Lohn rückzahlung bei versäumnis?

Ich bin zurzeit in der ausbildung zum dachdecker im dritten lehrjahr und beende meine ausbildung in ca 10 wochen war aber die letzten 2 jahre nur ca 5 mal in der berufsschule aus diesem grund drohte mir meine chefin heute mich vor Gericht zu ziehen weil sie den lohn meiner geschwänzten schultage zurück verlangt

Meine frage ist nun ob sie das überhaupt machen kann und wenn ja wie ich nachvollziehen kann was ich zurück zahlen muss?

Hallo,

habe keine Ahnung und kann Dir nicht helfen.

Klaus

Hallo, das ist wirklich ein Problem. Die Chefin zahlt umgerechnet pro Tag xxEuro. Fehlt jemand unentschuldigt, wird häufig der Lohn abgezogen. Von daher hat die Chefin Recht. Allerdings wenn ein Auszubildender seit zwei Jahren untentschuldigt den Schulbesuch versäumt, hätte die Chefin das viel früher merken müssen. Auf dem Zeugnis des 2. Jahres waren die unentschuldigten Fehlstunden aufgeführt, ebenso auf dem Halbjahreszeugnis im 3. Ausbildungsjahr. Da hätte sie jeweils schon reagieren können oder müssen. Vielleicht gibt es da eine geringe Reduzierung. Der Besuch der Berufsschule gilt als Arbeitstag - unentschuldigtes Fehlen berechtigt zum Abzug der anteiligen Ausbildungsvergütung. Die Chancen, ungeschoren davon zu kommen, sehen nicht gut aus.
nordon

Dein Chef zahlt dir auch den Lohn für die Berufsschultage d.h. er muss dich für diese Tage von der Arbeit freistellen. Wenn du diese Tage aber nicht in der Schule warst, hast du auch nicht gearbeitet also kann dafür der gezahlte Lohn zurückverlangt werden. Wenn du also 900 € im Monat verdienst macht das bei einer 40 Std. Woche ca. 5,50€ die Stunde. Wenn du also ca. 35 Berufsschultage á 8 Stunden versäumt hast macht das also 35 Tage X 8 Stunden X 5,50 € = 1540,- € pro jahr. Küss deiner Chefin lieber den Hintern und back kleine Brötchen oder biete ihr an die Fehlzeiten Samstags nachzuholen. Das Ganze macht sich natürlich besonders in deinem Arbeitszeugnis bemerkbar. Wer so „häufig“ die Schule besucht hat, wird dann auch Probleme bei der Theoretischen Prüfung haben, sprich durchfallen. Viel Spaß beim Nachdenken.

Ja, soweit diese Tage geschwänzt waren und nicht krankheitsbedingt gefehlt waren, darf der Arbeitgeber diese Tage nicht nur vom Lohn abziehen.
Die Chefin ist sogar äußerst gnädig, weil sie sogar ohne viel Aufheben einen Kündigungsgrund hat (bzw. Abmahnung und dann Kündigung - auch fristlose Kündigung möglich: http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildu… ).

Immerhin wird Lohn dafür gezahlt, wenn Sie zur Berufsschule gehen. Wenn Sie jedoch nicht zur Berufsschule gehen und schwänzen, dann haben Sie keinen Anspruch darauf. Der Lohn kann ohne weiteres abgezogen werden.

Ihre Chefin ist - nach meiner Kenntnislage - vollkommen im Recht.

Das Geld was sie Ihnen gezahlt hat und Sie nicht da waren, kann sie zurückfordern, weil eben für das Hingehen zur Schule gezahlt wird, nicht fürs schwänzen.

Mein Tipp: Reden mit dem Arbeitgeber, entschuldigen und wieder zur Berufsschule. Wem schadet es? Niemandem! Sie profitieren, Ihre Arbeitgeber profitiert und niemand hat Probleme.

Zudem ist es eine Berufs"schule" also gibt es eine Schulpflicht.

Meine frage ist nun ob sie das überhaupt machen kann und wenn
ja wie ich nachvollziehen kann was ich zurück zahlen muss?

Genau so unhöflich und schlampig: Ja, kann sie. Der Rest steht in der Lohnabrechnung

rambam

Ahoi Wuzzaa,

zur Kürzung der Ausbildungsvergütung ist der Ausbilder grundsätzlich berechtigt wenn Du vorsätzlich und nicht unverschuldet den verpflichtenden Berufschulunterricht geschwänzt hast, dann kann der AG nach mehrfachen Abmahnungen den Lohn verweigern oder anteilig kürzen (aber nur für den/die Berufschultage).
Zu Frage der Höhe wende Dich an die IHK/Handwerkskammer.

Jack

In Ihrem Fall wäre ich froh, dass ich die Prüfung noch machen kann, wenn überhaupt !!

Prinzipiell hat Deine Chefin Recht: Du hast Lohn bekommen für eine Arbeit (den Besuch der Berufsschule), die Du nicht geleistet hast.

Aber so einfach geht das nicht. Sie muss Dich zunächst abmahnen - Näheres dazu findest Du im Internet z. B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung. Nach mehreren Abmahnungen kann sie Dich rauswerfen (fristlose Kündigung in Deinem Fall).

Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn ihr der Verstoß schon länger bekannt war. Für Deine Verstöße in der Vergangenheit kann sie Dich also nur abmahnen, wenn sie vorher nichts davon wusste.

Allerdings zählt jedes einzelne Schwänzen wieder als neuer Verstoß. Wenn Du also noch zweimal schwänzt, kann sie Dich zweimal abmahnen und beim dritten Mal rauswerfen.

Ob und wieviel Geld sie dann von Dir zurückfordern kann, muss danach das Gericht entscheiden. Da sie - wie ich vermute - aber schon länger von Deinem Schwänzen weiß, sieht es schlecht für sie aus.

Hallo,

wenn ein Arbeiter oder Angestellter unentschuldigt bei der Arbeit fehlt, wird der Verdienst entsprechend gekürzt. Die Arbeit eines Azubis besteht laut Ausbildungsvertrag auchim Besuch der Berufsschule. Wenn diese Pflicht unentschuldigt nicht erbracht wurde, kann der Ausbildungsbetrieb den Verdienst kürzen. Im Ausbildungs- oder Tarifvertrag sind Fristen genannt, wie weit rückwirkend Ansprüche des Betriebes oder Arbeitnehmers/Azubis geltend gemacht werden können.

Gruß

RHW

Hallo,
damit kenne ich mich leider nicht aus, aber ich vermute, Sie werden dem Arbeitgeber alles zurückzahlen müssen.

Viele Grüße

Hallo,

na herzlichen Glückwunsch.
Wie kommst Du darauf, dass Du in 10 Wochen Deine
Prüfung ablegen wirst. Dir fehlt das komplette theoretische Prüfungswissen. Bei diesen Fehlzeiten kann die HWK Dich gar nicht zur Prüfung zulassen.
Ob Dein Ausbildungsbetrieb Lohn von Dir zurückfordern kann weiß ich nicht. Aber wenn, dann teile Deinen Monatslohn duch 30 Tage mal die Fehltage. Dann hast Du einen Betrag.

Schöne Grüße

Hallo,
nein, die versäumten Berufsschul-Tage kann dein Arbeitgeber dir nicht in Rechnung stellen.
Allerdings kann dir der Abschlußbrief der Lehre verweigert werden.