Hallo,
angenommen, ein Mieter möchte seine Wohnung und seinen PKW-Stellplatz kündigen. Beides wurde durch eine Hausverwaltung provisionsfrei vermittelt. In den Verträgen stehen aber jeweils die Eigentümer, nicht die Hausverwaltung.
Im Mietvertrag für die Wohnung steht als Vermieterin Frau X, drunter aber „vertreten durch Herrn Y“, der auch - im Gegensatz zu Frau X - den Vertrag unterschrieben hat. Im Stellplatz-Vertrag sind die Vermieter das Ehepaar Z. Die Zahlungen gingen immer direkt an Frau X und Ehepaar Z, aber alles andere (Übergabe, Einzug, Reparaturen etc.) wurde ausschließlich über die Hausverwaltung erledigt.
Daher die Frage: An wen müssen die beiden Kündigungsschreiben gehen? Eigentlich ja an die Eigentümer und nicht an die Hausverwaltung, weil die Verträge zwischen dem Mieter und den Eigentümern geschlossen wurden. Also müsste doch der Mieter nur eine Kopie an die Hausverwaltung schicken, oder? Und soll er die Kündigung der Wohnung an Frau X oder Herrn Y schicken?
Danke im voraus für Ratschläge!
ColumnGirl