Lohnt der Weg zum Anwalt?

Guten Tag,
der Mietvertrag wurde am 28.08.09 per Einwurfeinschreiben an den Vermieter fristgerecht zum 30.11.09 gekündigt.

Am 02.09.09 rief der Mieter beim Vermieter an, um ihn davon in Kenntnis zu setzen, da lt. Post das Einschreiben noch nicht zugestellt war. Zur Sicherheit warf der Mieter am 02.09.09 die Kündigung auch nochmal in den Briefkasten des Vermieters, unter Anwesenheit eines Zeugen (es machte niemand auf, sonst hätte es der Mieter persönlich abgeben können).

Laut Post wurde das Einschreiben am 04.09.09 eingeworfen. Für einen rechtzeitigen Zugang der Kündigung ist dies ein Tag zu spät.

Der Vermieter behauptet nun, er hätte am 02.09.09 nichts in seinem Briefkasten gehabt und bestätigt die Kündigung erst zum 31.12.09

Lohnt es sich dagegen per Anwalt vorzugehen (Rechtschutzversicherung ist vorhanden) oder muss sich der Mieter damit abfinden und den Monat extra bezahlen?

Danke schon vorab für hilfreiche Antworten. Grüße aus dem Süden, Mippy

Mit Rechtschutzversicherung lohnt sich das immer.

Würde ich so nicht sagen. Meist wird eine Eigenbeteiligung vereinbart. Ausserdem neigen die RSV dazu, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn sich der Versicherungsnehmer als Minusgeschäft entpuppt. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen dem Versicherungsnehmer nach dem dritten Rechtsschutzfall gekündigt wurde.

Hallo,

das unterstreiche ich. Gerade wenn man mit seinem VM nur noch anwaltlich umgeht und da sich solche Streitigkeiten auch gerne mal hinziehen, kenne ich auch Versicherungen die dann irgendwann mal gesagt haben: Das wars!

Und dann finde mal einen andere Versicherung, die dich - mit einem noch anhängigen Rechtsstreit - nimmt.

Gruß
Nita

Hallo,

das kann ich nicht unterstreichen
Bei meiner, wohl besten Versicherung :smile:,
habe ich keine Eigenbeteiligung
und ein Fall nach dem anderen wird über meinen Anwalt
mit der Versicherung geregelt.
Nicht alle Versicherungen sind gleich.
Gruss
PC-Shark

dies deckt sich abslout nicht mit meiner Erfahrung.

Ich habe keine Selbstbeteiligung und hatte nach 6 Jahren nix innerhalb von 2 Jahren 4 Fälle wo ich froh war sie zu haben.

Deckungszusage nach telefonischer Anfrage war nie ein Problem.

Gruss HighQ

Servus,

Lohnt es sich dagegen per Anwalt vorzugehen
(Rechtschutzversicherung ist vorhanden) oder muss sich der
Mieter damit abfinden und den Monat extra bezahlen?

Also da der Mieter mit Hilfe des Zeugen den Einwurf zum 02.09. bestätigen kann (wie viel Uhr?, kann der Zeuge auch bestätigen, dass in dem Umschlag die Kündigung drin war? War es auch der richtige Briefkasten?) und somit spätestens am 03.09. morgens ein Zugang fingiert werden kann, wurde die nötige Kündigungsfrist (§ 573c I BGB) IMHO eingehalten.

Letztlich hängt aber alles davon ab, was der Zeuge wirklich bezeugen kann.

Somit sind die Chancen, so wie der Sachverhalt geschildert wurde, gut einen Rechtsstreit zu gewinnen. Somit lohnt sich durchaus ein Gang zum RA.

Zum Weiterlesen:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß,
Sax

hallo mippy,

ich weiß schon, dass es auch unseriöse vermieter gibt. aber ich vermute doch, dass hier eine reihe von negativen vorfällen den vermieter zu einer derart kleinkarierten reaktion treiben.

vielleicht sollte ein mieter auch mal bedenken, dass zwei vertragsparteien keine gegner sondern partner sind. dann gäbe es bei einem entspannten mietverhältnis auch keine diskussion um einen tag fristversäumnis und dein kopf wäre für die wichtigen dinge des lebens frei.

h.

Hallo!

ich weiß schon, dass es auch unseriöse vermieter gibt. aber
ich vermute doch, dass hier eine reihe von negativen vorfällen
den vermieter zu einer derart kleinkarierten reaktion treiben.

Und die Glaskugel hast du wo gekauft? Ich möchte da auch eine bestellen.

Ich finde im Ursprungspostiung nichts, was darauf hindeutet, daß der Mieter das mit seinem Verhalten ausgelöst hat. Gut, ich weiß, daß es auch unseriöse Mieter gibt, aber da ich es nicht weiß, stelle ich auch keine Vermutungen an.

Gruß,
Max

Einwurfeinschreiben UND persoenlicher Einwurf mit Zeugen sollten definitiv ausreichen.
Mieter sollte den vermieter wissen lassen , das er Zeugen hat, und diese im Streifall benannt werden und der Mieter fristgerecht ausziehen werde !! Einen Verweis auf seinen Anwalt fuer weitere Fragen sollte dem hinzugefuegt werden !
Ich schreibe das immer so:
Bei weiteren Fragen bitte ich jegliche weitere Korrespondenz ueber meinen RA Herrn XYZ , anschrift etc. , der bereits von der Sachlage informiert wurde.

ob , oder ob er den beauftragt hat, muss Mieter bisschen pokern.
viel glueck

Es gibt bei Versicherern auch enorme Qualitätsunterschiede. Wenn man wissen will, was Rechtsanwälte von den einzelnenn Unternehmen halten, lese man ein wenig bei http://www.rsv-blog.de

Vielen Dank allen für Ihre Beiträge. Der Mieter wird es diesmal auf die angesprochene Art MIT Anwalt machen. Es ist bisher nichts zwischen Mieter und Vermieter vorgefallen, am Ende ist ein Vermieter dann ja doch nur Geschäftsmann, der sein Geld haben will und dafür alle Mittel ausschöpft (sicher nicht alle, aber der angesprochene schon). Wenn der Mieter jetzt wieder den „Schwanz einzieht“ stellt sich die Frage, wofür dann die Rechtschutzversicherung gut sein soll. Der Mieter beschäftigt sich auch lieber mit den wichtigen Dingen des Lebens, doch geht es hier ja auch um einen nicht unerheblichen Betrag.

Vielen Dank nochmal und viele Grüße
Mippy