Mietrecht grundsteuer garagen usw

Hallo!Ich hätte mal eine frage.Mein vermieter legt die grundsteuer auf alle wohnungen nach größe aus.soweit ja in ordnung.nun hat er aber einige garagen,container , carports und eine kleine private schrauberwerkstatt fremt vermietet.Die grundsteuer tragen aber nur wir mieter.das kann doch nicht richtig sein?LG Labraduddel

Hallo,

wenn die Grundseuer lediglich auf die Wohnungen umgelegt wird und nur die Wohnungsmieter die Zeche zahlen ist es nicht in Ordnung. Ich würde mich bei der Gemeinde darüber informieren, was und wie tatsächhlicz umgelegt wird.
Grüße aus Hessen.

Hallo,

hierbei ist folgendes zu beachten.

Wenn die Fremdvermietetem Objekte auch der eigentlichen Gemeinschaft der Mieter zur Verfügung stehen, dann kann er das durchaus Anteilig machen.

Wenn jedoch nicht, dann darf er es nicht auf die Gemeinschaft umlegen.

Gruß

Nein,wie gesagt es ist fremdvermietung an nicht hier wohnhafte personen.Vielen dank für Ihre Antwort !

Hallo,
nein,die Mieter dieser Objekte haben auch diese Kosten anteilmäßig zu tragen.Wieviel das ist würde ich im Mieterbund anfragen,die wissen genau bescheid.
LG

Nein,wie gesagt es ist fremdvermietung an nicht hier wohnhafte personen.Vielen dank für Ihre Antwort !.

Hallo Labraduddel,

es handelt sich hier offensichtlich um ein sogenanntes „Gemischt genutztes Grundstück“, das heißt es enthält „Wohnungsfläche“ und „Gewerbefläche“. Diese Aufteilung ist normalerweise aus dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes zu ersehen. Leider findet weder auf dem Grundsteuerbescheid noch auf dem Grundsteuermessbescheid eine Trennung statt, sondern sie muss anhand der im Einheitswertbescheid ausgewiesenen Werte für Wohnfläche und Gewerbefläche ermittelt werden.
Aus Gerechtigkeitsgründen sollte der Vermieter die Grundsteuer entsprechend aufteilen.
Ist jedoch im Einheitswertbescheid keinerlei Gewerbefläche ausgewiesen, dann sollten Sie den Vermieter auffordern, den Grundsteueranteil der Wohnungen freiwillig von sich aus entsprechend herab zu setzen bzw. beim Finanzamt die Aufteilung zu beantragen.

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Hallo!Ich hätte mal eine frage.Mein vermieter legt die
grundsteuer auf alle wohnungen nach größe aus.

Hallo,
soweit hast du Recht. Ist bei uns auch nicht anders, für alle Räume, die vom Mieter genutzt werden, muss, wenn im Mietvertrag vereinbart, die Grundsteuer übernommen werden. Bei uns gibt es einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung, wo dann auch die Kopie der Grundsteuerbescheide als Kopie beigefügt werden müssen. In deinem Fall würde ich nach Rücksprache mit dem Vermieter die Kosten für Fremdnutzung nicht mehr bezahlen und die bereits gezahlten Grundsteuern zurückfordern. Für etwas, dass man nicht nutzt, braucht man auch nicht zahlen!
Hoffe, dass hilft etwas weiter…
LG
Sabine Kruse

Das hängt davon ab, was alles von dem Grundsteuerbescheid abgedeckt ist. Wenn er auch die Garagen etc. abdeckt, muss die Umlage natürlich auch diese erfassen. Am besten mal den Beleg sichten. Das steht Ihnen ja nach der Nebenkostenabrechnung zu.

Kurz und schmerzlos : JA

Grundsteuer ist 100%ig umlegbar

Hallo,

Lt. http://www.vermieter-forum.com/kaltwasserversorgung/…
oder
/t/vermiete-garagen-anteil-an-grundsteuer/3943137

ist aber die qm-Verteilung korrekt.
ich verstehe aber beide Foren-Beiträge nicht wirklich.
entscheidend ist - denke ich -, ob überhaupt Grundsteuer für die Garage usw. gezahlt wird. Wie man das herausbekommt, weiß ich nicht.

Gruß
elfriede

Hallo labraduddel,

der Vermieter kann nach meiner Ansicht die Nebenkosten, hier die Grundsteuer, nicht nur auf einen Teil der Mieter abwälzen. Wichtig ist natürlich, was im Mietvertrag wie geregelt ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo!
Ich weiß nicht , warum ich hier als Experte eingetragen bin!!! Aber ich kann dir eine unverbindliche Antwort auf deine Frage geben…
Wenn ich richtig denke , fragst du , warum dein Vermieter die Grundsteuer und andere ev. Kosten von der Mieterschaft bezahlt haben will.
Ich denke , dass ist nicht Gesetzes-konform , denn die Steuern,Versicherung und andere Kosten müsste euer Vermieter eigentlich von dem Mieter der Garagen sowie der Werkstatt bezahlt bekommen und nicht auf die Mieter des Hauses umlegen kann.
Wie gesagt , antworte ich hier rein und einzig aus meinem Rechtsempfinden.
Wer nutzt denn die Garagen , Unterstellplätze und Carports??
Also wäre es gut für dich , mal „unverfänglich“ einen Anwalt fragen. Der würde eine Antwort auf deine Frage sogar unentgeldlich beanrworten.
Ich wünsche dir trotzdem alles Gute und auf das du Recht bekommen magst!!!
LG aus dem Westerwald!!! Frank

Hallo labraduddel,

hast recht, so geht das nicht. Die Grundsteuer kann der Vermieter nach Größe der Wohnung umlegen.
Wird wohl so auch im Mietvertrag stehen.
Gewerbegrundstücke sind jedoch höher besteuert als Wohnungsgrundstücke. Der Vermieter muss deshalb die Gewerbegrundsteuer herausrechnen und dann erst die Grundsteuer umlegen.
Eine andere Nebenkostenabrechnung würde ich nicht akzeptieren, geschweige denn bezahlen.

Gruß
fragmich46

Hallo,
das sehe ich genauso.
Auf die Schrauberwerkstatt muß sie auf jeden Fall auch umgelegt werden.
Über Garagen kann man sich sicher wegen Geringfügigkeit streiten, aber eigentlich auch…wenn er mehrere hat und die sind nicht sowieso an die Mieter des Hauses vermietet, dann wäre es ja fast egal…
Grundsteuer geht nach Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks…also nach Größe aufgeteilt auf alle Mieter
mfg
MT

Hallöchen,

ich bin zwar keine Fachfrau im rechtlichen Sinne, würde Dein Problem aber so beurteilen: Der Vermieter kann natürlich die Grundsteuer auf seine Mieter umlegen, tut er ja auch bereits. Jetzt sind es aber mehr Mieter geworden, wenn die auch nicht so große Mietflächen haben wie Ihr Hausmieter. Und der Vermieter hat ja bis dato offensichtlich die Nebenkosten (außer Müll und Wasser) wohl auf die Wohnungsgrößen umgelegt - auch nicht verkehrt. Wie Du sehe ich es aber auch als ungerecht an, wenn die Garagen-, Carport- und Containermieter an den Grundsteuern nicht beteiligt werden.

Sinnvoll wäre, wenn Du und die anderen Wohnungsmieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen und das klärt.

Alles Gute!

Micha

Sorry da kann ich leider nicht helfen…
Grüße