Kündigung persönlich in den Briefkasten werfen?

Hallo,

der Vermieter eines Mieters wohnt im gleichen Haus, ist aber aus beruflichen Gründen oft längere Zeit abwesend.

Der Mieter möchte nun die Wohnung zum 01.10.2006 kündigen. Wie sieht es aus, wenn der Mieter nun diese Kündigung dem Vermieter in den Briefkasten wirft? Was wäre, wenn der Mieter die Kündigung per Einschreiben schickt, der Vermieter aber im Moment nicht im Hause ist und dieses Einschreiben erst später (also nach dem 30.06.2006) in Empfang nimmt? Ist dann trotzdem die Kündigungsfrist zum 30.09.2006 eingehalten worden?

Danke und Gruß,
Doro

Hallo!

Ist dann trotzdem
die Kündigungsfrist zum 30.09.2006 eingehalten worden?

Nein, sie ist erst zugegangen, wenn er sie abholt. Deswegen macht es viel mehr Sinn, statt eines Übergabeeinschreibens ein Einwurfeinschreiben zu verwenden, dann hat man einen Nachweis, dass da was in den Briefkasten gesteckt worden ist, oder aber man wirft die Kündigung selbst rein und guckt vorsichtshalber, dass man dafür dann für den Fall der Fälle einen Zeugen dabei hat.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Nein, sie ist erst zugegangen, wenn er sie abholt.

Na das kann aber dauern, er ist nämlich oft wochenlang unterwegs (wurde jetzt auch schon seit Wochen nicht mehr gesehen). Aber was kann denn der Mieter eigentlich dafür, wenn der Vermieter sich seine Post nicht zustellen läßt, bzw. sie nicht abholt?

Deswegen
macht es viel mehr Sinn, statt eines Übergabeeinschreibens ein
Einwurfeinschreiben zu verwenden, dann hat man einen Nachweis,
dass da was in den Briefkasten gesteckt worden ist,

Ist der Postweg eines Einwurfeinschreibens eigentlich länger als der normale Brief? Wenn nun morgen die Kündigung verschickt wird, kommt die dann vorraussichtlich in dieser Woche noch an?

oder aber
man wirft die Kündigung selbst rein und guckt vorsichtshalber,
dass man dafür dann für den Fall der Fälle einen Zeugen dabei
hat.

Das scheint dann wohl die beste Möglichkeit zu sein.

Vielen Dank und Gruß,
Doro

Hallo!

Na das kann aber dauern, er ist nämlich oft wochenlang
unterwegs

Na das ist so eine Sache. Wer als Vermieter ständig mit dem Zugang von Willenserklärungen, etwa Kündigungen, rechnen muss, kann sich trotz Abwesenheit meiner Meinung nach nicht darauf berufen, die Kündigung sei ihm nicht zugegangen, wenn er nicht für eine Nachsendung o.ä. sorgt. Dann ist der Brief im Briefkasten zwar nicht zugegangen, aber es wäre rechtsmissbräuchlich, sich darauf auch zu berufen. Das müssten eigentlich auch die Gerichte so sehen.

Ist der Postweg eines Einwurfeinschreibens eigentlich länger
als der normale Brief? Wenn nun morgen die Kündigung
verschickt wird, kommt die dann vorraussichtlich in dieser
Woche noch an?

Ich würde meinen ja. Ich denke nicht, dass ein Einwurfeinschreiben statt einem Tag unbeingt zwei oder drei Tage dauern muss. Aber das würde ja auch noch reichen.

Das scheint dann wohl die beste Möglichkeit zu sein.

Dann hätte man im Ernstfall auch einen Zeugen, der sich die Kündigung vorher angesehen hat und der bezeugen kann, dass eben diese Küdnigung mit diesem Inhalt erst in den Umschlag und dann in den Kasten gewandert ist. Da hat man jedenfalls mehr als beim Einwurfeinschreiben, das ja keine Auskunft über den Inhalt des Schreibens liefert. Wobei sich der Vermieter im Streitfall auch nicht pauschal darauf berufen dürfte, das Schreiben habe einen anderen Inhalt gehabt. Dann müsste er schon sagen, welchen anderen Inhalt es gehabt haben soll.
Also Einwurfeinschreiben und mit Zeugen selbst einwerfen ist meiner Meinung nach beides in Ordnung.

Florian.

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