Lastenausgleichzahlungen

Meine Schwiegereltern haben ein Mehrfamilienhaus geerbt. Nun kommt das Finanzamt und fordert eine Lastenausgleichszahlung zurück. Sie sind total geschockt!!! Zumal niemand damit gerechnet hat, da die Vererbende niemals einen Anspruch auf Lastenausgleichszahlungen gehabt hat. Das Haus war bis zum lebensende der Vererbenden im eigenen Besitz. Es wurde lediglich von einer Ostdeutschen Wohnungsbaugesellschaft verwaltet! Was sollen meine Schwiegereltern Tun???

M.f.G.

Oliver Rose

hallo, der Lastenausgleich ist eine uralte Angelegenheit und inzwischen fast vergessen. Es könnte sich um ein alte Finanzierung (Darlehn aus Lastenausgleichsmitteln) handeln. Weiteres kann ich nicht aus Ihren Mitteilungen erkennen. Ich würde zum Sachbearbeiter gehen und ihn um Aufklärung bitten. Er wird Ihnen vielleicht auch helfen. Näheres könnte sich aus den Unterlagen ergeben, die hinterlassen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

hallo herr gintemann,

haben sie vielen dank für ihre schnelle antwort. ihr einverständnis vorrausgesetzt, werde ich die mail an meine schwiegerelter weiterleiten!

m.f.g

o.r.

Guten Abend
ich habe davon leider keine Erfahrung,würde beim Finanzamt nachhaken, sonst kann nur ein Notar Rechtsanwalt, helfen.
Gruß
viel Erfolg
Cava

hab vielen dank cava,

ich denke auch, dass es besser ist beim fa mal nach zu fragen. oder besser gleich zum anwalt und hilfe holen!

lg

o.r.

Da kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo Herr Rose, leider kann ich Ihnen da nicht helfen. Ich bin kein Experte auf diesen Gebiet. Aber sicher haben sich schon Experten bei Ihnen gemeldet. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.

Liebe Grüße vom Hirschlein …

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Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich denke meine Schwiegereltern, werde es Ihrem Anwalt übergeben!

M.f.G.

OR

Guten Tag Herr Rose,

da ich selbst mit er(he)blichen Rückforderungen dieser
Art konfrontiert bin, komme ich erst heute dazu Ihnen zu schreiben und bitt um Vewrständnis.

Grudsätzlich bin ich der Meinung, daß es sich beim LA um Solidarzahlungen handelt und entsprechende Rückzahlungen nach Möglichkeit zu leisten sind.- Aber im von Ihnen geschilderten Fall scheint mir die Anspruchsgrundlage nicht eindeutig vor zu liegen:

  • Erhalt von Lastenausgleich liegt nicht vor
  • Erwerb ohne angemessene Gegenleistung ist
    ebenfalls nicht gegeben.

Auch, wenn die Angelegenheit schon endgültig zum Abschlußgebracht wurde, wäre ich für eine kurze Information dankbar.

Freundlich grüßt Sie

Stefan Goeser

Hallo Herr Goeser,

vielen Dank für Ihre Information!

Es ist inzwischen viel Zeit vergangen. Ich bin nicht sicher ob die Zahlung an das FA inzwischen erfolgt ist?

Ich werde diese Information an meine Schwiegereltern weiterleiten. Sollten noch Fragen offen sein, werden sie sich ggf. bei Ihnen melden!

M.f.G.

Oliver Rose