Medizinischer Dienst Arbeitsamt

Eine frage … ich muss demnächst du zum MD der Bundesagentur die werden sich wohl alle Unterlagen Anfordern.

Was genau erhalten die für ein Bericht.
dürfen die sich den Therapieverlauf auch durchlesen also worüber ich mit dem Psychologen gesprochen habe und er dadrauf hin im Bericht verfasst hat ?

Hallo, die Bundesagentur fordert sich a l l e Berichte an. Du kannst doch vorher in der Klinik oder wo Du sonst warst anrufen und die Therapeuten oder Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden. Dann dürfen die nur allgemeine Berichte herausgeben. Würde ich so machen.
Es muß ja nicht jeder kleine Beamte Deine ganze Lebensgeschichte erfahren.
Viel Glück wünscht Ingeborg

Hallo
Wie mache ich das den am Besten… bekomm ich den vom Amt ärger… oder wie soll ich das verstehen… weil stimmt meine Lebensgeschichte geht die ne scheiss an

Allso ich weis es nicht aber ich kann mir vorstellen
das die das nicht machen dürfen.
Karl-Heinz

Ja ich weis es lansgam auch nicht nirgends bekomm ich ne auskunft

Hallo,

da kann ich leider keine Antwort geben.

Kann ich wirklich nicht genau beantworten. Normalerweise unterliegt ein Therapeut bzw. Psychater ebenso wie Ärzte der absoluten Schweigepflicht. Wenn nun aber zum Beispiel eine Berufs- und/oder Arbeitsunfähigkeit begründet werden muss, dann glaube ich darf Auskunft erteilt werden, da diese ja fundiert sein muss. Ich an Deiner Stelle würde mit dem Psychologen reden, wieviel er von Deiner Therapie weitergeben wird. Dann kannst Du hier beruhigt sein.

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir nichts genaues sagen.
Ich wünsche Dir, dass sich viele andere hier auskennen.

Uli

Hallo, Du kannst auch den Therapeuten anrufen und mit ihm vereinbaren was er der Bundesagentur berichten will. Laß Dir doch den Bericht zuerst zuschicken. Der der ist, genau wie ein Arzt, an die Schweigepflicht gebunden. Er kann auch ein allgemeines Gutachten erstellen, worin eine günstige, oder ungünstige Prognose enthalten ist. Je nach dem was für Dich besser ist. Sprich mit ihm.
Alles Gute Ingeborg

Hallo
Wie mache ich das den am Besten… bekomm ich den vom Amt
ärger… oder wie soll ich das verstehen… weil stimmt meine
Lebensgeschichte geht die ne scheiss an

Meines Erachtens gehört das alles unter die medizinische Schweigepflicht, heißt der Arzt bzw. Psychologe darf nur Auskunft geben wenn du eine Schweigepflichtsentbindung für die Arbeitagentur unterschrieben hast. Der MD darf dem AA nur mitteilen ob du arbeitsfähig bist oder ggf. nur eingeschränkt arbeiten darfst. Also, der Arzt darf keine medizinischen Daten herausgeben !!!. Ich würde den MD bei dem Termin aber vorsichtshalber nochmals darauf hinweisen-

Hallo,
Sind Sie in Behandlung bei einem Psychologen???
Oder geht es nur um eine Medizinische Auskunft???
Die Gespräche dürfen natürlich nicht weiter gegeben werden…
Aber das Krankheitsbild allgemein…muß natürlich weiter gegeben werden, wie soll man sonst entscheiden ob eine Krankschreibung weiter gehen soll.
Hoffe ich konnte helfen…

LG
glaub nicht alles

Also ich war in der Tagesklinik… dort wurden Ärtzliche untersuchung von der Psychiaterin gemacht sowie hatte ich Gespräche beim Psychotherapeuten 1 mal die Woche , und über die Gespräche wird ja auch ein Bericht erstellt, meine frage war ja ob die das Ergebniss der Gespräche auch haben bzw lesen dürfen , die Ärtzlichen befunde sind mir egal , es gut nur um die Psychologischen Gespräche also die Ergebniss die verfasst werden

