Lastschrifteinzug angemeldet und abgelehnt - trotzdem eingezogen - darf das?

Hallo,

jemand hat eine berechtigte, nicht in Frage gestellte Forderung an mich und aus einer früheren Transaktion meine Kontodaten. Benachrichtigt mich per Mail, die berechtigte Forderung von meinem Konto einziehen zu wollen. Ich widerspreche innerhalb 24 Stunden, da die Einzugsermächtigung nur für einen konkreten Einzug galt, nicht für die Ewigkeit. Biete Überweisung an und bitte um die Kontodaten.

Der Einzug erfolgt Tage später trotzdem. Ich buche, wie angekündigt, retour.

Das Ganze nochmal und schließlich bekomme ich per Post eine Ankündigung zum Einzug von meinem Konto, zusätzlich zum unstrittigen Betrag die Stornogebühren.
Netterweise aber auch endlich die Kontodaten des Forderers (klein in hellgrau am Seitenrand).
Ich habe den unstrittigen Betrag überwiesen, die Kosten für unerlaubte Einzüge und daraus folgenden Rückbuchungen nat. nicht. Lehrgeld soll zahlen, wer „technische Fehler“ macht.

Finde es aber reichlich unverschämt, dass Flixbus / Logpay erstmal Geld von meinem Konto abbucht für nichts (angebl. technischer Fehler), meine klare Ansage, dass keine Einzugsermächtigung mehr besteht locker mißachtet und mir dann noch die Gebühren für die Rückbuchungen in Rechnung stellt.

Man könnte meinen, da wäre ein Betrug mit null Risiko beabsichtigt - wenn man ein Schelm wäre und Abzocke/böse Absicht für möglich halten würde. Was nat. nicht der Fall ist. Technische Fehler halt - leider nie zu Gunsten der Kunden. Zufall, keine Frage.

Frage: was kann ich gegen angekündigte, unerlaubte Einzüge von meinem Konto unternehmen? Den Einzieher bei meiner Bank grundsätzlich sperren lassen? Oder etwas in der Art?

Wäre Dankbar für hilfreich Tips (nicht für „das ist halt so, buch halt retour“ - das kann ich schon). 

Gruß, Paran

Hallo,

im Vorfeld kann das Problem nicht ausgeschaltet werden, denn es liegt am Unternehmen, welches die Einzugsermächtigung missbraucht.

Man muss verstehen, dass das Unternehmen bei seiner Bank den Auftrag erteilt, bei der Bank des Kunden den Betrag xy € einzuziehen und versichert seiner Bank gleichzeitig durch den erteilten Einzug, dass die Vollmacht des Kunden vorliegt.

Bei mehreren 100.000 Kontoeinzügen pro Tag in Deutschland kann die Bank die Vollmacht nicht kontrollieren; die Bank hat nur die Möglichkeit, bei weiterem Missbrauch ihres Bankkunden die Einzugsermächtigungen zukünftig nicht mehr durchzuführen.

Natürlich haftet die Firma für entsprechende Kosten für die ungerechtfertigte Abbuchung.

Es dürfte technisch aufwendig bzw. ggf. unmöglich sein, dass der Kunde seine Hausbank beauftragt, Abbuchungen eines bestimmten Unternehmens nicht durchführen zu lassen, denn dies geschieht „außerhalb der Bank“ in Rechenzentren.

Dem Unternehmen kann allerdings zur „Abschreckung“ bei weiteren ungerechtfertigen Abbuchungen ein Strafantrag wg. versuchten Betrug (§ 263 StGB) angedroht werden.
Manchmal wacht da dann einer in der Firma auf.

lG

Hallo,

in der Regel bieten die Banken eine Mandatssperre an. Dafür brauchst du die Gläubiger ID und/oder die Mandatsreferenz. Dann wird die Lastschrift beim nächsten Mal gleich zurück gebucht (taucht aber normalerweise trotzdem als Last- und Gutschrift auf dem Kontoauszug auf).

