Einen lieben Gruß,
Wenn jemandem z.B. eine bedriebsbedingte fristgerechte Kündigung ausgehändigt wird mit einem Abwicklungsvertrag, welcher eine Abfindungssumme ausweist und andere Dinge wie Urlaub u.d. regelt, grundsätzlich jedoch auf Widereinstellung / Weiterbeschäftigung nicht geklagen werden soll, da eine berufliche Neuorientierung angestrebt wird,
loht sich denn noch eine Kündigungsschutzklage auf Abfindung?
Ausgehend von einer Beschäftigungszeit von 4 Jahre, 7 Monate und keiner vorhandenen Arbeits- Rechtsschutz.
Ein großes Danke für eure Antworten
Sanni