Kreditfrage, wer kann mir helfen ?

Hallo

Ich habe mir zusammen mit meiner frau im Januar 09 einen kredit aufgenommen ( Umzug, Hochzeit usw. )

Wurde auch immer alles fleißig abezahlt,der kredit wurde jetzt nochmal im Januar diesen Jahres aufgestockt und jetzt kommts: aus heiteren Himmel kündigt meine Firme mehrere Mitarbeiter aus Betrieblichen Gründen und ich war dabei.

War gerade eben bei der Bank um dort Gebrauch von meinen Arbeitslosigkeitsschutz zu machen, aber die Frau in der Bank teilte mir mit das der Kredit noch kein Jahr besteht,wegen der Aufstockung gilt nicht mehr der Erstkredit von 2009 sondern der jetzige vom Januar.

Was nun ?

Soll ich jetzt ne Offenbacher machen oder wie ?
Ich danke nicht das weder der Bank noch mir damit geholfen wäre !

Weis jemand nen Rat ?

Gruß Jörg

Hi,

ich kenn ja den genauen Vertrag und die dazugehörigen Bedingungen nicht, aber das kann schon sein, dass der Arbeitslosigkeitsschutz dann nicht gilt.

Hat die Bank denn keine anderen Lösungen vorgeschlagen? An Rückzhalungsmöglichkeiten?

Sonst würde ich mal zur Schuldnerberatung gehen. Ich glaube nicht, dass es sofort auf nen Offenbarungseid raus läuft!

Grüße
ANGELea

Hallo Jörg,
da ich die Versicherungsbedingungen nicht kenne, kann ich dazu keine Antwort / Rat geben.
Also einfach im Kleingedruckten nachlesen…

Entscheidend könnte auch sein, ob die Konto-Nr. des Darlehensvertrages alt + neu gleich sind oder ob sich die Konto-Nr. geändert hatte…dann wäre das eindeutig ein Beweis, dass hier ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.
JK

Konten sind immer gleich geblieben, laut vertrag müsst
ich jetzt noch 6 Monate warten um den ALSchutz in
anspruch nehmen zu können.

Bei Vertragsabschluss waren sie noch soo nett und
hilfsbereit bei der Bank.

Die wollte mir heut sogar noch nen Yellow Strom vertrag
andrehen ?!

Hauptsache Ihre Provision haben sie…

Ja, so sind die Banker…da kann ich nur jedem raten, die eigene Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen…allerdings…jedem steht es frei, das Kleingedruckte zu lesen…aber der Banker hätte Sie natürlich auch darauf hinweisen können…die Frage ist nur…ob er es selbst überhaupt wußte… :-/
JK

Genau das ist es ja…aber was will ich schon von ner
Bankkauffrau erwarten die mit schmutzigen Cowboy Stiefeln
und ner Hannah Montana Brille da sitzt…

Fakt ist die Bank will ihr Geld, ich bin ja vollkommen
Zahlungswillig aber im moment nicht fähig die rate von 436
euro zu begleichen.

Ihre Optionen an mich waren : Offenbacher oder zahlen…

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Privatkredite sind nicht mein Gebiet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

(…)
War gerade eben bei der Bank um dort Gebrauch von meinen
Arbeitslosigkeitsschutz zu machen, aber die Frau in der Bank
teilte mir mit das der Kredit noch kein Jahr besteht,wegen der
Aufstockung gilt nicht mehr der Erstkredit von 2009 sondern
der jetzige vom Januar.

Was nun ?

Soll ich jetzt ne Offenbacher machen oder wie ?
Ich danke nicht das weder der Bank noch mir damit geholfen
wäre !

Weis jemand nen Rat ?

Gruß Jörg

Hallo Jörg,

leider kann ich bei diesem speziellen Fall keine befriedigende Auskunft oder einen Rat geben. Für mich sieht es so aus, als wäre es richtig, was die Bankmitarbeiterin dir erzählt hat.

Vielleicht kannst du die Rückzahlungen für eine Zeit aussetzen. So hast du die Möglichkeit, dir eine neue Arbeitsstelle zu suchen und später wieder mit der Rückzahlung einzusetzen. Das könnte aber wieder zu einer Laufzeitverlängerung führen. Außerdem liegt es im Ermessen der Bank, ob die sowas mitmacht.

