vielen dank für die Antwort. ich hatte an anderer Stelle schon
gefragt, allerdings ohne eine befriedigende Antwort zu
bekommen: Kann ich vom Verkäufer eine Freihalterklärung
verlangen und bekommen, so dass ich nur einem Makler Courtage
schuldig bin? ich weißja nicht, wen er alles noch beauftragt
hat und nun gegenüber mir als Vermittler auftreten kann.
Gruß
Matthias
Es kann prinzipiell nur derjenige von dir eine Courtage verlangen, den DU in irgendeiner Form beauftragt hast, z.B. den du telefonisch um ein Expose gebeten hast.
Ein Makler benötigt prinzipiell nicht das Einverständnis des Verkäufers zum Makeln des Objekts - sicher seriöser ist das schon, aber er kann auch Objekte inserieren, die er selber nur zufällig mitbekommen hat.
Also liegt es nicht in der Hand des Verkäufers für Vertragsverbindungen zu haften, die DU eingegangen bist -
Natürlich kannst du in den Notarvertrag alles mit dem Verkäufer vereinbaren, was du willst. Ich als Verkäufer würde solch eine Klausel nicht unterschreiben.
Gruß n.
hallo, ich hatte kontakt über einen makler. zu einem
bestimmten objekt. jetzt meldet er sich nicht mehr. auch auf
mehrfachem kontaktversuch nicht. nun bietet ein anderer makler
das objekt auch an. wie kann ich mich gegen ansprüche des
alten maklers schützen, wenn er jetzt den erwerb über jemand
anders mitbeommt. er war ja „erstbekanntmacher“
gruß
matthias
Wenn beide dem Ring deutscher Makler angehören, ist dies
meines Wissens kein Problem. Da gibt es dann irgendeine
Vereinbarung innerhalb des Verbands.
Im anderen Fall ist das Eis auf jedenfall sehr dünn. Und wer
dann vor Gericht obsiegt, liegt unter Umständen wie auf dem
Meer, in Gottes Hand.
Prinzipiell kann man bei einem Objekt auch beiden Maklern
gegenüber courtagepflichtig werden!
Gruß n.