LG

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hilft mir schon etwas.

Dem Unternehmen kann allerdings zur „Abschreckung“ bei
weiteren ungerechtfertigen Abbuchungen ein Strafantrag wg.
versuchten Betrug (§ 263 StGB) angedroht werden.
Manchmal wacht da dann einer in der Firma auf.

Das habe ich schon. Hat leider gar nichts genutzt.

Tatsächlich Anzeige erstatten ist leider nicht so einfach, im Einzelfall oft nur als Privatklage möglich und entsprechend teuer. Bei paar zig Euro lohnt schon ein Anwaltsbrief nicht.
Die Staatsanwaltschaft reißt sich nicht darum, Polizisten sind damit von vornherein überfordert - entschieden eine Gesetzeslücke.

Das nutzen solche Firmen halt aus. Viel diffuser Kleinbetrug bringt gute Einnahmen ohne große Probleme. Eine Verurteilung ist bei Einzelfällen unwahrscheinlich. Da werden technische Fehler oder inkompetente Mitarbeiter vorgeschoben, die Betrugsabsicht ist kaum nachweisbar. Da gibt es ja weit bösere Beispiele, die damit seit Jahren durchkommen. Leider.

Wer per technischer Fehler oder mangelnd ausgebildetem Personal „aus Versehen“ Diebstahl betreibt, sollte so schuldig sein, wie ein Auto- oder Radfahrer, der wg. technischer Fehler am Fahrzeug einen Unfall verursacht oder ein Spediteur, der Fahrern zu lange Fahrzeiten aufzwingt.
Notfalls könnte man Firmen, die per Lastschrift abrechnen auch einen regelmäßigen IT-Tüv abverlangen - damit wäre die Ausrede „technischer Fehler“ schon mal passé.

Geschehen sollte da jedenfalls etwas.

Lieben Gruß, Paran

Hallo,

ein guter Tip, aber was ist die Gläubiger ID bzw. Mandatsreferenz?
Wo finde ich die?
Habe nur Mails ohne alles und einen Brief mit den Standartangaben. Kann ich die Daten über die Firmennamen ergoogeln? Oder beim Handelsregister erfragen?

Und eh ich das alles recherchiere: weißt Du zufällig ob die Postbank Mandatssperre anbietet (ist ja nicht gerade für Topservice bekannt)?

Dank und Gruß, Paran

Moin!

Diese Angaben müsstest Du in der unberechtigten Lastschrift finden.

Gruß derschwede77

Hast Du keine Freunde und Hobbies?

jemand hat eine berechtigte, nicht in Frage gestellte Forderung an mich und aus einer früheren Transaktion meine Kontodaten. Benachrichtigt mich per Mail, die berechtigte Forderung von meinem Konto einziehen zu wollen. Ich widerspreche innerhalb 24 Stunden, da die Einzugsermächtigung nur für einen konkreten Einzug galt, nicht für die Ewigkeit.
Biete Überweisung an und bitte um die Kontodaten.

Der Einzug erfolgt Tage später trotzdem. Ich buche, wie angekündigt, retour.

Hast Du vielleicht keine Hobbies im Leben, weil Du eine für Dich ohne jeden Aufwand durchgeführte Zahlung stornierst, und danach mit Aufwand für Dich den selben Betrag auf einem anderen Weg bezahlst?
Anders ausgedrückt: Hast Du im Leben nichts anderes zu tun?

Gehe mal wieder raus, nutze Tinder oder Grindr, damit Dein Leben wieder einen Inhalt bekommt.

Auch ohne Gruß ich habe wenig Hobbies mangels Zeit wg. Arbeit, Freunde ja, Kinder obendrein.
Ich hasse es einfach, wenn mir fremde Leute Scheine aus dem Portemonai stibitzen oder vom Konto.
M.E. ist da kein Unterschied. Mein Konto ist „Mein Konto“. Wer davon abheben darf und wer nicht, sollte von mir bestimmt werden können.
Alles andere ist Klau.