Hallo ultikulti,
dass hängt massgeblich von dem ab, was Du freigegeben hast. Also, grundsätzlich hat man bei Inanspruchnahme von Leistungen der Arb.Agentur auch eine Bringepflicht. Das heisst, dass man zu wahrheitsgemässen Angaben, beibringen der erforderlichen Unterlagen, etc. verpflichtet ist.
Was nun der MD (früher auch als Vertrauensarzt/Amtsarzt gen.) an ‚Fremd‘-Material ein beziehen darf ist teilweise eingeschränkt. Wie z.B. die Hinzuziehung der Krankenkassendaten, Daten von Nicht-Amtstsärzten (also freie Arztpraxen/Hausarzt), etc.
Auch Psychologen haben Schweigepflicht! Die gesetzlich zugesicherte Schweigepflicht bezieht sich ausdrücklich auf Fälle, wo keine SCHWER-wiegende Kapitalverbrechen (z.B. Mord) im ‚Spiel‘ sind!
Bedeutet, dass Du die Freigabe deiner Daten, insbesondere derer, im Grundgesetz garantierten Vertaulichkeit mit dem Arzt, Psychologe, Pfarrer, u.a. , blockieren kannst! Dazu musst Du nur deinen Psychologen, Hausarzt, und andere Menschen, welche unter Schweigepflicht stehen dies ausdrücklich, aber Höflich verbieten. Es reicht ein vorsorglich für diesen Fall (MD, Arbeitsagentur) formloses Schreiben an die entsprechende Person oder auch die mündliche Untersagung. Allenfalls dürfen sie dann nur sagen, welche Krankheit sie diagnostiziert haben (also z.B. „ultikulti hatte Husten“ oder „Leidet an grippalen Effekt“, …)
Übrings: Du bist NICHT verpflichtet irgend eine Angabe über deine Krankheit(en) zu machen, welche die schweigeverpflichteten Personen auch nicht OHNE deine Erlaubnis preisgeben dürfen!
Der MD ist nicht dafür da, von Anderen das Krankheitsbild zu übernehmen, er MUSS SELBER prüfen, ob und inwieweit eine angegebene/n Krankheit/en besteht und in welchem Ausmaße die Person zu eventuellen Arbeitsangeboten heran gezogen werden kann - OHNE das die Person gesundheitlichen Schaden davon trägt!

Hallo
Als darf ich das so verstehen das der Md z.b den Bericht von meinem Arzt anfordern kann und ich ihn sagen kann nur die Medizinsichen Relevanten Daten freigeben darf , sowie Ärtzlichen Befund und Psychologischen befund aber nicht den Psychologischen Therapieverlauf ?

Vermute, die werden keine Details, sondern nur den zusammengefassten Bericht bzw. die Diagnose beurteilen

Hallo,
die Gespräche dürfen und werden nicht weiter gegeben, oder der Inhalt weiter gegeben.
der Psychologe erstellt ein eigenen Bericht…nicht mit den Gesprächen, sondern vom gesamten Krankheitsbild.
Alles andere Verstöße gegen das Gesetz, und wird auch nicht passieren.
Es sind diese Psycholigischen Unterlagen, wo der Psychologe für sich entscheidet, wie das Krankheitsbild ist…
also Teraphiestatus, weitere Teraphie…
sonst geht nichts weiter von den Gesprächen.
LG
glaub nicht alles

du weist ja die agentur als der Medizinsiche Dienst will es gerne versuchen und vorallen was da an Privaten sachen drin stehen wird von meiner Ex Freundinn ect… Kinder … hat mal glaube ich garnix mit der ganzen sache zu tun…
und ich habe auch bisher noch keine rückantwort von der Klinik erhalten was die den da so reinschreiben , habe mehrmals den Psychologen eine Email geschrieben…
Den Bericht werde ich mir sowiso erstmal selber durchlesen und dann werde ich Entscheiden was die erhalen mein Arzt hat mir auch eine Befundübersicht ausgedruckt die ich selber Bezahlt habe, und mehr werden die auch nicht erhalten fertig aus ende

Alles was bei einem Arzt oder bei einem Psychologen besprochen wird, fältt unter die Schweigepflicht. Ohne Deien Zustinnug darf der MD nur Deinem Krankenverlauf und die Bahndlungsart anfordern anfordern.

Ja das ist mir klar, kann ich den dadrüber bestimmen was freigegeben wird.?
Also von meinem HAusarzt an den MD

Alles was bei einem Arzt oder bei einem Psychologen besprochen
wird, fältt unter die Schweigepflicht. Ohne Deien Zustinnug
darf der MD nur Deinem Krankenverlauf und die Bahndlungsart
anfordern anfordern.

Ja klar