Lohnfortzahlung nach 6 Wochen

Liebe www-Gemeinde,

ein Arbeitgeber zahlt laut Arbeitsvertrag im Krankheitsfall den Lohn 6 Wochen lang. Angenommen die Krankheit des Arbeitnehmers dauert jedoch 8 Wochen - übernimmt dann seine Krankenkasse die Lohnfortzahlung? Und wenn, wie lange hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Vielen Dank im voraus.
Renate

Hallo.

ein Arbeitgeber zahlt laut Arbeitsvertrag im Krankheitsfall
den Lohn 6 Wochen lang.

42 Tage - und zwar von Gesetzes wegen. Diesbezüglich kann im Arbeitsvertrag auch stehen, dass sieben mal drei Donnerstag ist.

Angenommen die Krankheit des
Arbeitnehmers dauert jedoch 8 Wochen - übernimmt dann seine
Krankenkasse die Lohnfortzahlung?

Nein. Was die Krankenkasse bezahlt, nennt sich Krankengeld und beträgt m.W. 60% vom Nettoentgelt - Verheiratete, Kinderhaber und andere Unglücksraben bekommen nich einen kleinen %satz obendrauf.

Und wenn, wie lange hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Lohnfortzahlung ist ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, wie oben beschroben. Krankengeldanspruch hat man gegenüber der Krankenkasse, und zwar für - äh - *musikboxblätter* - …

Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer Dauer von 26 Wochen gewährt. Diese Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles 6 Monate versichert war. Unter gewissen Voraussetzungen (anhängiges Pensionsverfahren oder es kann aufgrund einer vertrauensärztlichen Stellungnahme mit der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden) gebührt das Krankengeld bis zu einer Dauer von 78 Wochen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Eillicht,

Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer
Dauer von 26 Wochen gewährt. Diese Anspruchsdauer erhöht sich
auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12
Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles 6 Monate
versichert war. Unter gewissen Voraussetzungen (anhängiges
Pensionsverfahren oder es kann aufgrund einer
vertrauensärztlichen Stellungnahme mit der Wiedererlangung der
Arbeitsfähigkeit gerechnet werden) gebührt das Krankengeld bis
zu einer Dauer von 78 Wochen.

Wo haste denn das ausgetütet? http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html

„anhängiges Pensionsverfahren“ klingt eher nach was beamtenmäßigem, träfe also auf Arbeitnehmer nicht zu.

MfG

Holla.

Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer
Dauer von 26 Wochen gewährt. Diese Anspruchsdauer erhöht sich
auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12
Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles 6 Monate
versichert war. Unter gewissen Voraussetzungen (anhängiges
Pensionsverfahren oder es kann aufgrund einer
vertrauensärztlichen Stellungnahme mit der Wiedererlangung der
Arbeitsfähigkeit gerechnet werden) gebührt das Krankengeld bis
zu einer Dauer von 78 Wochen.

Wo haste denn das ausgetütet?

Gugel hat mich auf eine österreichische Seite verfronzen … Sorry.

Wenn wegen einer Krankheit erstmals Arbeitsunfähigkeit eintritt, wird für diese Krankheit - gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an - eine sogenannte Blockfrist gebildet, die drei Jahre umfasst. Innerhalb dieser Blockfrist haben Sie wegen dieser Krankheit für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.

Das ist von der TK …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Eillicht,

vielen Dank.

ein Arbeitgeber zahlt laut Arbeitsvertrag im Krankheitsfall
den Lohn 6 Wochen lang.

42 Tage - und zwar von Gesetzes wegen. Diesbezüglich kann im
Arbeitsvertrag auch stehen, dass sieben mal drei Donnerstag
ist.

Angenommen die Krankheit des
Arbeitnehmers dauert jedoch 8 Wochen - übernimmt dann seine
Krankenkasse die Lohnfortzahlung?

Nein. Was die Krankenkasse bezahlt, nennt sich
Krankengeld und beträgt m.W. 60% vom Nettoentgelt -
Verheiratete, Kinderhaber und andere Unglücksraben bekommen
nich einen kleinen %satz obendrauf.

Wenn wir uns nun mal den worst case vorstellen und dem Arbeitnehmer würde die Kündigung zum 30.09.2006 ausgesprochen, wobei seine halbjährige Probezeit 15.09.2009 endet und seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 30.09.2006 reicht. Also 6 Wochen. Der AN müsste auch in diesem Fall sein Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen? Unter der Voraussetzung natürlich, dass er noch nicht gesund ist und womöglich noch länger krank geschrieben wird.

