Ich habe von meinem Arbeitgeber während der Probezeit eine Kündigung erhalten.
Im Kündigungsschreiben wurde allerdings eine andere (kürzere) Frist genannt als vertraglich vereinbart.
Im Arbeitsvertrag ist eine sehr lange Kündigungsfrist angegeben und auf eine Frist während der Probezeit wird nicht explizit eingegangen. Laut Anwalt müsste die vertraglich geregelte Kündigungsfrist also gelten.
Mein Anwalt hatte den Vorschlag eine Kündigungsschutzklage einzureichen um die vertraglich geregelte Frist geltend zu machen.
Ich möchte darauf hinaus meine Kündigung möglichst in die Zukunft zu schieben (auch wenn ich ggf. dann noch arbeiten gehen muss).
Ich habe gehört, dass beim Kündigungsschutzverfahren meist ein Vergleich gemacht wird und der AN eine Abfindung erhält. Diese Abfindung wird dann vom ALG1 abgezogen.
Welche Möglichkeit gibt es um keine Minderung des ALG1 zu erhalten?