Krankengeld, Ausgesteuert, ALG1...wie gehts weiter

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Ich bin seit Mitte 2009 arbeitslos. Während der Arbeitslosigkeit wurde ich immer wieder krank geschrieben und am Schluß bekam ich dauerhaft Krankengeld. Mein Anspruch auf ALG1 wurde voll erfüllt. Nachdem ich dann den vollen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft habe, wurde ich ausgesteuert. Nun begann eine kleine Odysse, bis klar war, daß mir wieder ALG1 zusteht, da ich länger als ein Jahr am Stück Krankengeld bezogen habe. Die Amtsärztin hat mich arbeitsfähig geschrieben, was aber nicht so ganz der Wahrheit entspricht. Nun bekomme ich ein halbes Jahr ALG1. Da sich mein Krankheitsbild aber nach, wie vor nicht wirklich verändert hat, werde ich wohl, oder übel wieder krank geschrieben. Was passiert nach dem ALG1? Krankengeld kann ich ja wohl nicht mehr beantragen, bleibt dann nur HARTZ4, oder sogar Sozialgeld?

soviel ich weiß ja .die alte hat dich ja arbeitsfähig geschrieben.tun sie meist, wenn du nit gerade den kopf unterm arm trägst.
du musst dann zur arge dich dort melden. wenn das krankengeld ausläuft, dann bekommst alg 2.

Das kommt ganz darauf an wie ihre Lebenssituation ist!

Möglichkeit 1: Sie werden weiter vorraussichtlich länger als ein halbes Jahr krank sein und nicht die möglichkeit haben erwerbsfähig zu sein und Sie leben in einer Partnerschaft oder mit einem leiblichen Kind über 16, welcher/welches voll erwerbsfähig ist, zusammen = eventuell Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente + Hartz 4

Möglichkeit 2: wie erstens nur ohne Partner ohne Kind oder beide ebenfalls nicht oder noch nicht erwerbsfähig = Sie bekommen ebenfalls eventuell Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe

Möglichkeit 3: Sie sind geringfügig erwerbsfähig, Sie können/dürfen nicht voll arbeiten gehen oder sind vorrausichtlich weniger als ein halbers Jahr weiter krank geschrieben = Hartz 4 und evtl. Erwerbsminderungsrente

Richtig aufklären und beraten, kann Sie nur die für Sie zuständige Arge/ Jobcenter oder wie auch immer es bei Ihnen heißt! Vorsorglich würde ich jedoch zuerst Hartz oder Sozialhilfe beantragen, da sich ein Rentenantrag lange hinziehen kann und diese beiden Träger Erstattungsanspruch anmelden können beim zuständigen Rententräger! Außerdem wird sowohl die Arge als auch das Sozialamt bei der Antragstellung ihnen bereits sagen ob Sie berechtigt sind auf Leistungen! In Ihrem speziellen Fall richtet es sich denk ich nach der Erwerbsfähigkeit! Sind sie nicht erwerbsfähig und haben auch sonst niemand in der Bedarfsgemeinschaft der erwerbsfähig ist so müssen Sie sozialhilfe beantragen! Ansonsten Hartz 4! Sollten sich die Träger untereinander streiten und sich gegenseitig in der Pflicht sehen, so weisen sie beide Träger darauf hin das es um Ihre Exsitenz geht und es Ihnen egal ist wer zuständig ist, sollte keine Lösung gefunden werden wird sich die Presse und ein Anwalt damit beschäftigen, das hilft gut und führt zu einer raschen Klärung! ;o) Alles Gute und viel Glück, bei weiteren Fragen einfach melden!

Das kommt ganz darauf an wie ihre Lebenssituation ist!

Möglichkeit 1: Sie werden weiter vorraussichtlich länger als ein halbes Jahr krank sein und nicht die möglichkeit haben erwerbsfähig zu sein und Sie leben in einer Partnerschaft oder mit einem leiblichen Kind über 16, welcher/welches voll erwerbsfähig ist, zusammen = eventuell Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente + Hartz 4

Möglichkeit 2: wie erstens nur ohne Partner ohne Kind oder beide ebenfalls nicht oder noch nicht erwerbsfähig = Sie bekommen ebenfalls eventuell Erwerbsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe

Möglichkeit 3: Sie sind geringfügig erwerbsfähig, Sie können/dürfen nicht voll arbeiten gehen oder sind vorrausichtlich weniger als ein halbers Jahr weiter krank geschrieben = Hartz 4 und evtl. Erwerbsminderungsrente

Richtig aufklären und beraten, kann Sie nur die für Sie zuständige Arge/ Jobcenter oder wie auch immer es bei Ihnen heißt! Vorsorglich würde ich jedoch zuerst Hartz oder Sozialhilfe beantragen, da sich ein Rentenantrag lange hinziehen kann und diese beiden Träger Erstattungsanspruch anmelden können beim zuständigen Rententräger! Außerdem wird sowohl die Arge als auch das Sozialamt bei der Antragstellung ihnen bereits sagen ob Sie berechtigt sind auf Leistungen! In Ihrem speziellen Fall richtet es sich denk ich nach der Erwerbsfähigkeit! Sind sie nicht erwerbsfähig und haben auch sonst niemand in der Bedarfsgemeinschaft der erwerbsfähig ist so müssen Sie sozialhilfe beantragen! Ansonsten Hartz 4! Sollten sich die Träger untereinander streiten und sich gegenseitig in der Pflicht sehen, so weisen sie beide Träger darauf hin das es um Ihre Exsitenz geht und es Ihnen egal ist wer zuständig ist, sollte keine Lösung gefunden werden wird sich die Presse und ein Anwalt damit beschäftigen, das hilft gut und führt zu einer raschen Klärung! ;o) Alles Gute und viel Glück, bei weiteren Fragen einfach melden!

So isses: Arbeitslosengeld II.