Maklercourtage für Verwalter ?

Hallo,

unser Hausverwalter einer WEG ist auch gleichzeitig der Makler für unsere Wohnung (wir suchen neue Mieter)
Darf der Makler = Hausverwalter eine Maklercourtage verlangen ??

Gruß
Stefanus

Hallo Stefanus,

unser Hausverwalter einer WEG ist auch gleichzeitig der Makler
für unsere Wohnung (wir suchen neue Mieter)
Darf der Makler = Hausverwalter eine Maklercourtage verlangen
??

die Antwort ist einfach - er darf IMMER eine Courtage verlangen, wenn er als Makler auftritt

die Frage ist nur von wem!

Fall A: der Verwalter ist ausschließlich der Verwalter der WEG, nicht aber des Sondereigentums (also deiner Wohnung) - jetzt ist der Verwalter gar nicht Verwalter im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes -> der Verwalter ist NUR Makler und darf somit Courtage von Mieter! UND Vermieter verlangen (wird idR allein der Mieter bezahlen); die Mietercourtage ist gesetzlich auf zwei Monatsmieten begrenzt, die Vermietercourtage ist frei verhandelbar (idR = 0)

Fall B: der Verwalter der WEG ist auch euer SE-Verwalter - jetzt ist er Verwalter iSd WoVermG und es ist verboten, von einem Mieter! die Courtage zu verlangen -> der Makler wird die Courtage vom Vermieter verlangen

viele Grüße
Ralf

Hallo,
habe folgendes Urteil im Netz gefunden:

• Der Verwalter eines Mietshauses kann für Maklertätigkeiten keine Provision verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Gehilfe des Maklers die Wohnung verwaltet (BGH, Az. III ZR 5/03).

Wie soll ich das Verstehen ?
Da steht doch, dass ein Makler in diesem Fall keine Provisionsansprüche hat.

Gruß
Stefanus

Hallo,
habe folgendes Urteil im Netz gefunden:

• Der Verwalter eines Mietshauses kann für Maklertätigkeiten
keine Provision verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Gehilfe
des Maklers die Wohnung verwaltet (BGH, Az. III ZR 5/03).

Wie soll ich das Verstehen ?
Da steht doch, dass ein Makler in diesem Fall keine
Provisionsansprüche hat.

wenn man das Urteil richtig und vollständig liest, wird dort stehen, dass der Makler keine Provision VOM Mieter nehmen darf - im Umkehrschluss aber bedeutet dies, dass der Vermeiter zahlen muss

würdest du Recht haben, würde ein Makler niemals! tätig werden, wenn er Verwalter wäre - dies ist aber falsch!

lies selber, wie oft in deiner Umgebung steht „provisoionsfrei“ - dies heistt provi-frei für den MIETER - wer wird den Makler wohl bezahlebn? richtig! der Vermieter!

Also ein Verwalter, der gleichzeitig Makler ist, darf für die von ihm verwalteten Wohnungen keine Provision verlangen, weder vom Mieter noch vom Vermieter.

Würde er von mir als Vermieter Provision verlangen würde ich mich bei ihm bedanken und meine Wohnung selbst vermieten!!!

Verwaltete Objekte sind Bestandsobjekte und dürfen nicht mit Provision vermietet werden.

Es sei denn, Verwalter gibt Objekt an fremden Makler und lässt sich von diesem seinen Anteil bezahlen. Wird auch gern gemacht.

Danke für Ihre Antwort !
In einem anderen Forum (wahrscheinlich überwiegend von Makler genutzt) wurde ich für diese Frage fast gesteinigt und bekam unter anderem diese Antwort:
Mein gefundenes Zitat:
Der Verwalter eines Mietshauses kann für Maklertätigkeiten keine Provision verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Gehilfe des Maklers die Wohnung verwaltet
Die Antwort:
Weil er Verwalter des Hauses, d.h. der Wohnungen ist. Deshalb auch „HAUSVERWALTER“
Bei einer Eigentumsanlage- Eigentumswohnungen - ist der Verwalter nur( i.d.R.) für die einzelnen Eigentümer tätig und verwaltet das Gemeinschaftseigentum. Hier darf er, wenn ein Eigentümer ihn mit der Vermietung seiner Wohnung beauftragt, Courtage erheben.

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Hallo,

ich kenne keinen Verwalter, der nur das Sondereigentum verwaltet…,
wenn wird der ganze Komplex verwaltet, für Sondereigentumverwaltung schafft sich doch niemand einen Verwalter an.
Der Verwalter kümmert sich in der Regel um die Vermietung, die NK-Abrechnungen, kleinere Reparaturen etc.

Und wenn er vom Vermieter den Auftrag erhält die Wohnung neu zu vermieten, befindet sich diese in seinem Bestand und darf daher nicht mit Provision vermietet werden.

So ist es jedenfalls in Hessen.

Es sei denn, die Verwaltung der Wohnungen ist ausgeschlossen, ist aber relativ selten, weil - da kann man nicht viel dran verdienen.

Fragen Sie doch einfach zukünftig: haben Sie diese Wohnung im Bestand?
Kann man sich auch nachweisen lassen!

Gruß

Unser Verwalter macht genau das was andere auch machen:
Er erstellt die NK-Abrechnung, kümmert sich um Probleme und Schäden der einzelnen Wohnungen u.s.w.
Ich glaube auch, dass es nicht richtig ist, Provision zu verlangen, aber auf Nachfrage hat er weiterhin darauf bestanden, jedoch nur noch auf die Hälfte…
Ich habe das Gefühl, er ist ein Abzocker - leider.

Gruß
Stefanus

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Hallo Stefanus

schreibt er denn auch eine offizielle Rechnung über die Provision inkl. USt? Da würde ich dann darauf bestehen. Erkundigen kann man sich auch bei der Handwerkskammer.

Seriös ist das jedenfalls nicht.

Gruß

Hallo,

nein er schreibt keine Rechnung darüber.
Ich werde jetzt versuchen die Wohnung privat zu Vermieten, die Methoden des Verwalters gefallen mir nicht.
Der Interessent ist natürlich längst abgesprungen…

Hallo Stefanus,

dann weiß du ja wo die Provision „hin“ geht…

Privat wirst du mehr Glück haben, denke ich mal. Drücke die Daumen.

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Erst mal, stimmt es, dass der Verwalter, der gleichzeitig Makler ist vom Mieter keine Courtage nehmen darf und der Vermieter besser den Verwaltungsvertrag kündigt, wenn der Verwalter eine Courtage erhebt. Clevere Verwalter trennen Verwaltung und Maklertätigkeit und beauftragen eine Fremdfirma mit der Vermietung, die gleichzeitig im Eigentum des Verwalters steht. Dann ist der Courtagenanspruch gegenüber dem Mieter durchsetzbar.

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