Mieter bringt Schild an Tor von Einfahrt an

Hallo,

Angenommen ein Mieter hängt ohne Einwilligung des Vermieters ein Schild „Einfahrt freihalten“ an das Tor der Einfahrt. (Komplett vermietetes Mehrfamilienhaus). Was kann der Vermieter tun, um dem Mieter dies zu untersagen? Darf der Vermieter das Schild entsorgen?

TM

Drei Dinge

Hallo,

Angenommen ein Mieter hängt ohne Einwilligung des Vermieters
ein Schild „Einfahrt freihalten“ an das Tor der Einfahrt.
(Komplett vermietetes Mehrfamilienhaus). Was kann der
Vermieter tun, um dem Mieter dies zu untersagen? Darf der
Vermieter das Schild entsorgen?

  1. Was hat der Mieter für ein Interesse an dem Schild?
  2. Was hat der Vermieter für ein Interesse am Entfernen dieses Schildes?
  3. Wem gehört das Tor, der darf auch bestimmen was ans Tor gehangen wird.

Christian

Hallo,

  1. Was hat der Mieter für ein Interesse an dem Schild?

Er will sich und den Bewohnern so quasi den Platz vor dem Tor als Parkplatz freihalten.

  1. Was hat der Vermieter für ein Interesse am Entfernen dieses
    Schildes?

Er will das verhindern.

  1. Wem gehört das Tor, der darf auch bestimmen was ans Tor
    gehangen wird.

Der Vermieter ist Eigentümer des Anwesens.

Danke TM

Hallo,

der VM könnte den Mieter freundlich auffordern, das Schild abzunehmen. Tut dieser das nicht, nimmt der VM das Schild ab und übergibt es dem Mieter.

Warum allerdings der VM verhindern will, das die Mieter freie Zufahrt zum Grundstück haben, entzieht sich mir noch. Es sei denn, sie parken alle nur munter davor und der VM kommt selbst nicht mehr auf seinen Hof.

Gruß
Nita

Hallo,

der VM könnte den Mieter freundlich auffordern, das Schild
abzunehmen. Tut dieser das nicht, nimmt der VM das Schild ab
und übergibt es dem Mieter.

Der Vermieter hat das Schild weggeworfen, weil es zerbrochen war.
Der Vermieter ist der Meinung, dass es ohne seine Zustimmung und überhaupt widerrechtlich an seinem Tor angebracht wurde.

Warum allerdings der VM verhindern will, das die Mieter freie
Zufahrt zum Grundstück haben, entzieht sich mir noch. Es sei
denn, sie parken alle nur munter davor und der VM kommt selbst
nicht mehr auf seinen Hof.

Der Vermieter wohnt nicht in der Nähe seines vermieteten Hauses. Das Parken im Hof ist nicht gestattet. Die Mieter parken jeweils vor dem Tor. Der Vermieter möchte, dass auch Fremde (also nicht nur Besucher und Mieter) vor dem Tor parken dürfen.

Danke TM

So wie mir manches Handel und Denken von Mietern nicht nachvollziehbar ist, so ist das auch ab und zu bei Vermietern.
So wie ich manche Poster hier im Forum nicht als Mieter haben wollen würde, so verhält es sich auch mit Vermietern (wenn ich Mieter wäre)

Könnte es sein, dass hier das Handeln durch pure Böswilligkeit beeinflusst wird?

vnA

Hallo,

Könnte es sein, dass hier das Handeln durch pure Böswilligkeit
beeinflusst wird?

nehmen wir mal an, dass das „Problem“ verschärft wurde, seit jemand einzog, der mit dem VM befreundet ist.

Das Schild wurde entfernt, nachdem der „Parkplatz“ - wie so oft - von einem „Fremdparker“ belegt war. Ein Mieter hätte dann sein Kfz direkt hinter den „Fremdparker“ gestellt. Als der Mieter bemerkte, dass das „Fremdfahrzeug“ Besucher eines anderen Mieters war, stellte dieser sein KfZ sofort unaufgefordert weg. Er merkte an, dass er nicht wusste, dass das KfZ zum Haus gehörte und entschuldigte sich!!
Er merkte beiläufig erklärend an, dass es ärgerlich ist, weil oft Fremde vor der Einfahrt parken. Der Besucher wurde dann sehr arrogant und zynisch und meinte, man könne das zerbrochene Schild ohnehin nicht lesen.

Man könnte davon ausgehen, dass die befreundete Mieterin sich daraufhin beim VM beschwerte. Es handelt sich um einen VM der meint, er hätte zum vermieteten Garten jederzeit Zutritt, müsse sich generell nie anmelden, fotogrfiert die Kelleräume etc. und platzt gerne unangemeldet rein. Was bisher aber von den Mietern immer tonlos geduldet wurde, um unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Er ist ja auch recht nett, aber beherrscht trotz Professorentitel einige Anstandsregeln nicht :wink:

Es handelt sich definitiv um eine Einfahrt, da die Bordsteine abgesenkt sind. Der VM ist der Meinung, es wäre keine Einfahrt.

Darf der Mieter ohne Genehmigung ein Schild „Einfahrt freihalten“ anbringen?

TM

TM

Die Mieter
parken jeweils vor dem Tor. Der Vermieter möchte, dass auch
Fremde (also nicht nur Besucher und Mieter) vor dem Tor parken
dürfen.

Ist „vor dem Tor“ auf denm Grund des Vermieters? Oder öffentlicher Verkehrsraum?

