KV- Beiträge auf Lebensversicherung

Ich bin bis 31.12.2012 bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Danach endet mein Angestelltenverhältnis und ich werde in Rente gehen und dann freiwilliges Mitglied in der gesetzl. Krankenkasse sein, da ich die Voraussetzungen für pflichtversicherte Rentner nicht erfülle. Wie ich gehört habe müssen freiwillig Versicherte Krankenversicherungsbeiträge auf private Kapitallebensversicherungen (keine Direktversicherung ) 10 Jahre lang bezahlen. Meine Frage lautet wie folgt: Ich bekomme meine Lebensversicherung im Jahr 2011 ausbezahlt, also zu einem Zeitpunkt wo ich noch Pflichtversichert bin ( diese müssen bekanntlich keine KV-Beiträge auf Lebensversicherungen bezahlen ). Da ich erst ein Jahr nach der Auszahlung meiner Lebensversicherung, also im Jahr 2012 zum freiwillig Versicherten werde interessiert mich ob dann noch KV-Beiträge auf meine Lebensversicherung erhoben werden kann.

Du beantwortest Dir selbst Deine Frage.
LV läuft seit über/genau 10 Jahren; wird im Jahr 2011 ausgezahlt. Selbstverständlich steuerfrei, wenn die anderen Kriterien erfüllt sind. Warum solltest Du dann, ob freiwillig GVK-versichert oder nicht dann KV-Beiträge darauf zahlen. Schliesslich wurden die Beträge bereits dem sozialversicherungs-technischen Abzug unterworfen: Heisst zu Deutsch. Du hast das doch aus dem Netto bezahlt. So what ??

Bärenkind versteht leider meine Frage nicht richtig. Viele wissen nicht das private Kapitallebensversicherungen bei Fälligkeit als freiwillig Versicherter Krankenversicherungspflichtig sind, Beispiel: Bekommt man 100.000 Euro ausbezahlt wird diese Summe durch 120 geteilt, ergibt eine monatl. Einnahme von 833.-- und darauf erhebt die GKV ihren Versicherungsbeitrag für 10 Jahre. Meine Frage ist ja wie folgt gewesen: Zum Zeitpunkt der Auszahlung meiner LV im jahre 2011 bin ich noch Pflichtversichert ( bei Pflichtversicherten wird die LV nicht berrechnet ), aber im Jahre 2012 - also 1 Jahr nach Auszahlung der LV - werde ich freiwillig versichert sein weil mein Arbeitsverhältnis erlischt. Die Frage ist ob die GKV dann auf meine LV zurückgreifen kann obwohl ich im Jahr der Auszahlung nicht freiwillig versichert war.

Hallo,

Vergiss es, das ist nicht Gesetz, das ist nur eine Empfehlung! Im Gegensatz zu einer bAV wird die „normale“ LV auch gar nicht weitergemeldet!
Fazit: Nach dem derzeitigen Stand greift die GKV weder als Pflicht- noch als freiwillig Versicherter auf deine LV zurück! So leid mir es für dich tut!

Gruß cooler

P.S. Natürlich würde die GKV auch gerne KV-Beiträge auf einen Lebensmittelkauf haben wollen, warum denn nicht!? (LOL)

owT

Leider ist es doch Gesetz und viele wissen es nicht, es gibt sogar ein BSG-Urteil aus 03/2010 das bei freiwillig versicherten auf normale Lebensversicherungen KV-Beiträge für 10 Jahre erhoben werden. Ich stelle aber hier meine Frage zu dem Thema ein, denn ich wollte ja nicht wissen ob das gesetzlich so geregelt ist - was der Fall ist - sondern meine Frage zielte ja auf etwas anderes hin. Dennoch Danke für die Rückmeldungen.

Es ist kein Gesetz, es kommt auf die jeweilige Satzung an!

KV- Beiträge auf Lebensversicherung
Hallo,
die Frage ist wirklich nicht einfach zu beantworten.
Eine fiktive Überlegung:
Bei einer Direktversicherung, die während der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgezahlt würde, wäre es so, dass bei einer anschließenden freiwilligen Versicherung für die Zeit bis 10 Jahre nach der Auszahlung Beitragspflicht bestände. Das wäre eindeutig geregelt.
Bei einer Auszahlung, die nicht aus einer Direktversicherung stammt, gibt es keine genaue Aussage. Maßgebend sind § 240 SGB V und die Regelungen des Spitzenverbandes Bund (die Satzung hat seit 01.01.2009 hier keine Bedeutung mehr):
https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_…
Hierzu gibt es aber keine genaue Regelung.
Die Krankenkasse könnte argumentieren, dass eine Regelung wie bei einer Direktversicherung am plausibelsten ist, da damit die geamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.

Eine andere fiktive Überlegung:
Der Betreffende füllt den Fragebogen der Krankenkasse zu den aktuellen Einnahmen wahrheitsgemäß aus. Da vermutlich nicht zu Lebensversicherungsauszahlungen in den letzten 10 Jahren gefragt wird und für Versicherte keine Verpflichtung besteht, sich selber zu Experten im Beitragsrecht zu machen, kann es später keinerlei Vorwürfe wegen falscher Angaben geben. Falls sich später noch Änderungen im Steuer-, Beitrags- oder Melderecht ergeben sollten, können diese m.E. höchstens für die Zukunft gelten.
Gruß
RHW