Hallo,
ich habe hin und wieder mal bei eBay etwas zu versteigern - manchmal auch mit etwas mehr Wert (ca. 300,-). Nun kommt es leider vermehrt vor, dass der eine oder andere verspätet (z.B. erst nach 40 Tagen) oder gar nicht zahlt. Durch die verspäteten Zahlungen wird es manchmal mit meinem Haushaltsetat etwas knapp. Jetzt meine Fragen:
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Kann man als Privatmensch (Mahn)Gebühren verlangen, wenn ja, wofür (Zahlungserinnerung? Mahnung? Mahnbescheid?) und wie viel kann man wofür veranschlagen?
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Gilt das selbe auch, wenn man Geld zurück erstattet bekommt, weil z.B. Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben (z.B. wenn Ware defekt ist)?