorie gefundenn…

für diese rechtliche Frage ist Dir nicht die Rubrik „Allgemeine Rechtsfragen“ in den Sinn gekommen?

Also meine Tochter möchte auf ein Konzert gehen, alleine mit
ein paar Freunden, aber sie ist erst 14 und ich bin mir nich
sicher ob das Jugendschutzgesetz das erlaubt.

Wie wäre es dann, daß Du dort mal nachliest?

Die Freunde sind zwischen 14-17 also kein volljähriger.

JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht (…) gestattet werden.

Das ist deutlich, oder?

Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob
das so funktioniert.

Du findest die Idee gut, eine Horde von gerade-nicht-mehr-Kindern allein auf ein Konzert zu schicken? Das wundert mich.

.m

Hallo,

erkunde dich doch mal beim Veranstalter oder dem oertl. Ordnungsamt. Normalerweise gilt die Altersgrenze ab 16, allerdings gibt es Ausnahmen.
Die letzten 2 Jahre fand bei uns ein OpenAir-RockKonzert statt, bei dem wir auch bei Organisation beteiligt waren, und da hat das oertliche Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, das Jugendiche ab 14 Jahren bis 22 Uhr teilnehmen duerfen.

Tschau
Peter

‚Ja, aber‘…oder schlichtes ‚nein‘?
Hallo Lena,
Deine Frage passt hier gar nicht
Passende Kategorie:
Allgemeine Rechtsfragen, s. Maltes Antwort,
Oder auch Eltern-Kinder, wenn es Dir um Erfahrungsaustausch gegangen wäre.

Handlungsmäßig gibt es mehrere Möglichkeiten.
Ich z.B. erlaube im Einzelfall durchaus 14jährigen Konzertbesuche.
Es kommt halt drauf an, wer es ist und um was für eine Art Konzert es sich handelt.
Ist bezogen auf den individuellen Jugendlichen und seine Entwicklung und in jedem Einzelfall gesondert zu überprüfen.

Hier mal ein paar Anregungen für Dich:
Ich würde
a.)
genau überlegen, was ist das für ein Konzert?
Welche Band/ welcher Künstler?
Wer geht da für gewöhnlich hin?
Zielgruppe?

Evtl. hoher Drogenkonsum zu befürchten?
Politisch Radikale zu befürchten?

…Bitte informieren!
Bei Zweifeln oder Befürchtungen:
mitgehen oder nicht erlauben.

b.)
Ist es eine Großveranstaltung
oder
spielt im Gemeindehaus oder bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe eine Band?
Beim zweiten dürfen auch unter 16jährige hin.

Erlauben mußt Du es trotzdem.
Eltern können einschränken, wenn sie es für nötig halten.

c.)
Wie ist Deine Tochter entwickelt?
Wie sind die Freunde drauf?
Kennst Du sie gut?
Machen die *Mist* Randale, saufen, sonstwas oder geht es um die Musik?

d.)
Hast Du an irgendeiner Stelle zwischen a.) und c.) Sorge, dann geh mit.
Oder erlaube es nicht.
Gruß
Finjen
mit 14 bei EXTRABREIT gewesen, war es nicht erlaubt? …ist ja auch schon etwas her
Rechtliche Hilfe bietet das Jugendschutzgesetz:
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Beispiel:
"Darf meine Tochter, 14 zum Robbie Konzert?
Popkonzerte werden in vielen Fällen als öffentliche
Tanzveranstaltung eingeordnet, weil die Gelegenheit zum Tanzen
gegeben ist.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen dann in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten
Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein bis 24 Uhr aufhalten.
Nähere Informationen darüber, ob die Veranstaltung als Konzert oder Tanzveranstaltung eingestuft wurde, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Es gibt bei der Einstufung von Popkonzerten einen Interpretationsspielraum, als Musikkonzerte eingestufte Veranstaltungen dürfen auch von unter 16-Jährigen besucht werden.

zitiert aus: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/Importe/pdf…

Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob
das so funktioniert.