Grüße

Hallo Jörg,

schöner Mist, um es einmal drastisch auszudrücken.
Ok, zurück zum Thema:
Da müsste ich jetzt die genauen Vertragsdaten haben um zu sehen ob, der alte Kredit durch den neuen abgelöst wurde oder ob es zwei verschiedene Kredite sind und zweitens, was genau in der Reschuldversicherung (Restkreditversicherung) drinnen steht?
Lässt sich auch daran erkennen, ob der Gesamtbetrag in einer Summe abgebucht wird oder ob es zwei Buchungen sind (eimal für Kredit alt und einmal für Kredit neu).
Falls es zwei sind, dann greift einmal Versicherung eins und einmal Versicherung zwei für den jeweiligen Kredit. Ist es nur eine Buchung dann nur die Neue.
Wie bereits gesagt, die gültige Reschuldversicherung etc. genau lesen, dann ist man klüger.
Ich würde mir jedenfalls den zuständigen Kreditsachbearbeiter/Abtelungsleiter geben lassen und es sich von ihm genau erklären lassen.

Wahrscheinlich wurde der Kredit von dir und deiner Frau unterschrieben, ergo beide haften für die volle Summe. Müsste man auch in der Vers. sehen, ob es genügt, wenn einer A-los ist oder Beide es sein müssen usw.
Vom Offenbacher hat die Bank garantiert nix und das will sie auch nicht. Ok, zumindest kommt jetzt dann ALG 1, dass sind entweder 60% vom Brutto oder 80% vom Netto, je nachdem was niedriger ist. Also schleunigst zur Arge, da dies sich etwas in die Länge zieht. Dieses ALG I bekommst du max. ein Jahr lang, fallst du während dieses einen Jahres einmal krank bist (mit Attest), dann verlängert sich das ALG I um den jeweiligen Zeitraum (glaub ich zumindest, müsste ich jetzt nachlesen).

Also, ich fasse kurz zusammen:
-Vertrag bzw. Verträge genau lesen
-Kreditsachbearbeiter anrufen
-wenn du eine Rechtschutz hast, Anwalt befragen
-ALG I etc. beantragen
-wenn alles nix hilft, versuchen das Geld zusammen zu bringen bzw. eine Ratenaussetzung mit der Bank vereinbaren (mit denen kann man schon reden).
-falls sie immer noch zicken machen, einen Brief an den Vorstand der Bank schicken bzw. vom RA schicken lassen.
-und natürlich Arbeit suchen und finden (ist derz. leider nicht so leicht)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen und stehe selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gruß und viel Erfolg

Martin Bründl
http://www.der-banker.de/

Danke für die Antwort Martin

Hab im Netz was von Stunden gelesen…hab sofort bei
der Bank angerufen und gefragt ob das geht, Sie meinte:
Ja das könnte evtl gehen…

Ich habe sie gefragt warum ICH sie darauf hinweisen
muss wie sie íhren Job machen muss !?

Darauf hat sie nix gesgt,hab jetzt morgen nochmal nen
termin bei der Postbank wegen ner unterschrift weil sie
das schriftlich anfragen muss oder so.

Hoffentlich klappt das…

Sehr schön, sag ja, dass bekommen wir schon hin, man muss nur wissen wie. Hab ja viel genug Erfahrung was Banken betrifft (hab 16 Jahre in einer gearbeitet).
Ist halt leider immer so, hilf dir selbst, dann hilft dir Gott oder so in der Art.
Und wenn noch was ist, einfac kurz anmailen, mir fällt dann schon was ein, was sich wie machen lässt (oder auch nicht :smile: )
Leider muss man denen immer sagen, was sie machen sollen, von alleine sagen die nix (viele zumindest - teils aus unwissen oder aus lmaa Gefühl).

Servus und Gruß aus Straubing im schönen Niederbayern!

Martin

Nein…meine Optionen an Sie war kein OE. Wenn Sie zahlen wollen aber nicht können, dann sollten Sie ein Gespräch mit der Bank wählen und wenn Ihnen eine bestimmte Mitarbeiterin nicht paßt…die Bank wird ja noch andere Mitarbeiter haben…bzw. im Allgemeinen empfiehlt es sich, dann an den nächst höheren Mitarbeiter sich zu wenden.
Kopf in den Sand stecken bringt nicht …weder Ihnen noch der Bank.

