Mahngebühren bei Verzug verlangen als Privatmensch

Hallo,

ich habe hin und wieder mal bei eBay etwas zu versteigern - manchmal auch mit etwas mehr Wert (ca. 300,-). Nun kommt es leider vermehrt vor, dass der eine oder andere verspätet (z.B. erst nach 40 Tagen) oder gar nicht zahlt. Durch die verspäteten Zahlungen wird es manchmal mit meinem Haushaltsetat etwas knapp. Jetzt meine Fragen:

  1. Kann man als Privatmensch (Mahn)Gebühren verlangen, wenn ja, wofür (Zahlungserinnerung? Mahnung? Mahnbescheid?) und wie viel kann man wofür veranschlagen?

  2. Gilt das selbe auch, wenn man Geld zurück erstattet bekommt, weil z.B. Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben (z.B. wenn Ware defekt ist)?

  1. Kann man als Privatmensch (Mahn)Gebühren verlangen, wenn
    ja, wofür (Zahlungserinnerung? Mahnung? Mahnbescheid?) und wie
    viel kann man wofür veranschlagen?

Mahnung Euro 2,50,-
Mahnbescheid : siehe den Vordruck.
Beispiel hier :
Euro 1.200,-
Gerichtskosten allein Euro 27,50,-

  1. Gilt das selbe auch, wenn man Geld zurück erstattet
    bekommt, weil z.B. Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben
    (z.B. wenn Ware defekt ist)?

Das hat mit dem da oben nix zu tun !

Mahnung Euro 2,50,-
Mahnbescheid : siehe den Vordruck.
Beispiel hier :
Euro 1.200,-
Gerichtskosten allein Euro 27,50,-

Merkwürdig, ich habe auf der Seite http://www.adf-inkasso.de/news/040316.htm etwas von 6,22 % Verzugszinsen bei Verbrauchern gelesen. 2,50 ? sind dann doch etwas weniger als ich dachte. Kann jemand aufklären?

Danke

Die 6,22% sind die in Paragraph 288 BGB festgelegten Verzugszinsen, die anfallen, wenn der Schuldner in Verzug ist, in der Regel also erst nach Verstreichen der Frist, die in der Mahnung gesetzt wird. Lies einfach mal die Paragraphen 286ff BGB, da steht eigentlich alles drin. Die Mahnkosten kannst Du nach eigenem Ermessen festlegen, sie sollten halt nur niedrig genug sein, dass sie auch gerichtlich anerkannt werden, sonst gibt’s Teilabweisung, wenn’s hart auf hart kommt.

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Hallo!

2,50 ? sind dann doch
etwas weniger als ich dachte. Kann jemand aufklären?

Wieso? Mahnkosten dienen nicht dazu sich zu bereichern - auf deutsch: man kann nicht mit Mahnkosten Geld verdienen! Diese sind nur als Ersatz für den Mahnaufwand gedacht, den man auf Grund des Schuldnerverzuges hat.

Gruß
Tom