Mietrecht, darf meine Vermieterin das?

Hallo zusammen,

es geht um mehrere Sachen bezüglich meiner Wohnungsvermieterin.
Und zwar sind folgende Sachen vorgefallen:

  1. Meine Vermieterin erzählt Sachen an 3.Personen weiter
    und zwar das ich Mietschulden habe, zeigt Fotos von meiner Wohnung in einen nicht sauberen Zustand an 3.Personen, erzählt an 3.Personen das ich meinen Nachbarn bestehlen würde.

  2. Da ich mal eine sehr stressige Woche bei der Arbeit und Privat hatte kam ich nicht zum Aufräumen und die Wohnung sah in der Woche nicht ganz so gut aus. Meine Vermieterin hatte das mitbekommen und fotos gemacht wie oben schon erwähnt. Und nun meint sie je nachdem wie sie lust hat ob ich da bin oder nicht in die Wohnung zu gehen und die sich anzugucken.

Jetzt frage ich mich was darf sie und was nicht und sind manche sachend avon nicht sogar strafbar?

zur weiteren erklärung:
Mietschulden gibt es, wohnug nicht ganz sauber ist in punkt 2. weiter erklärt ansonsten ist sie immer sauber, ich habe nie meinen Nachbarn beklaut mir ist nur mal was von Ihm kaputt gegangen.

ich danke schonmal im vorraus für eine Antwort

mfg B.Gromes

Hallo!

Zu Punkt:

  1. Verleumdung und üble Nachrede die 3-te nix angehen noch dazu

  2. Fotos der Mietsache aus diesem Grund geht gar nicht. Aufräumen müssen sie wie es ihnen gefällt und nicht wie es die Vermieterin gerne hätte. Sofern natürlich nicht schon Ungeziefer in der Wohnung rum krabbelt -:smile:

Was den angeblichen Diebstahl angeht habe ich unter Punkt 1. bereits erwähnt (üble Nachrede & Verleumdung tlw. Rufschädigung).
Der Hammer allerdings ist, dass diese Frau auch ohne ihre Anwesenheit in der Wohnung scheinbar ein und ausgeht. Das geht schon gleich gar nicht. Und ist Hausfriedensbruch, was unter Strafe steht. Teilen sie dies der Dame mal höflichst mit.

Was die Mietschulden anbelangt, ist diese natürlich von der Höhe abhängig. Ab 2-3 Monatsmieten Rückstand kann die Vermieterin ihnen die Wohnung kündigen, meines Wissens nach sogar Fristlos. Dies würde ich ebenfalls mal mit der Vermieterin in Ruhe klären.

Weiter wäre es Ratsam mal mit em Mieterschutzbund Kontakt auf zu nehmen, dadurch kann vieles zum positiven, evtl. beider Parteien geregelt werden.

Viel Glück und Grussi
Anja

Hallo, bin unterwegs, nur so viel, Vermieterin begeht einwandfrei Hausfriedensbruch!! Koennen Sie anzeigen, u.a. Verleumdung, ich wuerde Anwalt aufsuchen u. anzeigen. Wohnung kuendigen. Viel Erfolg, lG