Ach ja…und darauf achten, dass von diesem Gespräch die Bank Ihnen ein Protokoll schickt oder zumindest eine Zusammenfassung, damit auch ein Nachweis für Sie vorliegt, dass Sie sich darum gekümmert haben.
JK

Infos zu Schulden,Banken und Kredite gibt es z.B. hier
www.schuldenfrust.de

Hallo Jörg,

gehe umgehend zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der auch Einblick in die Vertragsunterlagen nehmen kann. Eine Erstberatung kostet oft nicht mehr als 150€.

Aus der Ferne kann ich nicht sagen, unter welchen Bedingungen die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Deine Raten zahlt.

Viele Grüße

Erdbeerzunge

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Hallo Joerg,
sorry damit kenn ich mich nicht gut aus - besser jemand anders hilft Dir.
Ich würde wir folgt vorgehen: die Arbeitslosigkeitsschutzversicherungbedingungen noch einmal genau anschauen, ob nicht auch Anschlussfinanzierungen mit abgedeckt sind. Ggf. referenziert ja der aufgestockte Kredit den Altkredit, so dass eindeutig aus dem Kreditvertrag der Verwendungszweck hervorgeht (Ablösung und Aufstockung des alten Kredites). Meines Erachtens müsste dann die Versicherung greifen - zumindest für die Summe des Altkredites.
Ich rate -wenn kein Geld für ein Anwalt da ist- die Verbraucherzentrale um Hilfe zu bitten.

Viele Glück und viele Grüße!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Antwort:

Servus,

  1. Möglichkeit:
    Mit der Bank zusammensetzen, den Kredit stunden, wenn möglich, die Zinsen bezahlen, aber tilgungsfrei z.B. bis auf weiteres, oder vorerst längstens auf 1 Jahr.
    In dieser Zeit mußt Du alles dahintersetzen, einen neuen Job zu finden.
    Kündigung, Zwangsvollstreckung, EV würde keinem der Beteiligten dienen.
    Was ist mit Deiner Ehefrau - verdient Sie oder ist das von der Höhe her so, dass Ihr davon nur leben könnt, aber keinen Kapitaldienst leisten.

  2. Möglichkeit:
    Habt Ihr Vermögensgegenstände, die Ihr nicht unbedingt braucht (Gold, Schmuck, ein 2.Auto, Briefmarkensammlung oder was auch immer). Verkaufen,
    Erlös einsetzen und der Bank goodwill zeigen, damit diese ein außergewöhnliches Arrangement eingeht, z.B. wie bei 1.

  3. Möglichkeit:
    Sieh’ es aus dem Blickwinkel der Bank: Diese sieht ein Risiko auf sich zukommen, einen Geldverlust.
    Die Gefahr droht, dass diese relativ kleinkariert reagiert oder Schnellschüsse macht.
    Aber, es gibt auch Unterschiede zwischen Zahlungsunwilligen sowie Zahlungswilligen, die aber nicht können, weil die Einkommensquelle entfiel.
    Damit das bänkersche Risikodenken etwas in den Hinter-
    grund gerät, solltest Du der Bank -soweit natürlich möglich- einen Bürgen, der solvent ist, anbieten
    (Eltern, Verwandte usw.). Natürlich sollte man mit
    den künftigen Bürgen vorher ein sauberes Gespräch führen.
    Die Bürgschaft sollte so ausgelegt sein, dass sie nur solange gilt, bis Du wieder einen Job hast, mit dem Du die Rate bedienen kannst. Sie sollte also

