Hallo JohnnyB,
es scheint wohl so zu sein, dass der Zähler nicht frei zugänglich ist.
Liegt er im Bereich der dem Vermieter vorbehalten ist, sollte der Mieter ganz höflich fragen, ob er z.B. 1x monatlich ablesen darf, um z.B. sein eigenes Verbrauchsverhalten überprüfen zu können. Ich sehe zunächst mal keinen Grund, warum dieser Bitte nicht entsprochen werden sollte.
Hängt aber der Haussegen zwischen Vermieter und Mieter bereits schief oder ist es auf dem besten Weg dahin, könnte ich mir vorstellen, dass es schwer wird, weil der Bereich in dem Zähler hängt, dem Vermieter vorbehalten ist.
Gleiches gilt natürlich auch, wenn Kosten für eine solche Begehung fällig werden würden. Z.B. ein Hausmeister müsste kommen und aufschließen, damit der Mieter ablesen kann. So was kostet Zeit und Geld.
Grundsätzlich gehören Zähler dem Basisversorger, also z.B. der Mainova in Frankfurt, selbst wenn der Mieter seinen Strom z.B. bei der E.ON bezieht. Wegen eines Anbieterwechsels wird nach meinem Kenntnisstand zunächst noch kein neuer Zähler installiert.
Etwas anderes wäre es vermutlich, wenn es sich um einen sog. Unterzähler handelt. Z.B.: Es gibt im Haus des Vermieters nur einen sog. Hauptzähler und der Vermieter zahlt zunächst den Gesamt-Verbrauch an den Versorger. Um nun auf seine einzelnen Mieter korrekt umlegen zu können, hat er einen/mehrere sog. Unterzähler auf seine Kosten setzen lassen. Das würde bedeuten, dass sie quasi ihm gehören. Dann wäre es wohl nur möglich 1x jährlich abzulesen, gemeinsam mit dem Vermieter, eben dann, wenn dieser den Verbrauch für seine Abrechnung mit dem/den Mieter/n feststellt.
Hängt der Haussegen schief, bleibt es dann wohl vermutlich bei 1x im Jahr in einer steifen, von Misstrauen überlagerten Begegnung. Ist alles okay zwischen den Parteien, bietet sich auch hier die anfangs gezeigte Variante und der Mieter fragt höflich an, ob er ablesen darf.
Ich hoffe, es hilft.
Viele Grüße
RaBra