  1. Besichtigung einer Wohnung nur auf Voranmeldung. Terminvereinbarung
  2. du mußt deine Vermieterin nur reinlassen, wenn notwendige Reparaturen zu erledigen sind, z.bsp. Wasserrohre wechseln, Elektrokabel erneuern
  3. wie kann deine Vermieterin Fotos von deiner Wohnung machen - hat sie einen Zweitschlüssel - wenn ja, das ist Hausfriedensbruch.
    Kannst du bei der Polizei anzeigen, genauso wie die Verleumnung.
    Allerdings kann ich die Verärgerung deiner Vermieterin verstehen, der Zweck dieser Nerverei ist dich loszuwerden, wegen der Mietschulden. Zahle schnellstmöglichst, wenn die Wohnung ist kein Geschenk, sondern eine Leistung die bezahlt werden MUSS. Für Lebensmittel zahlst du doch auch, warum dann nicht für deinen Lebensmittelpunkt die Wohnung.
    Dafür hätte ich auch kein Verständnis.
    Also geh auf sie zu und mach einen Ratenplan und zahle pünktlich.
    Das Beklauen steht ebenfalls im Zusammenhang mit dem Verleumnen, sie will dir das Leben schwer machen, dich isolieren damit du deine Sachen packst. Das hört in dem Moment auf, wenn deine Mietschulden getilgt sind.
    Was die Sauberkeit der Wohnung angehen, das ist deine ganz persönliche Sache, allerdings beim Auszug hat die Wohnung sauber zu sein. Was jeder unter sauber versteht ist relativ. Allerdings bist du verpflichtet die Wohnung in einem Zustand zu halten, der die Nachbar nicht beeinträchtigt. (Beispiel: Lebensmittel vergammelt in der Wohnung belassen, so das Ratten angezogen werden)
    Also erledige deinen Teil, dann bekommst du Ruhe oder eine Bescheinigung das keine Mietschulden vorhanden sind, mit der Möglichkeit eines ordentlichen Umzugs.
    Viel Glück - Barbara Natzschka

Hi,
sie darf nicht in DEINE Wohnung, ist Privatsphäre, ruf die Polizei wenn sie noch mal kommt.
Mietschulden ist übel, bezahl die miete wie es sich gehört!
lg
AG

hallo,

anzeige wegen hausfriedensbruch und übler nachrede stellen!
mfg,
udo

Hallo,

  1. Derartiges zu verbreiten fällt m.E unter üble Nachrede. Das kann man anzeigen. Vorher sollte man aber die Vermieterin schriftlich auffordern, dies zu unterlassen.

  2. Die Wohnung in Ihrer Abwesenheit zu besichtigen ist nicht zulässig. Schließlich haben Sie das alleinige Nutzungsrecht gemietet.

Am besten auch den Kontakt zu den Nachbarn halten, damit die Gerüchte nicht fruchten.
Viel Erfolg

Auch eine Vermieterin hat eine gewisse Schweigepflicht.
Ansnsten ist aber Verleumdung ein Strafbestand und anzeigbar, sowie üble Nachrede.
Verleumdung ist das , was nicht stimmt zu erzählen, üble Nachrede ist das was Deinem Ruf schädigt. Auch eine straftat.
Sofort solltest Du das Wohnungsschloss wechseln. Kostet etwa 30-50 Euro für ein gutes Schloss.
Deien Vermietrin darf die Wohnung nicht betreten, gesetzlich total verboten, wenn das ohne deine einwilligung und wissen geschieht. Kannst du als hausfriedensbruch anzeigen .
Schicke ihr einen Brief, das Du Dich um die baldigen Mietschulden kümmerst, tu das auch sonst kann sie dich fristlos kündigen. sofort und direkt !!!
das schloss in jedem fall wechseln, und willst du nicht das sie dich sofort rauswirft, solltest du ihr freundlich mitteilen das du nicht willst das sie die wohnung betritt und dich bei 3. personen schlech tmacht.
Hast du deine Mietschulden beglichen, kannst du sie schriftlich verwarnen, dass wenn sie es wieder macht, du sie anzeigst, wegen oben genanter straftaten.

Such in google die paragraphen im BGB dazu und nenne sie dazu.

aber das schloss musst du wechseln, und darfst du auch . Hebe es gut auf, das muss wieder rein, wenn du ausziehst. ( in eine Tüte mit allen schlüsseln, und beschriften und ab in die schublade. )
Und lass dich nicht ins boxhorn jagen, das darfst du !!!
Ich hab das auch so bei mir.