  4. eine Befristigung tragen, z.B. auf 1 Jahr

  5. die Bürgschaft sollte bereits entfallen, wenn aus dem neuen Einkommen die Rate nachweislich tragbar ist.
    Eine Möglichkeit wäre, der Bank die Nachweisbarkeit so
    auszulegen, dass beim Nettoeinkommen soviel pfändbar ist, dass die Rate gedeckt ist.
    Das muß man schriftlich vereinbaren.
    Mit pfändbar meine ich nicht, dass die Bank tatsächlich bei Dir pfänden sollte, sondern nur die
    Tabelle nach ZPO (Zivilprozessordnung)zugrundelegt und Dein neues Einkommen zum gegebenen Zeitpunkt danach prüft.
    Wenn Dein Einkommen aber relativ niedrig ist, wärs eher keine gute Idee, da die Bürgen so schnell nicht entlassen werden.
    Aber, zahlungskräftige Bürgen anzubieten -falls möglich-, ist grundsätzlich der gangbare Weg um Zeit zu gewinnen.
    Dem Bürgen aber muß klar sein, dass er ggfs. zahlen muß.

Weiter:
Vergleiche mal Deinen Kreditvertrag Nr. 1 mit dem von
Nummer 2. Ist die Rate tatsächlich nicht mehr bei Arbeitslosigkeit versichert?
Warum eigentlich nicht? Hat man beim Vertrag Nr. 2 zugunsten einer niedrigen Rate darauf verzichtet?

Schokobaer, ich wünsche Dir alles Gute.
Solltest Du mich noch brauchen (z.B. Detailfragen), dann weißt Du ja wie Du mich über www erreichen kannst.
Wenn Du willst jederzeit auch über
[email protected]
Ich bin so alle 2-4 Tage im E-Mail.

Nicht aufgeben, jetzt heißt es KÄMPFEN!
Von alleine wird’s nicht.

Antwort:

Servus,
es ist besser, man braucht eine Bank nicht.
Sorry, ich wollte Dich nicht demotivieren.
Ich bin Banker (kein Investmentbanker!), 40 Jahre dabei und bin schon längst zu dem Ergebnis gekommen.
Aber wie dem auch sei, Du bist jetzt in einer Lage, bei der man beim Denken ins Ruckeln kommt.

  1. Möglichkeit:
    Mit der Bank zusammensetzen, den Kredit stunden, wenn möglich, die Zinsen bezahlen, aber tilgungsfrei z.B. bis auf weiteres, oder vorerst längstens auf 1 Jahr.
    In dieser Zeit mußt Du alles dahintersetzen, einen neuen Job zu finden.
    Kündigung, Zwangsvollstreckung, EV würde keinem der Beteiligten dienen.
    Was ist mit Deiner Ehefrau - verdient Sie oder ist das von der Höhe her so, dass Ihr davon nur leben könnt, aber keinen Kapitaldienst leisten.

  2. Möglichkeit:
    Habt Ihr Vermögensgegenstände, die Ihr nicht unbedingt braucht (Gold, Schmuck, ein 2.Auto, Briefmarkensammlung oder was auch immer). Verkaufen,
    Erlös einsetzen und der Bank goodwill zeigen, damit diese ein außergewöhnliches Arrangement eingeht, z.B. wie bei 1.

  3. Möglichkeit:
    Sieh’ es aus dem Blickwinkel der Bank: Diese sieht ein Risiko auf sich zukommen, einen Geldverlust.
    Die Gefahr droht, dass diese relativ kleinkariert reagiert oder Schnellschüsse macht.
    Aber, es gibt auch Unterschiede zwischen Zahlungsunwilligen sowie Zahlungswilligen, die aber nicht können, weil die Einkommensquelle entfiel.
    Damit das bänkersche Risikodenken etwas in den Hinter-
    grund gerät, solltest Du der Bank -soweit natürlich möglich- einen Bürgen, der solvent ist, anbieten
    (Eltern, Verwandte usw.). Natürlich sollte man mit
    den künftigen Bürgen vorher ein sauberes Gespräch führen.
    Die Bürgschaft sollte so ausgelegt sein, dass sie nur solange gilt, bis Du wieder einen Job hast, mit dem Du die Rate bedienen kannst. Sie sollte also

