Krankenversicherungspflicht

Hallo

Angenommen jemand arbeitet 20 Stunden in der Woche als Gesellschafter-Geschäftführer (Beteiligung 100%) und nebenbei für 1.500 brutto als Angestellter in einer 16 Stunden-Woche.

Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus ? Private KV oder gesetzliche KV ?

Aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit ist man gem. §5 Abs. 5 SGB nicht krankenversicherungspflichtig. Dieses steht jedoch im Widerspruch zur Gesundheitsreform, welche selbst die KV-Pflicht für Selbständige eingeführt hat. Oder gibt es hierbei Ausnahmen ?

Viele Grüße
Jade

Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus ?
Private KV oder gesetzliche KV ?

Das stellt die Krankenkasse auf Antrag fest. Das kann man aus der Ferne ohne detailkenntnis nicht entscheiden.

Hallo,
grundsätzlich hat Nordlicht bereits alles geschrieben, aber
in diesem Falle ist eine „Ferndiagnose“ relativ einfach.
GmbH.-Geschäftsführer mit 100% Beteiligung an der GmbH. ist
hauptberuflich selbständig, dafür spricht auch die angegebene
Arbeitszeit von 20 Stunden.
Die von dir angesprochene Versicherungspflicht ist keine Versicherungspflicht sondern eine Pflicht zur Versicherung, ein
kleiner aber feiner und bedeutender Unterschied.
Gruß
Czauderna

Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus ?
Private KV oder gesetzliche KV ?

Das stellt die Krankenkasse auf Antrag fest. Das kann man aus
der Ferne ohne detailkenntnis nicht entscheiden.

Hallo

Welche Detailkentnisse werden benötigt, damit Du eine Beurteilung abgeben könntest ?

Viele Grüße
Jade

Hallo Czauderna

was genau meinst Du mit „Pflicht zur Versicherung“ und wo ist der Unterschied zur Versicherungspflicht ?

Viele Grüße
Jade

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Krankenversicherungspflicht ist eine Bestimmung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist, d.h. bestimmte Personengruppen sind
Sozialversicherungspflichtig und müssen per Gesetz in der gesetzlichen
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert sein.
Im Bereich der einzelnen Zweige kann es aber sein dass man eben nicht
versicherungspflichtig wird und es eben keinen gesetzlichen zwang gibt
versichert sein zu müssen, so istes in der Krankenversicherung beispielsweise so, das ein Arbeitnehmer, der nicht über ein bestimmtes
Arbeitsentgelt verfügt grundsätzlich krankenversicherungspflichtig ist
und demzufolge in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wird -
überschreitet er mit seinem Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze
kann er nach drei Jahren wählen ob er weiterhin in der gesetzlichen
Krankenkasse verbleibt oder Mitglied einer Privatkrankenkasse wird
oder sich überhaupt nicht mehr krankenversichert - und genau die
letzte Variante geht eben seit dem 01.04.2007 nicht mehr. Die Gesetzgebung
unterscheidet zwar immer noch zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit, aber im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung besteht ein Zwang zur Versicherung - um bei unserem
Beispiel mit dem Arbeitnehmer zu bleiben entweder weiterhin GKV oder
PKV - gar nicht mehr, das geht nicht mehr.
Diejenigen welche vor dem 01.04.2007 keiner Krankenversicherung angehörten (egal aus welchen Gründen (Beamte ausgenommen), zuletzt aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, mussten sich ab dem 01.04.2007 wieder bei ihrer alten Kasse versichern.
War man zuletzt Mitglied einer PKV so gilt dieser Versicherungszwang ab dem 01.01.2009.
Noch Fragen ??? -gerne !!

Gruß

Czauderna

Welche Detailkentnisse werden benötigt, damit Du eine
Beurteilung abgeben könntest ?

Ich kann so eine Einstufung nicht vornehmen, das muß die Krankenkasse machen.