Gruß, Renate

Hallo Renate,

Wenn wir uns nun mal den worst case vorstellen und dem
Arbeitnehmer würde die Kündigung zum 30.09.2006 ausgesprochen,
wobei seine halbjährige Probezeit 15.09.2009 endet und seine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 30.09.2006 reicht.
Also 6 Wochen. Der AN müsste auch in diesem Fall sein
Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen?

Das ist etwas unklar. Heißt das, dass die 6 Wochen Entgeltfortzahlung - zufällig - am 30.09. beendet sind oder wie ist hier die Sachlage?

Also das Krankengeld gibt es entweder ab dem 43. Tag (also nach Ende der gesetzlichen Entgeltfortzahlung) oder - auch wenn die Entgeltfortzahlung noch keine 6 Wochen geht - ab dem Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Falls nachweislich wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wurde ists noch etwas anders …

MfG

Hallo Xolophos,

Wenn wir uns nun mal den worst case vorstellen und dem
Arbeitnehmer würde die Kündigung zum 30.09.2006 ausgesprochen,
wobei seine halbjährige Probezeit 15.09.2009 endet und seine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 30.09.2006 reicht.
Also 6 Wochen. Der AN müsste auch in diesem Fall sein
Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen?

Das ist etwas unklar. Heißt das, dass die 6 Wochen
Entgeltfortzahlung - zufällig - am 30.09. beendet sind oder
wie ist hier die Sachlage?

Ja, so ist es - in diesem Fallbeispiel.

Also das Krankengeld gibt es entweder ab dem 43. Tag (also
nach Ende der gesetzlichen Entgeltfortzahlung) oder - auch
wenn die Entgeltfortzahlung noch keine 6 Wochen geht - ab dem
Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Falls
nachweislich wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wurde ists
noch etwas anders …

Gehen wir in unserem Fallbeispiel mal davon aus, dass der Grund der Kündigung die Krankheit war - dies aber im Kündigungsschreiben natürlich nicht erwähnt wurde. Es wurde ohne Angabe von Gründen einen Tag vor Ablauf der Probezeit gekündigt, die exakt heute geendet hätte.

Gruß, Renate

Gehen wir in unserem Fallbeispiel mal davon aus, dass der
Grund der Kündigung die Krankheit war - dies aber im
Kündigungsschreiben natürlich nicht erwähnt wurde. Es wurde
ohne Angabe von Gründen einen Tag vor Ablauf der Probezeit
gekündigt, die exakt heute geendet hätte.

Wenn die Entgeltfortzahlung über den Beendigungstermin hinaus gegangen wäre, dann hätte der AG weiter Entgelfortzahlung leisten müssen, wenn er wegen der AU gekündigt hätte (der Nachweis wäre dann nochmal ein zusätzliches Problem gewesen) http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__8.html
Da das Arbeitsverhältnis aber sowieso mit Beendigung der Entgeltfortzahlung beendet ist, spielt das in diesem Fall keine Rolle.

MfG

Hallo,
grundsätzlich besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung für 42 Tage.
Bestand vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten
sechs Monate bereits eine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen
Erkrankung, dann muss der Arbeitgeber ggf. nur noch die Differenz
zu den fehlenden 42 Tage zahlen. Anschliessend übernimmt die
Krankenkasse die Krankengeldzahlung.
Endet ein Arbeitsverhältnis während dieser 42 Tage, so ist der
Arbeitgeber natürlich nicht verpflichtet die vollen 42 Tage
zu zahlen - es sei denn die Kündigung wäre rechtlich nicht haltbar.
Hier tritt dann eben die Krankenkasse früher mit der Krankengeldzahlung ein.
Die Höhe des Krankengeldes errechnet sich in der Regel aus dem
Monatsverdienst, der vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt
wurde, dabei werden Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubssgeld
mit einem Zwölftes ihres Zahlebetrages berücksichtigt.
Das Krankengeld beträgt 90% vom letzten Netto - kann aber
durch diese Berücksichtigung bis zu 100% betragen. Von diesem Zahlbetrag gehen die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitlosen-
und Pflegeversicherung ab, die anderen 50 % übernimmt die Krankenkasse.
In der Krankenversicherung selbst ist man während des Bezuges von
Krankengeld beitragsfrei (Arbeitnehmer!!!).
Gruss
Czauderna

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