Lg
Marion

Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters - und schon gar nicht in dessen Abwesenheit - betreten. Ausnahme wäre bei Gefahr im Verzug.

mfg
pete88

Hi Benjamin,
Erstmal umfassend: NEIN, das alles darf Deine Vermieterin nicht!!
Die Fotos sind sicher in Deiner Abwesenheit entstanden.
Hier ist Dein Recht auf Privatsphäre verletzt, ausserdem ist das Hausfriedensbruch. Im ersten >Fall ist eine Schmerzensgeldklage möglich und sicher auch erfolgreich. Im 2. Fall (Hausfriedensbruch) wird auf Antrag verfolgt (von Dir) würde Deine Vermieterin zur Unterlassung aufgefordert, andernfalls 6 Monate oder eine hohe Geldstrafe.
Über Deine Mietschulden bei Fremden zu sprechen könnte ebenfalls eine Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte sein.
Die Vermieterin auffordern das zu unterlassen: Fotos herumzeigen, Deine Wohnung ohne Anmeldung zu betreten, über Deine vertragliche Situation zu reden.
Du bist hier nicht rechtlos.
Gruß fragmich46

Lieber Ratsuchender,
Ihre Vermieterin darf Ihre Wohnung ohne Ihr vorheriges Einverständnis nicht betreten und schon gar keine Fotos machen.
Sämtliche Schlüssel zur Wohnung müssen normalerweise an den Mieter übergeben werden.
Bitten Sie die Vermieterin um den Schlüssel, den sie da anscheinend hat. Schlimmstenfalls lassen Sie das Schloß austauschen und ziehen die Kosten von der Miete ab.
Viel Glück!

hallo! Ich muss als erstes mal sagen,das sich deine vermieterin recht viel rausnimmt!1. Könntest du sie wegen verleumdung und übeler nachrede anzeigen,sowie wegen hausfriedensbruch,denn sie muss sich mind.3 wochen vorher anmelden,wenn sie die wohnung begehen möchte.sie hat nicht das recht einfach so einzubrechen. Der zustand der wohnung geht sie ebenfalls nichts an. Jeder kann so leben,wie er will,solange keine schädlinge entstehen,versteht sich…ob du einmal die woche auräumst oder einmal im jahr ist deine sache!!! Das geht sie rein ganichts an !!! Lg

Hallo,
ich empfehle Dir Deine Vermieterin schriftlich auf Unterlassung anzuweisen mit dem Hinweis, dass sie sich strafbar macht(Rufschädigung, üble Nachrede). Ausserdem darf sie keine Fotos von der Wohnung machen und auch nicht Deine Wohnung ohne Deine Einwilligung betreten.
Gruß
Udo

Hallo Benjamin,

ohne deine Zustimmung darf die Vermieterin weder Fotos machen noch deine Wohnung betreten, sie macht sich strafbar durch ihr Veralten. Ich würde als erstes das Schloss zu deiner Wohnung austauschen. Ob Du zur Polizei gehen solltest, oder ein Gespräch mit der Vermieterin mit der bestimmenden Aussage, dass sie den Hausfriendsbruch unterlassen soll, musst Du abwägen. Bezüglich der Mietschulden solltest Du eine schriftliche Vereinbarung mit der Vermieterin treffen.

Viel Erfolg
hubu

Dem, was die anderen geschrieben haben, brauche ich nichts hinzuzufügen. Du bist im Recht, außer in Sachen Mietschulden. Dass Du nicht zahlst, finde selbst ich als Außenstehende ziemlich daneben, und glaube, dass die Vermieterin Dich deshalb rausekeln will. Zahle das Geld, das Du ihr schuldest, und sie wird Dich bestimmt in Ruhe lassen.

Hallo,

deine Vermieterin macht sich strafbar, wenn sie ohne deine Erlaubnis in deine Wohnung geht.

Außerdem darf sie nicht deine Privatangelegenheiten öffentlich machen.

Auch deine Mietschulden darf sie 3. gegenüber nicht offelegen.

Gruß Knarf

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!