Kündigung zum Ende des Monats?!

Hallo!
Weil ich meinen Job diese Woche wegen Umzug und Neuanstellung kündigen muss(ende des Monats) …kann ich dann auch zum zb. am 28 Kündigen wenn ich morgen schon meine Kündigung reinreiche?Oder muss das genau am Ende des Monats sein?

Danke für eure Hilfe!

am 28 Kündigen wenn ich morgen schon meine Kündigung
reinreiche?Oder muss das genau am Ende des Monats sein?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

wann du kündigst, dass ist egal. Du musst nur die Frist einhalten. Also wenn im AV steht, dass du einen Monat ohne festes Ende Kündigungsfrist hast, dann kannst du am 28.10. zum 28.11. kündigen.

Steht im Vertrag, dass das nur zum nächsten 15ten oder 30/31ten ist, dann würdest du am 28.10. zum 15.12. bzw. zum 31.11. kündigen…

Also - AV nochmal richtig lesen, dann ergibt sich alles von ganz allein.

MfG und viel GLÜCK

Huhu danke für deine Antwort.:smile:

In meinem Aktuellen Arbeitsvertrag steht drin:

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhälnis von beiden Seiten zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden,auch wenn es sich um ein Befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

Also passt das ja zum 28.

Großes DANKE an dich!:wink:

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Der Arbeitgeber kann auf die eingetragene Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag bestehen. Es gilt die Regel, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen.

was steht denn im Arbeitsvertrag?
Kündigung abgeben kann man jederzeit, aber die Vereinbarung dazu muss eingehalten werden.

In meinem Aktuellen Arbeitsvertrag steht drin:

Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhälnis von beiden Seiten zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden,auch wenn es sich um ein Befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

LG

Hallo,

Schau mal in dein Arbeitsvertrag. Da müssen die Kündigungsfristen aufgeführt sein. Es kommt ja auch darauf an, wie lange Du im Betrieb bist. Meines Wissens nach kannst Du immer nur zum 30 igsten oder 31 igsten kündigen, oder auch zum 15 ten des kommenden Monates kündigen.

Gruß
Schnucki

Danke für die Antwort.:smile:
Ich habe es jetzt geklärt mit meinem Chef und er meinte das zum 30.11 richtig wäre.
Aber da ich auch Überstunden habe werde/sollte ich die einfach abbauen …dann nehme ich sie mir in der letzten Woche.Dann habe ich genügend Zeit für meinen Umzug!

Danke nochmal.

wo ist Dein Problem?
Du kannst dann 4 Wochen vorher zum 15./Monatsende kündigen

Wenn Du am 01.12.10 am neuen Wohnort arbeiten möchtest, musst Du z. B. zum 30.11.10 kündigen und die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 31.10.
(4 Wochen vorher) abgeben.

viel Erfolg!

Hallo,
ich denke mal das hängt von deinem Arbeitvertrag ab oder ob du noch in Probezeit bist oder …
In diesem Fall müsstest Du mit deinen Angaben schon genauer sein.
mfg

Hallo,

vielleicht ist das nicht ganz so simpel.
Für Kündigungen gibt es Fristen!
Der Regelfall ist 4 Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Wenn das für Dich gilt, würde das bedeuten, Dein Arbeitgeber muss noch diesen Monat Deine Kündigung bekommen, damit Du zum 30.11. raus bist.
Ob diese Frist für Dich gilt, weiss ich natürlich nicht. Schau einfach mal in Deinen Arbeitsvertrag!
Ohne Einhaltung der Frist wäre das eine ausserordentliche Kündigung. Die geht nur, wenn der AG die entsprechende Gründe schuldhaft zu verantworten hat. Schwierig.
Als letzter und wohl vernünftigster Weg bliebe dann noch eine Aufhebung auf Wunsch des Arbeitnehmers im beiderseitigen Einvernehmen. Die ist dann aber mit dem AG auszuhandeln.

Hallo,
das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag für eine Kündigungsfrist festgelegt ist. An diese musst du dich natürlich halten!
LG

hallo
alle diese daten findst du im arbeitsvertrag

gruss

Hallo Milkysick,

eine Kündigung kann laut Kündigungsfristen immer 14 Tage vorher ausgesprochen werde. Zu berücksichtigen sind Urlaubsanspruch, sollte sie noch welchen haben.

Also ist das hier zu kurz.

Mfg Angela06

Lese einfach in deinem Arbeitsvertrag nach § Kündigung evtl. findest du dort antorten

Hallo Milckysick,
nun ist die Antwort wohl überfrlüssig, da bereits heute der 3.11. ist. Sorry!
Meine Antwort wäre gewesen: ja, es ist möglich auch am 28. eines Monats zu kündigen… zum XY, je nach Frist.
Grüsse
Hubel