Du findest die Idee gut, eine Horde von
gerade-nicht-mehr-Kindern allein auf ein Konzert zu schicken?
Das wundert mich.

.m

Hallo…
also ja ich finde es gut, und wie du sie bezeichnest ein horde von gerade nciht mehr kinder, sind teilweise 17, also ich weiß nicht was du darunter verstehst!!!
Und ich und mein Mann sind der Meinung, das dies ein gute Weg ist, Verantwortung zu übernehmen,außerdem habe ich großes Vertrauen in meine Tochter und besonders in ihre Freunde!!!

Danke trotzdem für deine Hilfe!

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Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob
das so funktioniert.

Du findest die Idee gut, eine Horde von
gerade-nicht-mehr-Kindern allein auf ein Konzert zu schicken?
Das wundert mich.

also ja ich finde es gut, und wie du sie bezeichnest ein horde
von gerade nciht mehr kinder, sind teilweise 17, also ich weiß
nicht was du darunter verstehst!!!

Mit 14 ist Deine Tochter gerade frisch eine „Jugendliche“, also gerade eben kein Kind mehr.

Meine persönliche Meinung dazu ist aber auch vollkommen irrelevant, denn so oder so ist das, was ihr da vorhabt, verboten und der Konzertveranstalter macht sich strafbar, wenn er die Truppe reinlässt.

Ausnahmen von dieser Regel wurden Dir weiter oben schon skizziert: Veranstaltungen der Brauchtumspflege oder andere Ausnahmegenehmigungen. Bei den üblichen Popkonzerten greifen diese Ausnahmen nicht.

.m

Hallo Lena,

mal ein persönlicher Erfahrungsbereicht (und ein geradezu brutales Outing, ich werd jetzt schon rot.) Ich war 14 als ich mit meiner Freundin beim Abba-Konzert war. Mein Vater hat uns hingefahren und abgeholt. Und ich war noch unter 16, als ich wieder mit eben jener gleichaltrigen Freundin auf einem Konzert der Bay City Rollers war. Damals sind wir dann schön mit den öffentlichen gefahren. Das ist ziemlich lange her aber ich glaube nicht, daß das Jungendschutzgesetzt sich seither stark geändert hätte.

Ich würde sagen, es kommt darauf an, um was für ein Konzert es sich handelt. Und gibt es nicht auch bei euch die Möglichkeit des Hinbringens und Abholens? Du kennst Deine Tochter am besten und wenn Du auch einen soliden Eindruck hast von den anderen, die mitgehen…

Beste Grüße

Avera

Hallo,

offiziell dürfen tut sie wohl nicht. Sieht sie denn älter aus und ist sie reif und verantwortungsbewusst? Möchtest Du es ihr erlauben?

Ich bin schon mit 13 Jahren auf meinem ersten NKOTB-Konzert in Frankfurt und anderen größeren Städten gewesen. Wir wohnen am A… der Welt auf dem Land und die Großstadt war da was ganz besonderes für uns. Wir waren immer eine Gruppe von 3-5 Mädchen und ein Elternteil hat uns immer bis an den Eingang der Konzerthalle begleitet und später am Treffpunkt vor der Halle wieder abgeholt. Ab 16 Jahren sind wir mit dem Zug gefahren und waren auf etlichen Konzerten. Um dir noch zu sagen zu welcher Zeit das war, ich bin 1977 geboren.

Kann Dir aber auch jetzt schon sagen dass ich dass ganze bei meinen Kindern auch sehr locker handhaben werde und die auch schon sehr jung auf Konzerte und in die Disco dürfen wenn sie das wollen und ich mir sicher bin sie sind reif genug.

LG Ines

Hallo!