  4. eine Befristigung tragen, z.B. auf 1 Jahr

  5. die Bürgschaft sollte bereits entfallen, wenn aus dem neuen Einkommen die Rate nachweislich tragbar ist.
    Eine Möglichkeit wäre, der Bank die Nachweisbarkeit so
    auszulegen, dass beim Nettoeinkommen soviel pfändbar ist, dass die Rate gedeckt ist.
    Das muß man schriftlich vereinbaren.
    Mit pfändbar meine ich nicht, dass die Bank tatsächlich bei Dir pfänden sollte, sondern nur die
    Tabelle nach ZPO (Zivilprozessordnung)zugrundelegt und Dein neues Einkommen zum gegebenen Zeitpunkt danach prüft.
    Wenn Dein Einkommen aber relativ niedrig ist, wärs eher keine gute Idee, da die Bürgen so schnell nicht entlassen werden.
    Aber, zahlungskräftige Bürgen anzubieten -falls möglich-, ist grundsätzlich der gangbare Weg um Zeit zu gewinnen.
    Dem Bürgen aber muß klar sein, dass er ggfs. zahlen muß.

Weiter:
Vergleiche mal Deinen Kreditvertrag Nr. 1 mit dem von
Nummer 2. Ist die Rate tatsächlich nicht mehr bei Arbeitslosigkeit versichert?
Warum eigentlich nicht? Hat man beim Vertrag Nr. 2 zugunsten einer niedrigen Rate darauf verzichtet?

Schokobaer, ich wünsche Dir alles Gute.
Solltest Du mich noch brauchen (z.B. Detailfragen), dann weißt Du ja wie Du mich über www erreichen kannst.
Wenn Du willst jederzeit auch über
[email protected]
Ich bin so alle 2-4 Tage im E-Mail.

Nicht aufgeben, jetzt heißt es KÄMPFEN!
Von alleine wird’s nicht.

Antwort:

Servus,
es ist besser, man braucht eine Bank nicht.
Sorry, ich wollte Dich nicht demotivieren.
Ich bin Banker (kein Investmentbanker!), 40 Jahre dabei und bin schon längst zu dem Ergebnis gekommen.
Aber wie dem auch sei, Du bist jetzt in einer Lage, bei der man beim Denken ins Ruckeln kommt.

  1. Möglichkeit:
    Mit der Bank zusammensetzen, den Kredit stunden, wenn möglich, die Zinsen bezahlen, aber tilgungsfrei z.B. bis auf weiteres, oder vorerst längstens auf 1 Jahr.
    In dieser Zeit mußt Du alles dahintersetzen, einen neuen Job zu finden.
    Kündigung, Zwangsvollstreckung, EV würde keinem der Beteiligten dienen.
    Was ist mit Deiner Ehefrau - verdient Sie oder ist das von der Höhe her so, dass Ihr davon nur leben könnt, aber keinen Kapitaldienst leisten.

  2. Möglichkeit:
    Habt Ihr Vermögensgegenstände, die Ihr nicht unbedingt braucht (Gold, Schmuck, ein 2.Auto, Briefmarkensammlung oder was auch immer). Verkaufen,
    Erlös einsetzen und der Bank goodwill zeigen, damit diese ein außergewöhnliches Arrangement eingeht, z.B. wie bei 1.

  3. Möglichkeit:
    Sieh’ es aus dem Blickwinkel der Bank: Diese sieht ein Risiko auf sich zukommen, einen Geldverlust.
    Die Gefahr droht, dass diese relativ kleinkariert reagiert oder Schnellschüsse macht.
    Aber, es gibt auch Unterschiede zwischen Zahlungsunwilligen sowie Zahlungswilligen, die aber nicht können, weil die Einkommensquelle entfiel.
    Damit das bänkersche Risikodenken etwas in den Hinter-
    grund gerät, solltest Du der Bank -soweit natürlich möglich- einen Bürgen, der solvent ist, anbieten
    (Eltern, Verwandte usw.). Natürlich sollte man mit
    den künftigen Bürgen vorher ein sauberes Gespräch führen.
    Die Bürgschaft sollte so ausgelegt sein, dass sie nur solange gilt, bis Du wieder einen Job hast, mit dem Du die Rate bedienen kannst. Sie sollte also

