Hallo,
Joschi hatte doch schon vieles beschrieben
Natürlich reicht ein Fax bei einer Mietkündigung allein nicht
aus, aber da beides gemacht zugestellt wurde, sowohl ein Fax
als auch ein Einschreiben und es auch eine erste Bestätigung
seitens des Vermieters gab,
Eine Email hat keinerlei Rechtswirksamkeit, weil zB die Unterschrift fehlt. Ein Fax könnte eine gefälschte Unterschrift tragen.
entbehrt sich die zweite
Kündigungbestätigung mit einem anderen, weiter in der Zukunft
liegenden Termin,
Sie entbehrt sich eben nicht dadurch. Es könnte auch keine Küdigungsbestätigung sein, der bedarf es nicht. Sondern eine zugestimmte Vereinbarung, nachdem die Kündigungsfrist verkürzt wird.
einer Grundlage meiner meinung nach.
Gut, das nochmal nachgefragt wurde.
Es
klingt, als wurde bisher kein Nachmieter gefunden und als
möchte man die Räumlichkeiten nicht leer stehen haben,
Dies spielt für ein Kündigungsverfahren keine Rolle.
Die Kündigung könnte ggf. Jahre vor dem Kündigungtermin beim VM ankommen, ohne negative Folgen. Warum auf den letzten Minuten gekündigt wird bleibt ein Rätzel.
daher
vermutlich das 2. Bestätigungschreiben mit dem inakzeptablen
anderen Termin. Aber dieses 2. Schreiben muss nur zum
verständnishalber nicht so akzeptiert werden.
s. o.
Einen Automatismus, wobei einseitig etwas von inakzeptabel zum Rechtstitel etc. transformiert wird, gibt es nicht.
Auf Zuruf schon gar nicht.
vlg MC