Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutz,lohnt das?

Einen lieben Gruß,

Wenn jemandem z.B. eine bedriebsbedingte fristgerechte Kündigung ausgehändigt wird mit einem Abwicklungsvertrag, welcher eine Abfindungssumme ausweist und andere Dinge wie Urlaub u.d. regelt, grundsätzlich jedoch auf Widereinstellung / Weiterbeschäftigung nicht geklagen werden soll, da eine berufliche Neuorientierung angestrebt wird,
loht sich denn noch eine Kündigungsschutzklage auf Abfindung?

Ausgehend von einer Beschäftigungszeit von 4 Jahre, 7 Monate und keiner vorhandenen Arbeits- Rechtsschutz.

Ein großes Danke für eure Antworten

Sanni

Wenn jemandem z.B. eine betriebsbedingte fristgerechte
Kündigung ausgehändigt wird mit einem Abwicklungsvertrag,
welcher eine Abfindungssumme ausweist und andere Dinge wie
Urlaub u.d. regelt, grundsätzlich jedoch auf Wiedereinstellung
/ Weiterbeschäftigung nicht geklagt werden soll, da eine
berufliche Neuorientierung angestrebt wird,
lohnt sich denn noch eine Kündigungsschutzklage auf Abfindung?

Die Abfindung wird durch Zugehörigkeit im Betrieb berechnet. Wenn alle Fristen und eingehalten und sozialen Gesichtspunkte beachtet wurden, wird vor Gericht nicht mehr bei heraus kommen.
Es wurde betriebsbedingt gekündigt! Wurde der Abwicklungsvertrag unterschrieben?

Ausgehend von einer Beschäftigungszeit von 4 Jahre, 7 Monate
und keiner vorhandenen Arbeits- Rechtsschutz.

Bei Mitgliedschaft in einem Berufsverband gibt es auch Berufsrechtsschutz.

Gruß
Holger

Hallo Sanni,

grundsätzlich gilt, bei einer doch so wichtigen Angelegenheit, das Angebot des Arbeitgebers von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dass der Anwalt in der Regel für diese Beratung ein - jedoch überschaubares - Honorar erwartet, ist normal. Dies bedeutet ja nicht, dass daraus gleich ein Fall für das Arbeitsgericht wird. Aber man erhält zuverlässig Auskunft, ob z.B. die Abfindungssumme in vernünftiger Relation zur Beschäftigungsdauer steht, ob eine Sperre bei ALG I zu erwarten ist (sofern man nicht nahtlos in eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen wechselt), und vieles mehr.

Im Prinzip kann man auch sagen, Dein Arbeitgeber hat Dir ein Angebot unterbreitet. Jetzt liegt es an Dir dieses Angebot zu prüfen und zu bewerten. Evtl. kann man über die Abfindungssumme auch noch verhandeln, darüber wird Dich der Anwalt Deines Vertrauens informieren. Jedenfalls habe ich es so gut wie nie erlebt, dass sich beide Seiten bei Vertragsverhandlungen - egal in welchem Bereich - schon im ersten Gespräch einig wurden.

„…denn, ein bisserl was geht immer…“

Viel Erfolg und schönes Wochenende!
Eve*

Hallo,

Wenn alle Fristen und eingehalten und sozialen Gesichtspunkte
beachtet wurden, wird vor Gericht nicht mehr bei heraus
kommen.

das Gegenteil kann sogar der Fall sein. Die Kündigung wird als zulässig angesehen und es gibt gar kein Geld.

Gruß

S.J.

dann wird zu wenig Geld im Abwicklungsvertrag angeboten
-> 1 Jahr fehlt

und leider ist eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband nicht vorhanden, hate ich mich erkundigt die geben sogar nur Auskunft wenn man Mitglied ist und würden dies in dem Fall erst nach 4 Monaten Zugehörigkeit tun…

Lieben Gruß
Sanni

Hallo Eve,

lieben Dank für die ausführliche Antwort.

Ein Fachanwalt hat telefonisch eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben.
Der Abwicklungsvertrag darf nicht unterschrieben werden, da sonst eine ALG 1 Sperre droht. Man könnte das Geld einklagen (der größtmögliche Gewinn würde versucht zu erzielt) wobei davon noch Anwalt und Steuern abgehen. Dann bekommt angeblich das A-Amt nichts davon.
Das Problem bleibt jedoch, dass danach nicht viel übrig bleiben wird.
Denke ich.

Das Geld sollte seine Anwendung in einem zweiten Bildungsweg finden.

Sagen Erfahrungswerte von anderen, auf jeden Fall versuchen, oder der Nervenkrieg ist es nicht wert?

Der Anwalt sagte probieren, denn nach einer Milchmädchenrechnung könne man Gewinn daraus ziehen. Logisch dass er zurät, er ja auch.

Besten Dank und liebe Grüße

Sandra