Wenn Du dein Konto als Selbstbedienungsladen ohne Kasse O.K. findest, ist das Deine Sache.

Ich mag Diebe nicht, egal, wo und wie sie reinkommen oder an was. Bin einfach grundsätzlich gegen Diebstahl, auch gegen rechtlich nicht so Definierten.

Gib doch mal Deine Kontodaten hier bekannt. Werde sie gern an Firmen weiterleiten, die es nicht so genau nehmen. Dir ist das ja egal, also warum nicht?

Gruß, Paran

Ich hasse es einfach, wenn mir fremde Leute Scheine aus dem Portemonai stibitzen oder vom Konto.

Der Geschäftspartner war hier nicht fremd, und Du hast den Betrag geschuldet. Also ich würde mich da freuen, wenn einfach abgebucht wird. Da hätte ich keine Arbeit damit.

Wenn Du dein Konto als Selbstbedienungsladen ohne Kasse O.K. findest, ist das Deine Sache.

Es hier um eine berechtigte Forderung.

Gib doch mal Deine Kontodaten hier bekannt. Werde sie gern an Firmen weiterleiten, die es nicht so genau nehmen. Dir ist das ja egal, also warum nicht?

Es geht bei Dir um einen Geschäftspartner, der schon abgebucht hat, und dem Du Geld schuldest.

Mein Großvater hat bei so etwas immer gesagt „es geht hier ums Prinzip“. Ich selber kann mir für das Prinzip nichts kaufen.

Gruß, Paran

Grüße

Erdbeerzunge

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Hallo,

ja, das geht bei der Postbank. Ich glaube, die Filialen haben sogar Vordrucke dafür. Geht aber auch formlos.

Die Mandatsreferenz findest du im Online-Kontoauszug hinter dem Wort „Mandat“ und die Gläubiger-ID heißt dort „Einreicher-ID“. Ich bin mir nicht sicher, wie das bei den anderen Kontoauszügen aussieht, aber das sollte ähnlich sein. Eigentlich hätte der Einzieher dir diese Daten aber auch vor dem Einzug mitteilen müssen.

LG

Hallo,

Ich hasse es einfach, wenn mir fremde Leute Scheine aus dem Portemonai stibitzen oder vom Konto.

Der Geschäftspartner war hier nicht fremd - doch. Der Geschäftspartner war ein Finanzdienstleister, von dem ich nie gehört hatte.

Kenne da keine Namen, keine Stimme, kein Gesicht.
Wie könnte noch fremder aussehen?

Wenn Du dein Konto als Selbstbedienungsladen ohne Kasse O.K. findest, ist das Deine Sache.

Es hier um eine berechtigte Forderung.

Ja. Habe angeboten, den Betrag zu überweisen, wenn man mir die Kontodaten übermittelte. Reicht das nicht?
Hat der Finanzdienstleister ev. Angst, ich würde mit seinen Kontodaten so umgehen, wie er mit meinen?

Gib doch mal Deine Kontodaten hier bekannt. Werde sie gern an Firmen weiterleiten, die es nicht so genau nehmen. Dir ist das ja egal, also warum nicht?

Es geht bei Dir um einen Geschäftspartner, der schon abgebucht
hat, und dem Du Geld schuldest.

Es geht um einen Finanzdienstleister, der erstmal ohne Anspruch und ohne Einzugermächtigung abgebucht hat und dann seine Mails nicht ließt oder nicht ernst nimmt und der immernoch keine Einzugsermächtigung hatte.
Und dem ich rechtzeitig mitgeteilt habe, dass ich den „fehlerhaft abgebuchten“ Betrag retour buchen würde.
Ich habe nicht einmal geschimpft ob dieses offensichtlichen Betrugsversuchs.

