Mann PKV, Frau GKV, Kinder?

Hallo,

vorab vielen Dank für die Antworten.

Fall:

Mann ist selbstständig und verdient über Jaeg. Lebensgefährtin ist bei Mann für 480,-€ angestellt und GKV versichert. Beide Kinder sind z.Zt. gesetzlich bei der Frau familienversichert.

Aus steuerlichen Gründen wird nun überlegt zu heiraten. Würde der Mann jetzt Frau und Kinder privat mit versichern müssen? Wenn ja, was wenn die Frau krank ist und die PKV´s sie ablehnen würden bzw. horende Zuschläge verlangen.

Einkommen liegt nur knapp über Jaeg, kann nächstes Jahr wieder darunter liegen, was wäre dann?

Was kann man machen um die Frau und Kinder in GKV zu lassen, denn die voraussichtlichen Beiträge würdn die steuerliche Entlastung übersteigen…?

Aus steuerlichen Gründen wird nun überlegt zu heiraten.

Wenn ich sowas lesen muss, tu ich mir den Rest gar nicht mehr an.
Echt traurig…

Man braucht keinen Trauschein um glücklich zu sein!!! Man wird als Lebensgemeinschaft auch so vor dem Gesetz wie Verheiratete behandelt, zumindest was die Pflichten angeht. Vergünstigugen hingegen bekommt man nur wenn man heiratet - das ist ARM!

Traurig dass man in glücklicher wilder Ehe nicht die selben Rechte bzw. Vergünstigungen bekommt wie Verheiratete, aber bei Sozialleistungen u.ä. als verheiratet gilt.

…im übrigen interessiert mich hier keine persönliche Meinung, sondern nur der Fall!!!

Hallo,

da deine Lebensgefährtin bei dir angestellt ist, bleibt bei Ihr alles so wie es ist. Sie ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit auch in der GKV pflichtversichert.

Da dein Einkommen über der JAEG liegt müssten die Kinder in die PKV bzw. freiwillig in die GKV. Voraussetzung ist, dass es deine Kinder sind. Wenn du nicht der leibliche Vater bist, dann können die Kinder bei deiner Freundin familienversichert bleiben.

Wenn es soweit sein sollte, kannst du bei der Krankenversicherung eine Statusfeststellung beantragen, damit du auf der sicheren Seite bist.

Grüße

Lars

Vielen Dank! Das hilft mir schon mal weiter!

Es sind meine Kinder.

Noch eine Frage:

Was ist, wenn das Einkommen vllt. schon im nächsten Jahr wieder unter JEAG liegt? Kann man dann die Kinder immer wieder wechseln?

Hallo,

es ist so wie Lars das beschrieben hat. Die Statusfestellung nach einer Heirat ist nicht nur wegen der Familienversicherung der Kinder erforderlich. Dann steht nämlich das gesamte Beschäftigungsverhältnis auf dem Prüfstand ob überhaupt Versicherungspflicht als Angehöriger in der KV, RV, PflV, Alv besteht (siehe § 7a SGB IV). Das kann u.U. auch dazu führen, dass die Ehefrau sich ebenfalls selbst versichern müsste.

Natürlich kann man beim Unterschreiten der JAEG die Kinder wieder mitversichern. Nur was passiert mit der PKV. Die müsste man kündigen, umwandeln bzw. in eine Anwartschaft nehmen, da im übernächsten Jahr vielleicht wieder der Anspruch wegen Überschreitens der JAEG verloren geht.

Gruß Woko