Mieterhöhung bei Zuzug einer weiteren Person?

Hallo Zusammen,

ich bin im September letztes Jahr zu meinem Freund gezogen. Dieses haben wir der Vermieterin auch schriftlich mitgeteilt. Diese hat daraufhin die Miete, wie im Vertrag damals vereinbart, um 50 € erhöht.

Der genaue Absatz lautet:
§ 24 Sonstige Vereinbarungen:

1…
2. Die Wohnung wird an eine Person vermietet, bei 2 Personen verändert sich der Mietpreis um 50 € auf insgesamt 410 € monalt.

Mein Freund hat den Mietvertrag damals Juli 2010 so unterschrieben.

Ich denke jedoch, dass dies nicht rechtens ist!

Bei der Nebenkostenabrechnung jetzt werden die 50 € Mieterhöhung jedenfalls nicht berücksichtigt. Somit hat sich für uns die Kaltmiete um 50 € erhöht.

Darf unsere Vermieterin bei Zuzug die Kaltmiete erhöhen??

Vielen Dank im Voraus!!

Lisa

Das habe ich allerdings noch nie gehört; kann ich mir nicht vorstellen, das dieses rechtens ist.
Nebenkostenerhöhung in Bezug auf z. B. Mehrverbrauch Abwasser usw. geht nach Personenzahl.
Ansonsten noch einmal anderweitig nachhören.

Mfg.

Hallo Lisa,
ich bin zwar kein RA, aber ich glaube der Vertrag ist rechtens.
Tut mir leid, ich weiss es nicht anders.
mfg

Ungewöhnlich ist es schon, die Miete von der Personenanzahl abhängig zu machen,
aber ausgeschlossen ist es m.W. nicht.
Die mietvertragliche Vereinbarung ist eindeutig.

Da es sich um eine Mieterhöhung handelt, ist bestenfalls zu prüfen, ob in dem vorangegangenem Jahr nicht bereits ein Mieterhöhung erfolgte.(vgl. §558 BGB)

Gruß
virages

grundsätzlich ist das rechtens, was zwei mündige Bürger in einem gemeinsamen Vertrag vereinbaren. Der Vermieter hat mit dieser Klausel der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die (Abnutzung der Wohnung durch 2 Personen erhöht.Unlauter wäre es wohl gewesen,wenn er die Miete aus diesem Grund z.B.verdoppelt hätte )

Hallo NetteLolle,

die Erhöhung der Kaltmiete um 50,00 € ist nicht gerechtfertigt, da sie nicht in der Sache begründet ist - eine Erhönung der Nebenkosten ebenso nicht, weil
es keine Betriebskosten gibt, die pro Kopf zu berechnen wären. Sinnvoll ist auf jeden Fall, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen örtlichen Miterverein zu konsultieren.

Viel Erfolg, bustobaer

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Miete wurde nicht willkürlich erhöht, sondern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Diese jetzt anzufechten und Ihnen zu raten ist mit den wenigen Kenntnissen nicht möglich. Ich empfehle Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und beraten Sie auf der Grundlage Ihres Vertrages konkret. Mit freundlichen Grüßen.

hallo,
soweit ich weiß ist eine Mieterhöhung bei Zuzug einer weiteren Person nicht üblich. Aber in eurem Fall wurde genau das im Mietvertrag so schriftlich festgelegt und ist zwar auch in meinen Augen Geldschneiderei aber damit so vereinbart wurden und gültig. Da könnt ihr froh sein, das die Nebenkosten nicht gleich miterhöht wurden, denn das wäre eigentlich logisch, das bei mehr Personen in der Wohnung auch die Verbrauchskosten steigen.
gruß koni

Vertrag wurde so unterschrieben. Warum sollte dies auf einmal nicht mehr bindend sein???
Einverständnis wurde schriftlich beurkundet, also bindend. Zu prüfen ist allerdings, ob dies auf die Kaltmiete umgelegt werden darf. Verständlicher und nachvollziehbarer wäre es auf die Betriebskosten.
Am besten zum Mieterbund gehen.

