Kündigen zum ende des Monats?

Hallo!
Weil ich meinen Job diese Woche wegen Umzug und Neuanstellung kündigen muss(ende des Monats) …kann ich dann auch zum zb. am 28 Kündigen wenn ich morgen schon meine Kündigung reinreiche?Oder muss das genau am Ende des Monats sein?

Danke für eure Hilfe!

Hallo:Es muss im Mietvertrag gerelt sein.

In aller Regel bedeutet das, spät. am letzten Werktag des Monats muss der Empänger die Kündigen erhalten.
vorab per Fax, falls es eng wird, ist auch gut(doppelt hält besser). Zu zahlen ist die Miete jedenfalls bis zum vollen Monatsende, also nicht vom 28… zum 28.
Schau in Deinen Mietvertrag und spute Dich.
lh.++
Hallo!

Weil ich meinen Job diese Woche wegen Umzug und Neuanstellung
kündigen muss(ende des Monats) …kann ich dann auch zum zb.
am 28 Kündigen wenn ich morgen schon meine Kündigung
reinreiche?Oder muss das genau am Ende des Monats sein?

Danke für eure Hilfe!

Es geht um den Job…nicht um die Wohnung!:wink:

Es geht um den Job…nicht um die Wohnung!:wink:

Das war nun nicht ersichtlich; Job, Wohnung…
Auch hier gilt der Arbeistvertrag mit seiner Kündigungsfrist…
Je nach dem, wie lange man beschäftigt war, richtet sich die Kündigungsfrist ,für den Arbeitgeber bei evtl. fehlen der Frist, nach dem BGB.
Er sollte dann via Internet ins BGB schauen, das ist der Text teilw. mit Erläuterungen, wiedergegeben. Gruß

Also:

Ich bin 1 1/2 Jahre im Unternehmen.
Also habe ich eine 4 Wöchige Kündigungsfrist.
Ich möchte aber gerne schon am 28.11 kündigen…
Also müsste ich doch morgen schon meine Kündigung abgeben beim Arbeitgeber oder geht das nicht?
Weil ja in meinem Vertrag steht „…zum Monatsende“

Gilt der 28. auch schon als Monatsende oder erst in diesem Fall der 30.11…weil möchte schon ein zwei tage früher weg sein …weil mein Umzug 250 km weiter weg geht und ich am 1.12. im neuen Unternehmen bin!
Gruß und danke schon mal für alles :smile:

Hallo,

schreib einfach: hiermit künde ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dann kannst Du das auch morgen abgeben. Wichtig wäre vielleicht noch, wie es mit Deiner Kündigungsfrist ausschaut, da müsste man schon genaue Angaben haben.

Eckdaten:
1.Möchte morgen meine Kündigung abgeben->28.10.10

2.in meinem Aktuellen Arbeitsvertrag steht drin:

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhälnis von beiden Seiten zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden,auch wenn es sich um ein Befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

3.Also 4 Wochen (28 Tage).
4.Mein neue Arbeit beginnt am 1.12 möchte aber schon ein paar Tage voher aus dem verhältnis raus sein wegen Umzug usw.

Also läuft ab morgen wenn ich die Kündigung abgebe meine Kündigungsfrist schon?
GLG

Hallo,

du mußt zum 31.10 kündigen.Zum 28.10…das geht nicht!!!Oder du einigst dich mit deinem jetzigen Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zum 28.10.2010.

lg Sanyy

Monatsende heisst Monatsende, da ja jeder Monat unterschiedlich viele Tage hat.
Und 4 Wochen zum Monatsende bedeutet, mindestens 4 Wochen vorher kündigen.
Ich sehe nur die Möglichkeit, sich eimvernehmlich mit dem alten Arbeitgeber zu einigen, oder es wäre noch ein Resturlaub vorhanden. Dann könnte man zum 31.10.2010 kündigen, aber den Resturlaub entsprechend vorher antreten.
Wünsche viel Glück und auch bei der neuen Arbeit.
herzlichen Gruß und toi toi toi

Hallo

Du kündigst morgen zum ende des monats. also zum 31.10.10. von da an musst du dann also vier wochen frist einhalten. Ich denke bis zum 26.11.11 es sei denn du hast noch urlaub oder kannst etwas anderes mit deinem chef absprechen zb. noch zwei tage unbezahlt frei nehmen.Ich würde das einfach mit dem chef besprechen, der kann dir das bestimmt ganz genau sagen.
Die Kündigung gilt also ab 31.10.10.ega wann du sie übergibst.
lg

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