Kündigungsschreiben an wen?

Hallo,

angenommen, ein Mieter möchte seine Wohnung und seinen PKW-Stellplatz kündigen. Beides wurde durch eine Hausverwaltung provisionsfrei vermittelt. In den Verträgen stehen aber jeweils die Eigentümer, nicht die Hausverwaltung.
Im Mietvertrag für die Wohnung steht als Vermieterin Frau X, drunter aber „vertreten durch Herrn Y“, der auch - im Gegensatz zu Frau X - den Vertrag unterschrieben hat. Im Stellplatz-Vertrag sind die Vermieter das Ehepaar Z. Die Zahlungen gingen immer direkt an Frau X und Ehepaar Z, aber alles andere (Übergabe, Einzug, Reparaturen etc.) wurde ausschließlich über die Hausverwaltung erledigt.
Daher die Frage: An wen müssen die beiden Kündigungsschreiben gehen? Eigentlich ja an die Eigentümer und nicht an die Hausverwaltung, weil die Verträge zwischen dem Mieter und den Eigentümern geschlossen wurden. Also müsste doch der Mieter nur eine Kopie an die Hausverwaltung schicken, oder? Und soll er die Kündigung der Wohnung an Frau X oder Herrn Y schicken?

Danke im voraus für Ratschläge!

ColumnGirl

Hi Columngirl,

gekündigt wird beim Vertragspartner, das ist der Eigentümer. Der Hausverwalter hat über eine Kündigung nicht zu befinden, und von der Kündigung erfährt er durch den Eigentümer, deshalb bekommt er vom Mieter keine Kopie. Der Vertreter ist hier nicht beteiligt.

Gruß Ralf

Also obwohl Frau X nicht mal den Vertrag unterschrieben hat, wird die Kündigung trotzdem an sie und nicht Herrn Y, der unterschrieben hat, geschickt? Mit den Kopien wollte der Mieter nur auf Nummer Sicher gehen.

Grüße
ColumnGirl

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Hi Columngirl,

Also obwohl Frau X nicht mal den Vertrag unterschrieben hat,
wird die Kündigung trotzdem an sie und nicht Herrn Y, der
unterschrieben hat, geschickt?

ja, es sei denn, dem Mieter läge eine Urkunde vor, dass der Vertreter die Geschäfte der Vermieterin wahrnimmt.

Mit den Kopien wollte der Mieter nur auf Nummer Sicher gehen.

Das ist überflüssig, weil es den Verwalter nichts angeht. Wenn es soweit ist, wird er es schon erfahren.

Gruß Ralf