Kürzung der Ausbildungsvergütung

Hallo,
kann mir jemand verraten, ob die Ausbildungsvergütung in Folge von Minusstunden gekürzt werden darf, um diese auszugleichen.
Benötige auch Quellen(Paragraphen), wo ich dieses belegen kann.
Danke im Voraus
MfG Timo

Hallo Timo,

als Aubilder würde ich sagen, die Azubi-Vergütung darf nicht gekürzt werden.

Begründung:

Die Azubi-Vergütung stellt keine Gegenleistung im Sinne der Arbeitsgesetze dar. Die Azubi-Vergütung ist eine Vergütung ohne Gegenleistung. Streng genommen darf ein Azubi auch nicht in die Produktion oder in den Arbeitsprozess eingebunden werden.

Richtig: Es wird überall anders gehandhabt. Die Azubis (entschuldige, natürlich auch die Azubinnen) werden soweit wie möglich in den Arbeitsprozess eingebunden, weil dadurch die Qualität der Ausbildung verbessert wird.

Im Gegenzug dürfen Azubis auch keine Überstunden machen. Logischerweise müssten die Überstunden gesondert entlohnt werden.

Der Ausbilder kann hier lediglich Anordnen, dass die Minusstunden nachgearbeitet werden. Dies muss nicht mit Mehrarbeit geleistet werden. Das kann auch durch Anordnung von betrieblichen Unterricht, schreiben der Ausbildungsnachweise oder Tätigkeitsberichte geschehen.

Siehe hier aber einmal ganz genau in Deinen Ausbildungsvertrag, was dort geregelt ist.

Helfen diese Tipps nicht weiter, rufe einfach bei der zuständigen IHK oder HK an. Dort gibt es einen Ausbildungsberater. Dieser ist zuständig für Ausbildungsfragen.

Gruss Bernhard

Hallo Timo,
Deine Informationen warum es zu einer Minderleistung gekommen ist, ist sehr dürftig.
Dennoch habe ich folgendes gefunden.
Die Vergütung ist für einen Zeitraum von sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn der Auszubildende unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen.
Diese Regelung ist unabdingbar (Auch nicht mit Vertag zu ändern). Fällt die Ausbildung aus, obwohl sich der Auszubildende dazu bereit hält, so bleibt der Verpflichtungsanspruch ebenfalls bis zu sechs Wochen erhalten. Schließlich besteht Anspruch für alle Zeiten der Freistellung für Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
(§ 12 Brufsbildungsgesetz)
Mit kollegialen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moment mal: was meinst Du mit ‚Minusstunden‘???
Hi Timo,

falls Du mit ‚Minusstunden‘ unentschuldigtes Fehlen meinst, kann die Ausbildungsvergütung durchaus gekürzt werden. Zu eventuellen Minusstunden gehört aber auf keinen Fall das Ausfüllen des Berichtsheftes oder ähnliches. Dazu muß Dir der Ausbilder während der ‚Arbeitszeit‘ Gelegenheit geben.

Ansonsten stimme ich Berhards Meinung zu: einfach so, darf die Ausbildungsvergütung nicht gekürzt werden.

Ciao

Tessa

Doppelposting
Hi Timo.
du hast im Brett „Recht“ das gleiche gepostet. Wenn du ein sog. Doppelposting (also in verschiedenen Brettern) setzt, dann mache das bitte kenntlich mit Querverweise oder ähnliches.

Damit wir dir konkrete Antworten geben können, solltest du die gestellte Frage beantworten, woher diese „Minderstunden“ rühren.

So erhältst du Antworten ins Blaue hinein, die vielleicht nicht den tatsächlichen Sachverhalt abdecken.

Gruß,
Francesco

Kurz und knapp
Hi!

Wenn Du als Azubi unentschuldigt fehlst, darf die Vergütung gekürzt werden!

Sind die Minusstunden nicht durch Deine Schuld (ein verpasster Zug z. B. ist Deine Schuld) entstanden, darf er es nicht!

Gruß
Guido

Selbstverständlich kann die Vergütung für vom Auszubildenden

zu vertretende Versäumnisse gekürzt werden.
Der Ausbildende (Lehrherr!) verhält sich hier richtig freundlich, wenn er nicht gar Urlaub anrechnet. Auch das wäre denkbar und möglich.
Im Ausbildungstarifvertrag der Bauindustrie ist in § 2 klar geregelt, wieviel für versäumte Schulstunden abgezogen werden
muss. Entsprechendes in anderen Ausbildungstarifverträgen.

unahbhängig vom rechtlichen Status…
Hallo Timo,

mal ganz abgesehen vom rechtlichen Status sollte man nicht vergessen, wie die Arbeitgeber-Rechnung zum Thema Azubi aussieht (mal abgesehen davon, dass es eine gute Möglichkeit ist, aktiv auf die zukünftigen Mitarbeiter einwirken zu können bzw. abgesehen von moralischen Ausbildungsverpflichtungen):

Im 1. Lehrjahr finanziert der AG Deine Ausbildung
Im 2. Lehrjahr müsste sie sich tragen
Im 3. Lehrjahr erhofft er sich, dass er die Investition wieder zruückbekommt

Wenn man die gesamten Ausbildungskosten (Lohn + Urlaubsgeld + Sozialbeiträge + Fahrtkostenbeteiligung usw. Ausbildungsmaterialen) dann noch auf die tatsächlich möglichen Arbeitsstunden (Gesamtstunden abzgl. Berufsschule abzgl. Urlaub) umlegt, dann ist ein Azubi gar nicht mehr so billig.

=> wenn Du fehlst, dann geht die Rechnung für den AG gar nicht mehr auf.

Ausserdem hätte er bei fehlender Sanktion das Problem, dass viele Azubis (sorry, auch Azubinen) das Gleiche machen würden.

Eine Ausbildung ist halt nicht gleichzusetzen mit einer Schule, bei der keiner drauflegt, wenn Du nicht da bist.

Grüsse

Sven

Dazu habe ich auch nochmal eine Frage?

In dem Ausbildungsbetrieb wo ich früher gearbeitet habe, hat man mir auch Minusstunden angerechnet. Die sind dadurch entstanden, daß der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit ranschaffen konnte, und mir dann immer zwangsweise freigegeben hat. Diese Minusstunden wurden mir dann vom Urlaub abgezogen. Darf er das überhaupt machen?

Meine Ausbildung ist jetzt schon drei Jahre her, es würde mich aber trotzdem noch interessieren, so im Nachhinein!

Gruß, Ela!