Hallo ultikulti,
dass hängt massgeblich von dem ab, was Du freigegeben hast. Also, grundsätzlich hat man bei Inanspruchnahme von Leistungen der Arb.Agentur auch eine Bringepflicht. Das heisst, dass man zu wahrheitsgemässen Angaben, beibringen der erforderlichen Unterlagen, etc. verpflichtet ist.
Was nun der MD (früher auch als Vertrauensarzt/Amtsarzt gen.) an ‚Fremd‘-Material ein beziehen darf ist teilweise eingeschränkt. Wie z.B. die Hinzuziehung der Krankenkassendaten, Daten von Nicht-Amtstsärzten (also freie Arztpraxen/Hausarzt), etc.
Auch Psychologen haben Schweigepflicht! Die gesetzlich zugesicherte Schweigepflicht bezieht sich ausdrücklich auf Fälle, wo keine SCHWER-wiegende Kapitalverbrechen (z.B. Mord) im ‚Spiel‘ sind!
Bedeutet, dass Du die Freigabe deiner Daten, insbesondere derer, im Grundgesetz garantierten Vertaulichkeit mit dem Arzt, Psychologe, Pfarrer, u.a. , blockieren kannst! Dazu musst Du nur deinen Psychologen, Hausarzt, und andere Menschen, welche unter Schweigepflicht stehen dies ausdrücklich, aber Höflich verbieten. Es reicht ein vorsorglich für diesen Fall (MD, Arbeitsagentur) formloses Schreiben an die entsprechende Person oder auch die mündliche Untersagung. Allenfalls dürfen sie dann nur sagen, welche Krankheit sie diagnostiziert haben (also z.B. „ultikulti hatte Husten“ oder „Leidet an grippalen Effekt“, …)
Übrings: Du bist NICHT verpflichtet irgend eine Angabe über deine Krankheit(en) zu machen, welche die schweigeverpflichteten Personen auch nicht OHNE deine Erlaubnis preisgeben dürfen!
Der MD ist nicht dafür da, von Anderen das Krankheitsbild zu übernehmen, er MUSS SELBER prüfen, ob und inwieweit eine angegebene/n Krankheit/en besteht und in welchem Ausmaße die Person zu eventuellen Arbeitsangeboten heran gezogen werden kann - OHNE das die Person gesundheitlichen Schaden davon trägt!