Ich habe keine passendere Katgeorie gefundenn…
Also meine Tochter möchte auf ein Konzert gehen, alleine mit ein paar Freunden, …

Ich würde das von der Uhrzeit und von der Art des Konzertes abhängig machen. Wenn es eine Massenverantstaltung von 20:00 bis ca. Mitternacht ist, dann fände ich es nicht sehr zuträglich. Aber ein Konzert könnte ja rein theoretisch ja auch ein klassisches Konzert in einer Philharmonie sein, eine Oper, ein Liederabend, ein Heimatabend mit Volksmusikanten oder ein Jazz-Konzert etc.

Wenn ausgeprägter Alkohol- und Drogenkonsum (von den anderen Besuchern) zu erwarten ist, wie es ja wohl z. B. bei einem Rockkonzert der Fall sein kann, dann fände ich es natürlich nicht so empfehlenswert.

Ansonsten würde ich mich mehr nach den Realitäten und weniger nach dem Gesetz richten, denn das Alter der Besucher kontrolliert höchstwahrscheinlich niemand, jedenfalls nicht, wenn es sich um eine kommerzielle Aufführung handelt. Und wenn die Jugendlichen eine unterschriebene Erklärung von den Eltern dabeihaben, dass sie ohne Aufsicht da hin dürfen, dann werden die Veranstalter es vermutlich auch für ok halten. Mein Sohn (15) ist jetzt in den Ferien alleine (mit Bekannten, aber halt ohne Aufsicht) eine Woche in den Skiurlaub gefahren.

Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, wie es bei Konzerten ist, da ich sowas noch zu selten erlebt habe. Meine Kinder gehen manchmal zu Musikschulveranstaltungen (was allerdings auch oft abendliche Rockveranstaltungen sind, nur halt Musikschulbands), und da ist es nie ein Problem. Na ja, da sind ja normalerweise auch deren Musikschullehrer anwesend.

Viele Grüße

Herr, schick…
*seufz* Eine Ansammlung von Ahnungslosigkeiten, die wir - mal wieder - von Dir lesen dürfen.

Aber ein Konzert könnte ja rein theoretisch ja
auch ein klassisches Konzert in einer Philharmonie sein, eine
Oper, ein Liederabend, ein Heimatabend mit Volksmusikanten
oder ein Jazz-Konzert etc.

Das ist richtig, allerdings wären diese Fälle vermutlich kein Problem, weil dort üblicherweise keine Möglichkeit zum Tanzen besteht und sowas daher dann(!) nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des JuSchG gilt. Bei Ausschank von Alkohol bspw. allerdings evtl. als Gaststätte i.S. §4 JuSchG.

Wenn ausgeprägter Alkohol- und Drogenkonsum (von den anderen
Besuchern) zu erwarten ist, wie es ja wohl z. B. bei einem
Rockkonzert der Fall sein kann, dann fände ich es natürlich
nicht so empfehlenswert.

Ah. Rocker nehmen Drogen, Jazzer nicht. Soso.

das Alter der Besucher
kontrolliert höchstwahrscheinlich niemand, jedenfalls nicht,
wenn es sich um eine kommerzielle Aufführung handelt.

Doch, sowas wird kontrolliert, weil die Konzertveranstalter genau wissen, was passiert, wenn da mal die Polizei vorbeischaut (und auch das geschieht immer mal wieder).

Und wenn die Jugendlichen eine unterschriebene Erklärung von den
Eltern dabeihaben, dass sie ohne Aufsicht da hin dürfen, dann werden
die Veranstalter es vermutlich auch für ok halten.

Wieso sollten die Veranstalter so dämlich sein?

Mein Sohn (15) ist jetzt in den Ferien alleine (mit Bekannten, aber
halt ohne Aufsicht) eine Woche in den Skiurlaub gefahren.

Was so ungefähr gar nichts mit der Frage hier zu tun hat.

Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, wie es bei Konzerten
ist, da ich sowas noch zu selten erlebt habe.

Das lesen wir. Dann mach Dich doch bitte zukünftig kundig, bevor Du (unzutreffende) Mutmaßungen ohne Grundlage verbreitest - in einem Expertenforum.