Hallo Lisa,

ich denke mal, wenn das eine extra Vereinbarung war,
die Dein Freund unterschrieben hat, wird sie gelten.

Ich bin leider kein Anwalt, ein auf Mietrecht spezialisierter kann Dir eher rechtssichere Auskunft
geben, denn um eine Klage würdest Du in dem Fall sicher
nicht herumkommen, da die Vermieter die Sache ja schon im Mietvertrag mit unterschreiben liessen und daher eher nicht mit sich reden lassen.

Gruß Sabine

Hallo Lisa,

bin kein Rechtsexperte, würde aber sagen das ist zulässig.
Und zudem auch fair sich daran zu halten, war ja schließlich von Anfang an klar und vom Mieter so unterschrieben.

Mit den Nebenkosten hat das natürlich nichts zu tun.

Gruß
David

Hallo Lisa,

sind die 410 € denn die Warm- oder Kaltmiete? Dann müsste man noch streiten, ob es nicht eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung sein könnte.
Aber prinzipiell kann man alles vertraglich vereinbaren, solange es nicht gegen die guten Sitten und Anstand verstößt. Und die Formulierung war auch nicht unverständlich, so dass man darauf verweisen könnte.
Ich fürchte also, dass die Mieterhöhung rechtlich ok. ist. Logisch nachvollziehbar ist sie zwar nicht, aber man kann halt alles vereinbaren.

VG

Hallo
ich danke euch allen für euren Rat. Leider ist keine einheitl. Meinung zu erkennen. da werden wir wohl die füße still halten müssen.

Ciao Lolle,

eigentlich ist der Mietzins, also die Kaltmiete, nicht nicht von der Anzahl der Mieter abhängig.

Dein Freund hat einen Mietvertrag mit genannter Zusatzklausel unterschrieben und diese damit akzeptiert. Da von Mietpreis und nicht von Nebenkosten die Rede ist, folgt für mich, dass die Kaltmiete um 50€ steigt.

Wie die Nebenksoten umgelegt werden, geht aus entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag hervor. Oft wird Wasser etc nach Verbrauch umgelegt. Die allgemeinen Kosten (Hausreinigung, Müll, Flurbeleuchtung, etc.) können pro Quadratmeter oder Mieter umgelegt werden.

Bei gesteigertem Verbrauch, kann der Vermieter die Nebenkosten eh anheben. In der Regel macht man das nach Rechungslegung. Auch kann man selbst die Nebenkostenzahlung anheben. Die genannte Vereinbarung ziehlte also von vornherein auf die Kaltmiete. Eine Steigerung der Nebenksoten von 50€ pro Person wäre kaum zu rechtfertigen.

Nach der von dir geschilderter Situation, kann es also passieren, dass ihr sowohl bei der Kaltmiete als auch bei den Nebenkosten (über den Wasserverbrauch hinaus) drauflegt.

Ob die genannte Zusatzvereinbarung an sich unwirksam sein kann ist eine Frage für nen anderen Spezialisten. Ungewöhnlich ist sie schon.

Wie immer empfehle ich diplomatisch vorzugehen. Bedenke, dass der Vermieter sich im Recht fühlt da ihr durch die Anhebung der Zahlung die Zusatzvereinbarung ohne Nachfragen akzeptiert habt.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,
was im Mietvertrag steht ist rechtens. Ich denke Ihr habt da keine Chance.

MfG
murmeltier

Liebe Ratsuchende,
Ihr Freund hat nun einmal die Vereinbarung so unterschrieben und muß sich jetzt daran halten. Mit den Nebenkosten hat die Vereinbarung nichts zu tun, sondern mit dem Grad der Abnutzung. Je mehr Personen in einer Wohnung wohnen, desto schneller wird sie abgenutzt.
Seien Sie froh, daß die Nebenkosten anscheinend nicht nach Personenanzahl umgelegt werden.
Viel Glück!