Ich verstehe nicht, inweit das Schild an der Situation etwas ändert - „Einfahrt freihalten“ gilt mE dann für die Mieter genauso.

Lg,
Max

Ist „vor dem Tor“ auf denm Grund des Vermieters? Oder
öffentlicher Verkehrsraum?

Öffentlicher Verkehrsraum.

Ich verstehe nicht, inweit das Schild an der Situation etwas
ändert - „Einfahrt freihalten“ gilt mE dann für die Mieter
genauso.

Das wäre ein Fall für Verkehrsrecht. Scheint jedoch nach meinen Recherchen nicht so eindeutig zu sein.

Danke TM

Hallo,

Ein Mieter hätte
dann sein Kfz direkt hinter den „Fremdparker“ gestellt.

Ich gehe immer noch davon aus, daß es sich um eine öffentliche Straße handelt. Da darf parken wer will, wenn es denn erlaubt ist! Und damit wären wir bei…

Es handelt sich definitiv um eine Einfahrt, da die Bordsteine
abgesenkt sind.

… damit ist nach §12 Abs. 3 Nr. 9 StVO das parken dort sowieso - mit oder ohne Schild - nicht erlaubt und der ganze Zirkus ist für die Katz.

Cu Rene

1 Like

Ist „vor dem Tor“ auf denm Grund des Vermieters? Oder
öffentlicher Verkehrsraum?

Öffentlicher Verkehrsraum.

Dann dürfte das hier zutreffen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss09.php
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss11.php

Lg,
M.

1 Like

Hallo,

… damit ist nach §12 Abs. 3 Nr. 9 StVO das parken dort
sowieso - mit oder ohne Schild - nicht erlaubt und der ganze
Zirkus ist für die Katz.

Danke, unklar war noch, ob dann die Bewohner dennoch vor der Einfahrt parken dürfen, was teilweise umstritten ist, und aus dem Link von @Denker ebenfalls hervorgeht. Man gehe davon aus, der VM will definitiv, dass die Einfahrt nicht nur von den Bewohnern als Parlplatz benutz wird. Auch wenn das wohl nur schwer nachvollziehbar ist.

So ein Schild hält wohl doch einige Parker davor ab vor dee Einfahrt zu parken. Gehen wir davon aus dass, seit das Schild angebracht ist, dort jetzt grundsätzlich Fremdparker stehen.

TM

Was für ein Mist…

Erstmal hat so ein Schild keine rechtliche Wirkung. Auch die berühmten Schilder „Arzteinfahrt Tag und Nacht freihalten“ sind lediglich ein Hinweis auf die ganz besonders naiven, der sagen will „Hier bitte wirklich gar nicht nie parken“

Grundsätzlich ist das Parken vor einer Grundstücksausfahrt verboten, Bumms Aus Ende Äpfel Amen, egal ob ein Schild da steht, eine Vogelscheuche oder ein bissiger Dinosaurier.

Daher wird es auch die Polizei einen feuchten Furz interessieren, ob dort ein Schild steht oder nicht.

Soviel dazu.

Da aber ja in den anderen Beiträgen etwas von wegen zerbrochenem Schild steht: Dann soll man eben entweder ein neues schönes Schild anbringen, oder jeden Falschparker so lange zur Anzeige bringen, bis es den Leuten zu bunt wird. Kann wirklich sehr simpel sein.

Hallo That’s me,

ganz einfach, der Mieter darf an dem Tor kein Schild anbringen. Er hat das Schild nach Aufforderung des Vermieters abzunehmen. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach, so kann der Vermieter das Schild selbst entfernen (lassen). Die dabei eventuell entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.

Es ist ohne Belang aus welchen Beweggründen der Vermieter dieses Schild nicht an seinem Tor haben möchte. Dem Mieter ist es ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt irgendetwas am Tor anzubringen.

Nimmt der Vermieter das Schild ab, so hat er es auf Verlangen des Mieters diesem auszuhändigen.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

vielen Dank, für deine wie immer kurze und kompetente Antwort!

So hatte ich mir das auch vorgestellt. Ich ging davon aus, dass er dem Mieter erst die Gelegnheit geben muss das Schild abzunehmen, aber er es keinesfalls eigenmächtig wegwerfen darf. Auch dann nicht, wenn das Schild beschädigt war.

Da der VM das Schild natürlich nicht mehr herausgeben kann, hätte der M dennoch Anspruch auf Ersatz, allerdings unter Abzug neu für alt. Was bei einem solchen Wert natürlich blödsinn wäre. Aber es geht hier ja nicht immer um reale Fälle, die bis in letzte Konsequenz durchgezogen werden, sondern einfach die rechtliche Lage interessiert.

Leider geht nicht jeder so sachlich und nüchtern an die Fragen ran wie du.

Danke TM

Hi!

Ich ging davon aus,
dass er dem Mieter erst die Gelegnheit geben muss das Schild
abzunehmen, aber er es keinesfalls eigenmächtig wegwerfen
darf. Auch dann nicht, wenn das Schild beschädigt war.

Im österreichischen (nicht nur) Mietrecht gäbe es hier „Gefahr in Verzug“: Das Schild könnte runterfallen und noch allerlei anderen Unfug treiben; hier kann bzw. MUSS der Vermieter sofort eingreifen und kann sich am Schild-Anbring-Mieter sogar schadlos halten.

Grüße,
Tomh