Meine Kinder
gehen manchmal zu Musikschulveranstaltungen (was allerdings
auch oft abendliche Rockveranstaltungen sind, nur halt
Musikschulbands), und da ist es nie ein Problem. Na ja, da
sind ja normalerweise auch deren Musikschullehrer anwesend.

Es ist völlig latte, was für eine Art Musik gespielt wird. Schulveranstaltungen sind a) eben Schulveranstaltungen und b) sind dort volljährige und zuständige Aufsichtspersonen zugegen.

.m

8 Like

Hallo Lena_chen (kleine Lena),

meiner Meinung nach spielt es keine Rolle ob die Veranstltung in einer (Groß-) Stadt oder auf dem Land statt findet. Ach Meine Tochter war vor sieben Jahren mal 14, und ich (alleinerziehend (1S 1T)) hatte mit ähnlichem Problem zu kämpfen.
Du solltest aus dem Bauch eine Entscheidung treffen … aber: was ist beim Nächten mal?
Kinder wollen in diesem Alter losgelassen werden und auch eine elterliche Sicherheit haben.
Ein Pauschal-Rezept ist meiner Meinung nach nicht möglich. Kinder (sind es Kinder?) brauchen Freiheit, ein Zuhause und auch Grenzen.
Credo: Benutze Deinen Bauch zur Entscheidung.
Stelle Dir mal folgende Fragen:
-Wie habe ich mich mit 14 gefühlt
-Würde ich nochmal fragen wenn ich die Antwort (Nein) kenne
-Kenne ich die Freunde

Für Weiteres immer wieder gerne

  • Volker -

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… Hirn vom Himmal?

Aber ein Konzert könnte ja rein theoretisch ja auch ein klassisches Konzert in einer Philharmonie sein, …

allerdings wären diese Fälle vermutlich kein Problem, weil dort üblicherweise keine Möglichkeit zum Tanzen besteht und sowas daher dann(!) nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des JuSchG gilt.

Es kann ja sein, dass ich den Thread nicht sorgfältig durchgelesen habe, aber wo steht denn was von Tanzveranstaltung (außer in deinem Beitrag von 14:15)? Im UP steht jedenfalls nichts davon.

Ah. Rocker nehmen Drogen, Jazzer nicht. Soso.

Wieso? Habe ich irgendwas über Jazzkonzerte geschrieben?

das Alter der Besucher kontrolliert höchstwahrscheinlich niemand, jedenfalls nicht, wenn es sich um eine kommerzielle Aufführung handelt.

Doch, sowas wird kontrolliert, …

Und wie kommt das dann, dass hier reihenweise Leute berichten, wie sie mit 13, 14 oder 15 auf solchen Konzerten waren? Übrigens war mein Sohn letztens auch mit einigen Schulkamerad/inn/en auf einem Konzert und war lange noch keine 16, fällt mir gerade ein. Da wurde das Alter jedenfalls nicht kontrolliert.

Und wenn die Jugendlichen eine unterschriebene Erklärung von den Eltern dabeihaben, dass sie ohne Aufsicht da hin dürfen, dann werden die Veranstalter es vermutlich auch für ok halten.

Wieso sollten die Veranstalter so dämlich sein?

Wieso dämlich?
Ich habe es jedenfalls schon erlebt, dass solche Erklärungen verlangt wurden. Es waren allerdings keine Rockkonzerte, aber eine Veranstaltung war so was ähnliches.

Dann mach Dich doch bitte zukünftig kundig, bevor Du (unzutreffende) Mutmaßungen ohne Grundlage verbreitest - in einem Expertenforum.

Hast du dich irgendwie mal über mich geärgert? Worum geht’s?

Zumindestens sollte man sich kundig machen und richtig lesen, bevor man andere Leute auf so eine Weise angreift.

