Ja, soweit diese Tage geschwänzt waren und nicht krankheitsbedingt gefehlt waren, darf der Arbeitgeber diese Tage nicht nur vom Lohn abziehen.
Die Chefin ist sogar äußerst gnädig, weil sie sogar ohne viel Aufheben einen Kündigungsgrund hat (bzw. Abmahnung und dann Kündigung - auch fristlose Kündigung möglich: http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildu… ).
Immerhin wird Lohn dafür gezahlt, wenn Sie zur Berufsschule gehen. Wenn Sie jedoch nicht zur Berufsschule gehen und schwänzen, dann haben Sie keinen Anspruch darauf. Der Lohn kann ohne weiteres abgezogen werden.
Ihre Chefin ist - nach meiner Kenntnislage - vollkommen im Recht.
Das Geld was sie Ihnen gezahlt hat und Sie nicht da waren, kann sie zurückfordern, weil eben für das Hingehen zur Schule gezahlt wird, nicht fürs schwänzen.
Mein Tipp: Reden mit dem Arbeitgeber, entschuldigen und wieder zur Berufsschule. Wem schadet es? Niemandem! Sie profitieren, Ihre Arbeitgeber profitiert und niemand hat Probleme.
Zudem ist es eine Berufs"schule" also gibt es eine Schulpflicht.