Hallo,
die Krankenversicherungspflicht ist eine Bestimmung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist, d.h. bestimmte Personengruppen sind
Sozialversicherungspflichtig und müssen per Gesetz in der gesetzlichen
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert sein.
Im Bereich der einzelnen Zweige kann es aber sein dass man eben nicht
versicherungspflichtig wird und es eben keinen gesetzlichen zwang gibt
versichert sein zu müssen, so istes in der Krankenversicherung beispielsweise so, das ein Arbeitnehmer, der nicht über ein bestimmtes
Arbeitsentgelt verfügt grundsätzlich krankenversicherungspflichtig ist
und demzufolge in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wird -
überschreitet er mit seinem Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze
kann er nach drei Jahren wählen ob er weiterhin in der gesetzlichen
Krankenkasse verbleibt oder Mitglied einer Privatkrankenkasse wird
oder sich überhaupt nicht mehr krankenversichert - und genau die
letzte Variante geht eben seit dem 01.04.2007 nicht mehr. Die Gesetzgebung
unterscheidet zwar immer noch zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit, aber im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung besteht ein Zwang zur Versicherung - um bei unserem
Beispiel mit dem Arbeitnehmer zu bleiben entweder weiterhin GKV oder
PKV - gar nicht mehr, das geht nicht mehr.
Diejenigen welche vor dem 01.04.2007 keiner Krankenversicherung angehörten (egal aus welchen Gründen (Beamte ausgenommen), zuletzt aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, mussten sich ab dem 01.04.2007 wieder bei ihrer alten Kasse versichern.
War man zuletzt Mitglied einer PKV so gilt dieser Versicherungszwang ab dem 01.01.2009.
Noch Fragen ??? -gerne !!
Gruß
Czauderna