Meine Kinder gehen manchmal zu Musikschulveranstaltungen …

Es ist völlig latte, was für eine Art Musik gespielt wird. Schulveranstaltungen sind a) eben Schulveranstaltungen und b) sind dort volljährige und zuständige Aufsichtspersonen zugegen.

Eine Musikschulveranstaltung ist keine Schulveranstaltung, und von einer Aufsichtspflicht der Musikschullehrer kann da nicht die Rede sein. Wenn sie die hätten, nehmen sie sie zumindestens nicht wahr.

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Hallo,

wann fängt denn das Konzert an? Wird dort Alkohol ausgeschenkt?

Ich würde lasse keine 14 Jährige ohne erwachsene Begleitung hereinlassen. Mit einer volljährigen Begleitung und einer Vollmacht / schriftliche Erlaubnis von den Eltern stehen die Chancen besser.

Frage bei dem Veranstalter nach, denn auch wenn das Gesetz etwas zulässt, kann der Veranstalter immer noch nein sagen und die Enttäuschung wäre dann groß.

Viele Grüße

Hallo Lena,

mangels Zeit jetzt den ganzen Thread durchzulesen ganz spontan:

Ich war mit 13 das erste Mal auf einem Konzert (Supertramp:wink: und so weit ich mich erinnere, war’s offiziell damals ab 16 erlaubt. Früher hat kein Hahn danach gekräht, aber die Zeiten mögen sich geändert haben.:wink:

Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob
das so funktioniert.

Na, wenn Du keine Einwände hast, dann würd ich’s einfach ausprobieren lassen. Kannst Deiner Tochter ja schriftlich Deine Genehmigung mitgeben (ob das nun anerkannt wird oder nicht, aber einen Versuch ist’s wert).

Wenn ich gerade zurückdenke, ich glaub, wir kamen damals mit 3kg Zigarettenprobepackungen zurück.*lol*

Bin trotzdem Nichtraucher:wink:

Gruß,
Christiane

… Hirn vom Himmal?

…Erleuchtung.

Es kann ja sein, dass ich den Thread nicht sorgfältig
durchgelesen habe, aber wo steht denn was von
Tanzveranstaltung (außer in deinem Beitrag von 14:15)? Im UP
steht jedenfalls nichts davon.

Das ist korrekt. Wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, findet man schnell heraus, daß Konzerte (zumindest im Bereich der U-Musik) in der Regel Tanzveranstaltungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind. Klingt komisch, is aber so.

Ah. Rocker nehmen Drogen, Jazzer nicht. Soso.

Wieso? Habe ich irgendwas über Jazzkonzerte geschrieben?

Ja:

_"Aber ein Konzert könnte ja rein theoretisch ja auch ein (…) Jazz-Konzert [sein].

Wenn ausgeprägter Alkohol- und Drogenkonsum (von den anderen Besuchern) zu erwarten ist, wie es ja wohl z. B. bei einem Rockkonzert der Fall sein kann…"_

Doch, sowas wird kontrolliert, …

Und wie kommt das dann, dass hier reihenweise Leute berichten,
wie sie mit 13, 14 oder 15 auf solchen Konzerten waren?

Das kommt daher, daß nicht immer und nicht jeder kontrolliert wird.
Das kommt desweiteren daher, daß die Erfahrungen der meisten hier schon was älter sind und sich in den letzten 15 Jahren einiges in der Hinsicht getan hat.

Und wenn die Jugendlichen eine unterschriebene Erklärung von den
Eltern dabeihaben, dass sie ohne Aufsicht da hin dürfen, dann werden
die Veranstalter es vermutlich auch für ok halten.

Wieso sollten die Veranstalter so dämlich sein?

Wieso dämlich?

Weil so eine Erklärung völlig wertlos ist, und weil die Veranstalter die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Es muss jemand schon extrem ahnungslos sein, der sich von so einem Wisch beeindrucken ließe.

Ich habe es jedenfalls schon erlebt, dass solche Erklärungen
verlangt wurden. Es waren allerdings keine Rockkonzerte, aber
eine Veranstaltung war so was ähnliches.