  4. eine Befristigung tragen, z.B. auf 1 Jahr

  5. die Bürgschaft sollte bereits entfallen, wenn aus dem neuen Einkommen die Rate nachweislich tragbar ist.
    Eine Möglichkeit wäre, der Bank die Nachweisbarkeit so
    auszulegen, dass beim Nettoeinkommen soviel pfändbar ist, dass die Rate gedeckt ist.
    Das muß man schriftlich vereinbaren.
    Mit pfändbar meine ich nicht, dass die Bank tatsächlich bei Dir pfänden sollte, sondern nur die
    Tabelle nach ZPO (Zivilprozessordnung)zugrundelegt und Dein neues Einkommen zum gegebenen Zeitpunkt danach prüft.
    Wenn Dein Einkommen aber relativ niedrig ist, wärs eher keine gute Idee, da die Bürgen so schnell nicht entlassen werden.
    Aber, zahlungskräftige Bürgen anzubieten -falls möglich-, ist grundsätzlich der gangbare Weg um Zeit zu gewinnen.
    Dem Bürgen aber muß klar sein, dass er ggfs. zahlen muß.

Weiter:
Vergleiche mal Deinen Kreditvertrag Nr. 1 mit dem von
Nummer 2. Ist die Rate tatsächlich nicht mehr bei Arbeitslosigkeit versichert?
Warum eigentlich nicht? Hat man beim Vertrag Nr. 2 zugunsten einer niedrigen Rate darauf verzichtet?

Grundsätzlich:
In so einer Situation gilt es für beide Seiten zum Vertrag zu stehen. Die Bank überzeugen, dass man 100%ig zahlungswillig ist, aber erst einen neuen Job benötigt. Die Bank soweit bringen, dass man Zeit gewinnt. Ggfs. eine kleinere Rate weiter zahlen (wenn möglich), um damit den Zahlungswillen zu dokumentieren.
Wenn möglich, Hilfe von dritter Seite beanspruchen, dass die einen über Wasser halten, bis man wieder das umgekippte Boot gedreht hat.
Um jeden Preis die Kredit-Kündigung und weiter Maßnahmen gerichtlicher Art verhindern. Dies würde Schufa-Einträge negativer Art nach sich ziehen, so dass Du die nächsten Jahre bonitätsmäßig (Kreditwürdigkeit) tot bist und Dir keiner mehr Geld leiht (Kreditgeber, Handyverträge, Ratenkauf usw.).

Schokobaer, ich wünsche Dir alles Gute.
Solltest Du mich noch brauchen (z.B. Detailfragen), dann weißt Du ja wie Du mich über www erreichen kannst.
Wenn Du willst jederzeit auch über
[email protected]
Ich bin so alle 2-4 Tage im E-Mail.

Nicht aufgeben, jetzt heißt es KÄMPFEN!
Von alleine wird’s nicht.

Antwort:

Servus,
es ist besser, man braucht eine Bank nicht.
Sorry, ich wollte Dich nicht demotivieren.
Ich bin Banker (kein Investmentbanker!), 40 Jahre dabei und bin schon längst zu dem Ergebnis gekommen.
Aber wie dem auch sei, Du bist jetzt in einer Lage, bei der man beim Denken ins Ruckeln kommt.

  1. Möglichkeit:
    Mit der Bank zusammensetzen, den Kredit stunden, wenn möglich, die Zinsen bezahlen, aber tilgungsfrei z.B. bis auf weiteres, oder vorerst längstens auf 1 Jahr.
    In dieser Zeit mußt Du alles dahintersetzen, einen neuen Job zu finden.
    Kündigung, Zwangsvollstreckung, EV würde keinem der Beteiligten dienen.
    Was ist mit Deiner Ehefrau - verdient Sie oder ist das von der Höhe her so, dass Ihr davon nur leben könnt, aber keinen Kapitaldienst leisten.

  2. Möglichkeit:
    Habt Ihr Vermögensgegenstände, die Ihr nicht unbedingt braucht (Gold, Schmuck, ein 2.Auto, Briefmarkensammlung oder was auch immer). Verkaufen,
    Erlös einsetzen und der Bank goodwill zeigen, damit diese ein außergewöhnliches Arrangement eingeht, z.B. wie bei 1.

