Hallo!
Na das kann aber dauern, er ist nämlich oft wochenlang
unterwegs
Na das ist so eine Sache. Wer als Vermieter ständig mit dem Zugang von Willenserklärungen, etwa Kündigungen, rechnen muss, kann sich trotz Abwesenheit meiner Meinung nach nicht darauf berufen, die Kündigung sei ihm nicht zugegangen, wenn er nicht für eine Nachsendung o.ä. sorgt. Dann ist der Brief im Briefkasten zwar nicht zugegangen, aber es wäre rechtsmissbräuchlich, sich darauf auch zu berufen. Das müssten eigentlich auch die Gerichte so sehen.
Ist der Postweg eines Einwurfeinschreibens eigentlich länger
als der normale Brief? Wenn nun morgen die Kündigung
verschickt wird, kommt die dann vorraussichtlich in dieser
Woche noch an?
Ich würde meinen ja. Ich denke nicht, dass ein Einwurfeinschreiben statt einem Tag unbeingt zwei oder drei Tage dauern muss. Aber das würde ja auch noch reichen.
Das scheint dann wohl die beste Möglichkeit zu sein.
Dann hätte man im Ernstfall auch einen Zeugen, der sich die Kündigung vorher angesehen hat und der bezeugen kann, dass eben diese Küdnigung mit diesem Inhalt erst in den Umschlag und dann in den Kasten gewandert ist. Da hat man jedenfalls mehr als beim Einwurfeinschreiben, das ja keine Auskunft über den Inhalt des Schreibens liefert. Wobei sich der Vermieter im Streitfall auch nicht pauschal darauf berufen dürfte, das Schreiben habe einen anderen Inhalt gehabt. Dann müsste er schon sagen, welchen anderen Inhalt es gehabt haben soll.
Also Einwurfeinschreiben und mit Zeugen selbst einwerfen ist meiner Meinung nach beides in Ordnung.
Florian.