Makler meldet sicher nicht mehr

hallo, ich hatte kontakt über einen makler. zu einem bestimmten objekt. jetzt meldet er sich nicht mehr. auch auf mehrfachem kontaktversuch nicht. nun bietet ein anderer makler das objekt auch an. wie kann ich mich gegen ansprüche des alten maklers schützen, wenn er jetzt den erwerb über jemand anders mitbeommt. er war ja „erstbekanntmacher“

gruß

matthias

Wenn beide dem Ring deutscher Makler angehören, ist dies meines Wissens kein Problem. Da gibt es dann irgendeine Vereinbarung innerhalb des Verbands.

Im anderen Fall ist das Eis auf jedenfall sehr dünn. Und wer dann vor Gericht obsiegt, liegt unter Umständen wie auf dem Meer, in Gottes Hand.

Prinzipiell kann man bei einem Objekt auch beiden Maklern gegenüber courtagepflichtig werden!

Gruß n.

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vielen dank für die Antwort. ich hatte an anderer Stelle schon gefragt, allerdings ohne eine befriedigende Antwort zu bekommen: Kann ich vom Verkäufer eine Freihalterklärung verlangen und bekommen, so dass ich nur einem Makler Courtage schuldig bin? ich weißja nicht, wen er alles noch beauftragt hat und nun gegenüber mir als Vermittler auftreten kann.

Gruß

Matthias

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vielen dank für die Antwort. ich hatte an anderer Stelle schon
gefragt, allerdings ohne eine befriedigende Antwort zu
bekommen: Kann ich vom Verkäufer eine Freihalterklärung
verlangen und bekommen, so dass ich nur einem Makler Courtage
schuldig bin? ich weißja nicht, wen er alles noch beauftragt
hat und nun gegenüber mir als Vermittler auftreten kann.

Gruß

Matthias

Es kann prinzipiell nur derjenige von dir eine Courtage verlangen, den DU in irgendeiner Form beauftragt hast, z.B. den du telefonisch um ein Expose gebeten hast.

Ein Makler benötigt prinzipiell nicht das Einverständnis des Verkäufers zum Makeln des Objekts - sicher seriöser ist das schon, aber er kann auch Objekte inserieren, die er selber nur zufällig mitbekommen hat.

Also liegt es nicht in der Hand des Verkäufers für Vertragsverbindungen zu haften, die DU eingegangen bist -

Natürlich kannst du in den Notarvertrag alles mit dem Verkäufer vereinbaren, was du willst. Ich als Verkäufer würde solch eine Klausel nicht unterschreiben.

Gruß n.

hallo, ich hatte kontakt über einen makler. zu einem
bestimmten objekt. jetzt meldet er sich nicht mehr. auch auf
mehrfachem kontaktversuch nicht. nun bietet ein anderer makler
das objekt auch an. wie kann ich mich gegen ansprüche des
alten maklers schützen, wenn er jetzt den erwerb über jemand
anders mitbeommt. er war ja „erstbekanntmacher“

gruß

matthias

Wenn beide dem Ring deutscher Makler angehören, ist dies
meines Wissens kein Problem. Da gibt es dann irgendeine
Vereinbarung innerhalb des Verbands.

Im anderen Fall ist das Eis auf jedenfall sehr dünn. Und wer
dann vor Gericht obsiegt, liegt unter Umständen wie auf dem
Meer, in Gottes Hand.

Prinzipiell kann man bei einem Objekt auch beiden Maklern
gegenüber courtagepflichtig werden!

Gruß n.

Warscheinlich ist, das der Vertrag des Maklers mit dem Eigentümer
abgelaufen ist!
Eine ander Möglichkeit wäre, dass der Eigentümer keinen Alleinauftrag vergeben hat (d.h. andere Makler können auch Verkaufen) machen viele Makler aber nicht.
Da sich der erste Makler nicht mehr meldet, wird er vermutlich auch nichts mehr an einem möglichen Verkauf verdienen!
Um sicherzugehen können Sie sich ja vom neuen Makler den Maklervertrag mit dem Eigentümer zeigen lassen. Wichtig ist hier der Bereich Alleinauftrag, sowie der Beginn des Vertrages.

MfG. A.Meier

www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de
wohnungskauf ohne eigenkapital, hauskauf ohne eigenkapital

Entweder hat der Eigentümer

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Warscheinlich ist, das der Vertrag des Maklers mit dem
Eigentümer
abgelaufen ist!

Zum Vermakeln einer Immobilie benötigt man keinen Vertrag mit dem Eigentümer!!!

Eine ander Möglichkeit wäre, dass der Eigentümer keinen
Alleinauftrag vergeben hat (d.h. andere Makler können auch
Verkaufen) machen viele Makler aber nicht.
Da sich der erste Makler nicht mehr meldet, wird er vermutlich
auch nichts mehr an einem möglichen Verkauf verdienen!

Diese Antwort ist schlicht falsch und gefährlich.

Um sicherzugehen können Sie sich ja vom neuen Makler den
Maklervertrag mit dem Eigentümer zeigen lassen. Wichtig ist
hier der Bereich Alleinauftrag, sowie der Beginn des
Vertrages.

Damit geht man nicht sicher, da der Käufer einen Vertrag mit dem 1.Makler abgeschlossen hat!

Gruß n.

was hast Du unterschrieben?
wie kann ich mich gegen ansprüche des

alten maklers schützen, wenn er jetzt den erwerb über jemand
anders mitbeommt. er war ja „erstbekanntmacher“

Hast Du da was unterschrieben?
Dann schicke ein Einschreiben an dem Makler, wenn er nach 2 Wochen nicht reagiert, kaufe bei dem anderen, Du hast dich nachweislich darum bemüht es bei Ihm zu kaufen (kannst auch ein FAx schicken)

Wenn du nichts unterschrieben hast:
kauf doch wo du willst, ist ja nicht dein problem was der Makler da so treibt und macht… soll er doch selber schauen wie er sein Geschäft macht!

Wenn es komplizierter ist:
deutsche-bau-beratung.de ausprobieren

gefährlich
Hi,

Wenn du nichts unterschrieben hast:
kauf doch wo du willst, ist ja nicht dein problem was der
Makler da so treibt und macht… soll er doch selber schauen
wie er sein Geschäft macht!

Diese Aussage ist falsch und kann sehr teuer werden!
Ein Vergütungsanspruch entsteht nicht nur durch Unterschrift…

Gruß Stefan

nichts unterschrieben, aber per mail mein interesse bekundet. dann aber, weil er sich so unkooperativ verhielt, den kontakt abgebrochen.

nun wieder versucht

Hmm na ja

wenn 2 Gewerbetreibende das gleiche Produkt anbieten, so kann jeder Kunde kaufen wo er will, dass gilt bei jedem Produkt in der freien Marktwirtschaft. Der Makler der keine Unterschrift hat und nur ein Angebot gemacht hat dürfte es sehr schwer haben.

Der Kunde muß dem Verkäufer nicht nachlaufen.
Der Verkäufer muß sich schon selber absichern und wenn der dass verpennt… der kriegt nie Kohle!

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