Es gibt den sogenannten „Elternschein“, das ist ein Zettel, mit dem man als Eltern eine andere volljährige(!) Person als „erziehungsbeauftragt“ bestimmt. Aber per Wisch ohne volljährige Begleitung irgendwas erlauben gibt es nicht, zumindest nicht in rechtlich irgendwie wirksamer Weise.

Zumindestens sollte man sich kundig machen und richtig lesen,
bevor man andere Leute auf so eine Weise angreift.

Hab ich.

Eine Musikschulveranstaltung ist keine Schulveranstaltung,

Nicht? Was denn dann?

.m

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Hallo nochmal,

also ja ich finde es gut

in diesem Fall schlage ich vor, daß Du die Meute hinfährst und wartest, bis die drin sind. Es kann nämlich wie oben erwähnt passieren, daß der Veranstalter keine Lust hat, sich strafbar zu machen und die nicht reinlässt (das Geld für evtl. schon gekaufte Karten gibt es in so einem Fall logischerweise nicht zurück!), und dann stehen die dumm da. Das wäre ärgerlich.

.m

Was für ein Konzert ist es denn?
Hallo Lena-chen,
hast Du nicht Lust, uns zu verraten,
wer denn da auftritt und in welchem Rahmen das Konzert stattfindet?

Muß ja nicht der genaue Ort sein, aber irgendwelche Angaben, damit man sich mal eine Vorstellung machen kann, um was es eigentlich geht.

Ich z.B. finde nach wie vor, dass es ein Unterschied ist, WER und in welchem Rahmen ( Ort, Größe des Konzertsaales, wer ist Veranstalter?) auftritt.
…sowas wie Köln Arena oder eher örtliches Gemeindehaus?
Neugierige Interessierte Grüße, Finjen

Hi,

Ausnahmen von dieser Regel wurden Dir weiter oben schon
skizziert: Veranstaltungen der Brauchtumspflege oder andere
Ausnahmegenehmigungen. Bei den üblichen Popkonzerten greifen
diese Ausnahmen nicht.

Open-Air Konzerte sind auch eine Grauzone.

http://209.85.129.104/search?q=cache:uZTgRojlWbYJ:ww…
Page 6.

TM

Hallo Lena_chen,

Also meine Tochter möchte auf ein Konzert gehen, alleine mit
ein paar Freunden, aber sie ist erst 14 und ich bin mir nich
sicher ob das Jugendschutzgesetz das erlaubt. Die Freunde sind
zwischen 14-17 also kein volljähriger.
Ich finde die Idee so ganz gut, aber ich weiß halt nicht ob
das so funktioniert.
ÜBer Antworten freue ich mich sehr :smile:

auf der Karte eines EAV-Konzertes, das ich damals (nolens volens) mit meiner Tochter besuchte, stand drauf, dass der Besuch unter 12 Jahren nicht ohne erwachsene Begleitung erlaubt sei.

Damit war das wohl als künstlerische Veranstaltung deklariert und somit in Deinem Fall erlaubt. Schau doch selber mal nach, was auf den Karten, oder ersatzweise auch bei Ankündigungstexten im Internet, steht.

Gruß, Karin

Hi,

Ich würde lasse keine 14 Jährige ohne erwachsene Begleitung
hereinlassen.

Ich lach’ mich kaputt. Ich frühreifes Kindchen habe mit 14 gevögelt, Alkohol getrunken, geraucht, bin auf Demos gegangen, wo mit dem Knüppel gnadenlos auf jeden eingeprügelt wurde, der den Bu**** unter den Schlagstock kam (ohne das Alter abzufragen), regeläßig Schule geschwänzt (und die Zeit ohne erwachsene Aufsicht in Wirtschaften abgesessen) und habe mir von meinen Eltern nix mehr sagen lassen…

Bin trotzdem was geworden :wink:

Sorry, aber das musste jetzt sein.

Gruß,

Anja