Sehr geehrte Experten,
ich bin Auszubildende zur Erzieherin im 2. Ausbildungsjahr. Ich arbeite exklusive der Schulzeit 28 Stunden pro Woche in einer Kita. Diese 28 Stunden verteilen sich auf 3,5 Tage, da ich 1,5 Tage in die Schule gehe (Montag und Dienstag).
Ich wurde nun am Donnerstag krank und vom Arzt für Donnerstag und Freitag arbeitsunfähig geschrieben. An beiden Tagen war ich für je 8 Stunden geplant.
Mein Arbeitgeber berechnet mir jedoch nur je 5,6 stunden für diese Tage, da er die 28 Stunden durch 5 rechnet. Ich mache somit an beiden Tagen Minusstunden, die ich jetzt wieder herausarbeiten soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung ist, da ich ja an den anderen Tagen zusätzlich zu den 28 Stunden zur Schule gehe. Bitte helfen Sie mir.
Vielen Dank im voraus
Corinna