Lohnsteuererklärung nachträglich?

Hallöchen!

Ich hätte einige Fragen zur Lohnsteuer:

  1. Wie lange kann man nachträglich eine Lohnsteuererklärung machen (als Angestellte/r)?
  2. Stimmt es, dass nach erstmaliger Abgabe der Lohnsteuererklärung in Zukunft jedes Jahr eine gemacht werden muss?
  3. Gibt es andere Möglichkeiten, zuviel bezahlte Lohnsteuer (wg. nichtabgegebener Lohnsteuerkarte und daraus resultierender Einstufung in Lohnsteuerklasse 6) zurückzubekommen (evtl. durch nachträgliche Abgabe der Lohnsteuerkarte beim AG)? Wenn ja, welche Fristen müssten da gewährt werden?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

MfG, Tori! :smile:

  1. Wie lange kann man nachträglich eine Lohnsteuererklärung
    machen (als Angestellte/r)?

hi,

die EINKOMMENSTEUER-Antrags-Veranlagung (früher bekannt unter lohnsteuerjahresausgleich) ist im § 46 EStG geregelt. die frist zur beantragung beträgt 2 jahre.

du kannst also bis zum 31. 12.2004 noch den antrag für das jahr 2002 einreichen. 2001 und frühere jahre sind verloren.

  1. Stimmt es, dass nach erstmaliger Abgabe der
    Lohnsteuererklärung in Zukunft jedes Jahr eine gemacht werden
    muss?

nein, arbeitnehmer müssen nur abgeben, wenn ein punkt des § 46 EStG (lesen) zutrifft.

mfg vom

showbee