Eine Rechnung schicken kostet - aber die erste Abbuchung durch „technischen Fehler“ und damit Anlass der ganzen Geschichte, war nicht mein Fehler und beinhaltet keine Einzugsermächtigung.

Mein Großvater hat bei so etwas immer gesagt „es geht hier ums
Prinzip“. Ich selber kann mir für das Prinzip nichts kaufen.

Wo bleiben Deine Kontodaten? Prinzip ist Dir doch wurscht, also kannst Du uns die Daten auch kundtun.
Also lass Dich auf Dein „Kein Prinzip“ ein. Wenn Du er ernst meinst.

Gruß, Paran

Hallo,

vielen Dank für die detaillierte Info.
Sollte ich weiter Probleme mit der Firma haben, werde ich das jedenfalls machen.

Gruß, Paran

Ach Merger …

Dem Unternehmen kann allerdings zur „Abschreckung“ bei
weiteren ungerechtfertigen Abbuchungen ein Strafantrag wg.
versuchten Betrug (§ 263 StGB) angedroht werden.

Welchen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft sich denn das Unternehmen bei einer hier unstrittigen Forderung?

Man man man

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Hi!

Ich habe nicht einmal geschimpft ob dieses offensichtlichen
Betrugsversuchs.

Welcher Betrug?
Ein Betrug setzt voraus, dass jemand sich selbst oder einem Dritten einen rechstswidrigen Vermögensvorteil verschafft - das ist hier bei einer existenten Forderung de facto nicht der Fall!

Geh zur Bank, lass das Mandat sperren, und gut ist.
In den AGB steht nicht zufällig etwas darüber, dass die Zahlung nur per Lastschrift oder zumindest nicht per Rechnung möglich ist, oder?

Gruß
Guido

‚Das wird richtig teuer‘ für paran
Falls es tatsächlich um flixbus und deren Fahrkarten geht, steht in deren von paran akzeptierten AGB’s zu den Bezahlmethoden:

"5.1 Fahrausweise können je nach Buchungsstelle mit verschiedenen Zahlungsmethoden bezahlt werden:

Im Internet: PayPal, Lastschrift, Kreditkarte (Mastercard/Visa), SofortÜberweisung, iDeal
An Bord der Fahrzeuge: Bar
In Partner-Agenturen: Bar, falls verfügbar: EC-Karte, Kreditkarte (Mastercard/Visa)
An Busbahnhöfen: Bar, falls verfügbar: EC-Karte, Kreditkarte (Mastercard/Visa)"

Mit Überweisung kann NIE gezahlt werden.

Wie sagte doch gleich der Handwerker beim Aufmass nehmen: „Das wird teuer!“

Hallo,

In den AGB steht nicht zufällig etwas darüber, dass die
Zahlung nur per Lastschrift oder zumindest nicht per Rechnung
möglich ist, oder?

Der Finanzdienstleister von Flixbus hat mir vor der unberechtigten Abhebung leider keine AGB geschickt. Nachher auch nicht.

Gruß, Paran

Hallo,

es ist offenbar schwerer zu vermitteln, als gedacht.

Es ging in diesem Fall nicht um zu zahlende Fahrkarten. Es ging um eine völlig unbegründete Abhebung von meinem Konto ohne jede Gegenleistung.

Dergleichen wird in der AGB als Fall leider nicht erwähnt, ergo gibt es dazu auch keine Regelung.

Gruß, Paran

hi

Es ging in diesem Fall nicht um zu zahlende Fahrkarten. Es
ging um eine völlig unbegründete Abhebung von meinem Konto
ohne jede Gegenleistung.

Im ersten Posting hast Du geschrieben, daß die Forderung zu recht bestand und von Dir nicht bestritten wird. Du warst nur mit der Art der Bezahlung (Abbuchung von Konto statt Überweisung) nicht einverstanden.

Manche Menschen machen sich wirklich das Leben selber unnötig schwer.

Gruß
Edith

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