  3. Möglichkeit:
    Sieh’ es aus dem Blickwinkel der Bank: Diese sieht ein Risiko auf sich zukommen, einen Geldverlust.
    Die Gefahr droht, dass diese relativ kleinkariert reagiert oder Schnellschüsse macht.
    Aber, es gibt auch Unterschiede zwischen Zahlungsunwilligen sowie Zahlungswilligen, die aber nicht können, weil die Einkommensquelle entfiel.
    Damit das bänkersche Risikodenken etwas in den Hinter-
    grund gerät, solltest Du der Bank -soweit natürlich möglich- einen Bürgen, der solvent ist, anbieten
    (Eltern, Verwandte usw.). Natürlich sollte man mit
    den künftigen Bürgen vorher ein sauberes Gespräch führen.
    Die Bürgschaft sollte so ausgelegt sein, dass sie nur solange gilt, bis Du wieder einen Job hast, mit dem Du die Rate bedienen kannst. Sie sollte also

  4. eine Befristigung tragen, z.B. auf 1 Jahr

  5. die Bürgschaft sollte bereits entfallen, wenn aus dem neuen Einkommen die Rate nachweislich tragbar ist.
    Eine Möglichkeit wäre, der Bank die Nachweisbarkeit so
    auszulegen, dass beim Nettoeinkommen soviel pfändbar ist, dass die Rate gedeckt ist.
    Das muß man schriftlich vereinbaren.
    Mit pfändbar meine ich nicht, dass die Bank tatsächlich bei Dir pfänden sollte, sondern nur die
    Tabelle nach ZPO (Zivilprozessordnung)zugrundelegt und Dein neues Einkommen zum gegebenen Zeitpunkt danach prüft.
    Wenn Dein Einkommen aber relativ niedrig ist, wärs eher keine gute Idee, da die Bürgen so schnell nicht entlassen werden.
    Aber, zahlungskräftige Bürgen anzubieten -falls möglich-, ist grundsätzlich der gangbare Weg um Zeit zu gewinnen.
    Dem Bürgen aber muß klar sein, dass er ggfs. zahlen muß.

Weiter:
Vergleiche mal Deinen Kreditvertrag Nr. 1 mit dem von
Nummer 2. Ist die Rate tatsächlich nicht mehr bei Arbeitslosigkeit versichert?
Warum eigentlich nicht? Hat man beim Vertrag Nr. 2 zugunsten einer niedrigen Rate darauf verzichtet?

Grundsätzlich:
In so einer Situation gilt es für beide Seiten zum Vertrag zu stehen. Die Bank überzeugen, dass man 100%ig zahlungswillig ist, aber erst einen neuen Job benötigt. Die Bank soweit bringen, dass man Zeit gewinnt. Ggfs. eine kleinere Rate weiter zahlen (wenn möglich), um damit den Zahlungswillen zu dokumentieren.
Wenn möglich, Hilfe von dritter Seite beanspruchen, dass die einen über Wasser halten, bis man wieder das umgekippte Boot gedreht hat.
Um jeden Preis die Kredit-Kündigung und weiter Maßnahmen gerichtlicher Art verhindern. Dies würde Schufa-Einträge negativer Art nach sich ziehen, so dass Du die nächsten Jahre bonitätsmäßig (Kreditwürdigkeit) tot bist und Dir keiner mehr Geld leiht (Kreditgeber, Handyverträge, Ratenkauf usw.).

Schokobaer, ich wünsche Dir alles Gute.
Solltest Du mich noch brauchen (z.B. Detailfragen), dann weißt Du ja wie Du mich über www erreichen kannst.
Wenn Du willst jederzeit auch über
[email protected]
Ich bin so alle 2-4 Tage im E-Mail.

Nicht aufgeben, jetzt heißt es KÄMPFEN!
Von alleine wird’s nicht…

Hallo,

das ist jetzt leider eine sehr verzwickte Situation. Sollten Sie die Raten nicht mehr tragen können, bestehen nur wenige Möglichkeiten. Sie können versuchen, die Laufzeit des Kredites zu verlängern, wodurch die Rate und somit die monatliche Belastung gesenkt wird. Desweiteren kann man eine sogenannte Stundung beantragen. Bedeutet, Sie müssen von der monatlichen Rate für einige Monate nur die Zinsen zahlen. Leider haben diese „Lösungen“ immer das Problem, dass Sie am Ende mehr Zinsen zahlen.
Danach gehts nur über Vergleiche bis hin zur Insolvenz.

MFG
Nefario